21-1070.01

Antwort Anfrage der AfD-Fraktion: Ampelschaltungen Hannoversche / Winsener Straße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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09.02.2021
Sachverhalt

Es dürfte kaum in Frage stehen, dass ein attraktives Angebot im ÖPNV einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Harburger Innenstadt vom PKW-Individualverkehr darstellen kann. Gleichwohl ist festzustellen, dass eine restriktive, auf Zurückdrängung des Individualverkehrs ausgerichtete Verkehrspolitik, insbesondere durch die den fließenden Verkehr behindernden Ampelschaltungen, auch den ÖPNV, hier den Verkehr der Busse des HVV, betrifft. Besonders augenfällig wird dies bei einer nächtlichen Fahrt mit einer der vom ZOB-Harburg Richtung Süden verkehrenden Buslinien. Allein auf der kurzen Strecke vom ZOB-Harburg bis zum Haltepunkt Winsener Straße Nord/Jägerstraße (Linie 141 / 241; zwei Stationen) befinden sich zehn Lichtzeichenanlagen:

 

  1. Einmündung  vom ZOB auf die Hannoversche Straße
  2. Einmündung vom Parkhaus des Phoenix-Center auf die Hannoversche Straße
  3. Einmündung vom Bhf-Harburg  auf die Hannoversche Straße
  4. Einmündung Schlachthofbrücke - Hannoversche Straße
  5. Einmündung  Nöldekestraße –Hannoversche Straße
  6. Kreuzungsbereich Hannoversche Straße – Wilstorfer Straße – Winsener Straße
  7. Einmündung Reeseberg - Winsener Straße
  8. Einmündung Vinzenzweg - Winsener Straße
  9. Einmündung Paul-Gerhardt-Straße – Winsener Straße
  10. Fußgängerampel in Höhe des Busdepots

 

Nach 21 Uhr, d.h. nach Abflauen des Berufsverkehrs, ist ein Einmündungsverkehr an den zu 2., 4., 5., 8. und 9. benannten Einmündungen kaum noch feststellbar, gleichzeitig nimmt der Verkehr auf der Hannoverschen / Winsener Straße deutlich ab. Gleichwohl kommt es vor, dass die Busse des ÖPNV an allen vorgenannten Lichtzeichenanlagen ohne jeden Einmündungsverkehr anhalten und wieder anfahren müssen. Dies trägt in keiner Weise zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bei  (die Busse stehen länger, als sie fahren), sondern führt auch zu unnötigen, insbesondere die unmittelbaren Anwohner belastenden Lärm und Abgasemissionen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

 

  1. Da die Ampelschaltung sicher nicht dem Zufallsprinzip unterliegt: Wie erfolgt konkret die Schaltung der oben unter 1. – 10. aufgeführten Lichtzeichenanlagen? (bitte sekundengenau aufgeschlüsselt nach Lichtzeichenanlage, Schaltzeiten, Wochentag und Uhrzeit)
  2. Werden Lichtzeichenanlagen der oben unter 2., 4., 5., 8. und 9. genannten bedarfsgesteuert, zB durch Kontaktschleifen? Wenn ja, welche und hat diese Bedarfssteuerung Einfluss auf die folgenden Lichtzeichenanlagen? Wenn nein, warum nicht?  
  3. Werden Lichtzeichenanlagen der oben unter 2., 4., 5., 8. und 9. genannten während der verkehrsarmen Zeiten abgeschaltet? Wenn nein, warum nicht?
  4. Welchen Einfluss haben die Fußgängerampeln an der Einmündung Paul-Gerhardt-Straße – Winsener Straße und in Höhe des Busdepots auf den fließenden Verkehr und die Schaltung der oben unter 1. – 10. aufgeführten Lichtzeichenanlagen?
  5. Ist eine Vorrangschaltung für Fahrzeuge des ÖPNV auf dem oben genannten Streckenabschnitt technisch durchführbar? Wenn nein, warum nicht?
  6. Ist es Ziel der Verwaltung, den Individualverkehr durch den fließenden Verkehr verlangsamende Ampelschaltungen unattraktiv zu machen und damit einzudämmen? Wenn ja, wie erklärt die Verwaltung die sich daraus ebenfalls ergebenden Behinderungen des ÖPNV und die damit in Zusammenhang stehenden Belastungen der  Anwohner durch vermehrte Lärm und Abgasemissionen?