21-1070.01

Antwort Anfrage der AfD-Fraktion: Ampelschaltungen Hannoversche / Winsener Straße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 09.02.2021 Hauptausschuss Ö 2.7

Sachverhalt

Es dürfte kaum in Frage stehen, dass ein attraktives Angebot im ÖPNV einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Harburger Innenstadt vom PKW-Individualverkehr darstellen kann. Gleichwohl ist festzustellen, dass eine restriktive, auf Zurückdrängung des Individualverkehrs ausgerichtete Verkehrspolitik, insbesondere durch die den fließenden Verkehr behindernden Ampelschaltungen, auch den ÖPNV, hier den Verkehr der Busse des HVV, betrifft. Besonders augenfällig wird dies bei einer nächtlichen Fahrt mit einer der vom ZOB-Harburg Richtung Süden verkehrenden Buslinien. Allein auf der kurzen Strecke vom ZOB-Harburg bis zum Haltepunkt Winsener Straße Nord/Jägerstraße (Linie 141 / 241; zwei Stationen) befinden sich zehn Lichtzeichenanlagen:

  1. Einmündung vom ZOB auf die Hannoversche Straße
  2. Einmündung vom Parkhaus des Phoenix-Center auf die Hannoversche Straße
  3. Einmündung vom Bhf-Harburg auf die Hannoversche Straße
  4. Einmündung Schlachthofbrücke - Hannoversche Straße
  5. Einmündung Nöldekestraße –Hannoversche Straße
  6. Kreuzungsbereich Hannoversche Straße – Wilstorfer Straße – Winsener Straße
  7. Einmündung Reeseberg - Winsener Straße
  8. Einmündung Vinzenzweg - Winsener Straße
  9. Einmündung Paul-Gerhardt-Straße – Winsener Straße
  10. Fußgängerampel in Höhe des Busdepots

Nach 21 Uhr, d.h. nach Abflauen des Berufsverkehrs, ist ein Einmündungsverkehr an den zu 2., 4., 5., 8. und 9. benannten Einmündungen kaum noch feststellbar, gleichzeitig nimmt der Verkehr auf der Hannoverschen / Winsener Straße deutlich ab. Gleichwohl kommt es vor, dass die Busse des ÖPNV an allen vorgenannten Lichtzeichenanlagen ohne jeden Einmündungsverkehr anhalten und wieder anfahren müssen. Dies trägt in keiner Weise zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bei (die Busse stehen länger, als sie fahren), sondern führt auch zu unnötigen, insbesondere die unmittelbaren Anwohner belastenden Lärm und Abgasemissionen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Da die Ampelschaltung sicher nicht dem Zufallsprinzip unterliegt: Wie erfolgt konkret die Schaltung der oben unter 1. – 10. aufgeführten Lichtzeichenanlagen? (bitte sekundengenau aufgeschlüsselt nach Lichtzeichenanlage, Schaltzeiten, Wochentag und Uhrzeit)
  2. Werden Lichtzeichenanlagen der oben unter 2., 4., 5., 8. und 9. genannten bedarfsgesteuert, zB durch Kontaktschleifen? Wenn ja, welche und hat diese Bedarfssteuerung Einfluss auf die folgenden Lichtzeichenanlagen? Wenn nein, warum nicht?
  3. Werden Lichtzeichenanlagen der oben unter 2., 4., 5., 8. und 9. genannten während der verkehrsarmen Zeiten abgeschaltet? Wenn nein, warum nicht?
  4. Welchen Einfluss haben die Fußgängerampeln an der Einmündung Paul-Gerhardt-Straße – Winsener Straße und in Höhe des Busdepots auf den fließenden Verkehr und die Schaltung der oben unter 1. – 10. aufgeführten Lichtzeichenanlagen?
  5. Ist eine Vorrangschaltung für Fahrzeuge des ÖPNV auf dem oben genannten Streckenabschnitt technisch durchführbar? Wenn nein, warum nicht?
  6. Ist es Ziel der Verwaltung, den Individualverkehr durch den fließenden Verkehr verlangsamende Ampelschaltungen unattraktiv zu machen und damit einzudämmen? Wenn ja, wie erklärt die Verwaltung die sich daraus ebenfalls ergebenden Behinderungen des ÖPNV und die damit in Zusammenhang stehenden Belastungen der Anwohner durch vermehrte Lärm und Abgasemissionen?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 19.01.2021

Die Behörde für Verkehr und Mobilität nimmer zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-1070) wie folgt Stellung:

Hinweis:

Die unten genannten Anlagen 7 und 8 sind Teilanlagen derselben Lichtsignalanlage.

1. Da die Ampelschaltung sicher nicht dem Zufallsprinzip unterliegt: Wie erfolgt

konkret die Schaltung der oben unter 1. – 10. aufgeführten Lichtzeichenanlagen?

(bitte sekundengenau aufgeschlüsselt nach Lichtzeichenanlage, Schaltzeiten,

Wochentag und Uhrzeit)

Die Schaltung der Lichtsignalanlagen erfolgt entsprechend einer im Verkehrsrechner hinterlegten Wochenautomatik. Die Lichtsignalanlagen entlang der Hannoverschen Straße gehören dabei zu einem zusammenhängenden koordinierten Streckenzug. Die Lichtsignalanlagen entlang der Winsener Straße gehören wiederum zu einer zweiten zusammenhängenden koordinierten Strecke. Bei den Lichtsignalanlagen zwischen dem ZOB-Harburg und der Haltestelle Jägerweg an der Winsener Straße handelt es sich hingegen um zwei verschiedene Koordinierungsabschnitte.

Übersicht

Anlagen-Nr.

Knoten-Nr.

Knoten-Name

AV[1]-Signale

Hauptrichtung
Dauer-GRÜN

1

1832

Hannoversche Straße/
Bhf. Harburg Busausfahrt

A

2

2361

Hannoversche Straße/Phönixcenter

-

x

3

90

Hannoversche Straße/
Westl. Bhf-Vorpl. Harburg

-

x

4

997

Hannoversche Straße/
Schlachthofbrücke

AV

x

5

1538

Hannoversche Straße/Nöldekestraße

AV

x

6

172

Wilstorfer Straße/Hannoversche Straße/
Harburger Umgehung/Nord-Südrampe

V

7+8

1375

Winsener Straße/Reeseberg/
Vinzenzweg

-

x

9

654

Winsener Straße/Paul-Gerhardt-Straße

A

10

516

Winsener Straße/vor Haus-Nr. 83/
Busdepot

AV

x

Schaltzeiten Wochenautomatik

Montag – Donnerstag

5:00

10:00/10:05

14:00

16:00

20:00/20:05

22:00/22:05

Knoten

Signal-
pro-
gramm

Um
lauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Um
lauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Um
lauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Um
lauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Um
lauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

1832

5

90

2/6

75

7

90

-

-

2/6

75

-

-

2361

5

90

2

75

7

90

13

90

2

75

aus

90

5

90

2

75

7

90

-

-

2

75

-

-

997

1

90

2

75

3

90

-

-

2

75

-

-

1538

1

90

2

75

3

90

-

-

2

75

-

-

172

1

90

2

75

3

90

-

-

2

75

-

-

1375

8

75

-

-

10

75

-

-

4

60

12

60

654

8

75

-

-

10

75

-

-

4

60

12

60

516

1

75

-

-

3

75

-

-

4

60

aus

Freitag

5:00

10:00/10:05

13:00

15:00

20:00/20:05

22:05

Knoten

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

1832

5

90

2/6

75

7

90

-

-

2/6

75

-

-

2361

5

90

2

75

7

90

13

90

2

75

aus

90

5

90

2

75

7

90

-

-

2

75

-

-

997

1

90

2

75

3

90

-

-

2

75

-

-

1538

1

90

2

75

3

90

-

-

2

75

-

-

172

1

90

2

75

3

90

-

-

2

75

-

-

1375

8

75

-

-

10

75

-

-

4

60

-

-

654

8

75

-

-

10

75

-

-

4

60

-

-

516

1

75

-

-

3

75

-

-

4

60

aus

Sonnabend

Sonntag

5:00

13:00/13:05

20:00/20:05

22:05

05:00/05:05

22:05

Knoten

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

Signal-
pro-
gramm

Umlauf-
zeit [s]

1832

5

90

1

90

2/6

75

-

-

2/6

75

-

-

2361

5

90

1/11

90

2

75

aus

2

75

aus

90

5

90

1

90

2

75

-

-

2

75

-

-

997

1

90

-

-

2

75

-

-

2

75

-

-

1538

1

90

-

-

2

75

-

-

2

75

-

-

172

1

90

-

-

2

75

-

-

2

75

-

-

1375

4

60

-

-

-

-

-

-

4

60

-

-

654

4

60

-

-

-

-

-

-

4

60

-

-

516

4

60

-

-

-

-

aus

4

60

aus

Schaltzeiten Signalprogramme

(in Fahrtrichtung Süd vom ZOB Harburg aus)

Knoten

Signalprogramm

Umlaufzeit [s]

Freigabebeginn
(Umlaufsekunde)

Freigabeende
(Umlaufsekunde)

Freigabezeit [s]

1832

1

90

11

34

23

2

75

11

32

21

5

90

49

72

23

6

75

14

33

19

7

90

67

0

23

2361

1

90

26

4

68

2

75

36

14

53

5

90

26

4

68

7

90

4

65-68

61-64

11

90

75

43

58

13

90

6

60-65

54-59

90

1

90

15-26

86

60-71

2

75

18-25

74

49-56

5

90

38-49

19

60-71

7

90

0-11

71

60-71

997

1

90

23

84

61

2

75

23

70

47

3

90

17

76

59

1538

1

90

21

81

60

2

75

68

40

47

3

90

32

2

60

172

1

90

88-37

23-43

5-38

2

75

51-10

16

6-40

3

90

25-64

33-72

7-46

1375

4

60

31

0

29

8

75

24

67

43

10

75

47

16

44

12

60

14

42

28

654

4

60

58

27

29

8

75

0

44

44

10

75

70

39

44

12

60

53

22

29

516

1

75

62

33

46

3

75

11

57

46

4

60

25

56

31

2. Werden Lichtzeichenanlagen der oben unter 2., 4., 5., 8. und 9. genannten

bedarfsgesteuert, zB durch Kontaktschleifen? Wenn ja, welche und hat diese

Bedarfssteuerung, Einfluss auf die folgenden Lichtzeichenanlagen? Wenn nein, warum nicht?

Bis auf die Lichtsignalanlage Winsener Straße/Paul-Gerhardt-Straße (genannt als 9.) werden alle weiteren Anlagen bedarfsgesteuert.

Name

bedarfsgesteuert

Erfassungseinrichtungen

2.

Hannoversche Straße/Phönixcenter

Ja

Kontaktschleifen

4.

Hannoversche Straße/Schlachthofbrücke

Ja

Kameradetektion, Taster

5.

Hannoversche Straße/Nöldekestraße

Ja

Kontaktschleifen, Taster

8.

Winsener Straße/Reeseberg/Vinzenzweg

Ja

Kontaktschleifen, Taster

9.

Winsener Straße / Paul-Gerhardt-Straße

Nein

-

Die Bedarfssteuerungen haben keinen Einfluss auf nachfolgende Lichtsignalanlagen. Von einem Einsatz einer aufwändigen Kommunikationstechnik zwischen den Lichtsignalanlagen wurde aus Kosten-/Nutzengründen abgesehen.

3. Werden Lichtzeichenanlagen der oben unter 2., 4., 5., 8. und 9. genannten während der

verkehrsarmen Zeiten abgeschaltet? Wenn nein, warum nicht?

[2]

Die Lichtsignalanlage Hannoversche Straße/Phönixcenter wird nachts abgeschaltet.

Nachtabschaltungen ordnet die zentrale Verkehrsdirektion der Polizei bereits seit längerem nicht mehr an. Der Aspekt des Stromeinsparens aufgrund der nunmehr verwendeten LED-Technik ist hinter der durchgehenden Gewährleistung der Verkehrssicherheit zurückgetreten.

Aufgrund des Einsatzes von Signalen für blinde und sehbehinderte Menschen werden Lichtsignalanlagen zukünftig nachts nicht abgeschaltet.

4. Welchen Einfluss haben die Fußgängerampeln an der Einmündung Paul-Gerhardt-

Straße – Winsener Straße und in Höhe des Busdepots auf den fließenden

Verkehr und die Schaltung der oben unter 1. – 10. aufgeführten Lichtzeichenanlagen?

Die Lichtsignalanlage 9. an der Einmündung der Paul-Gerhardt-Straße läuft mit einer Festzeitsteuerung.

Der Verkehr entlang der Winsener Straße wird immer zum selben Zeitpunkt im Umlauf und für immer dieselbe Zeitspanne aufgehalten, um der Nebenrichtung ein Einfahren auf die Winsener Straße und dem Fußgängerverkehr eine Querung zu ermöglichen.

Die Lichtsignalanlage 10. vor dem Busdepot läuft mit einer verkehrsabhängigen Steuerung. Nur bei Anforderung durch querenden Fußverkehr wird der Fahrverkehr entlang der Winsener Straße aufgehalten. Im Sinne einer Koordinierung für den Fahrverkehr entlang der Winsener Straße kann eine Anforderung jedoch immer nur innerhalb eines festgelegten Zeitraumes im Umlauf erfolgen.

Auf die Schaltung der anderen genannten Lichtsignalanlagen hat dies keinen Einfluss.

5. Ist eine Vorrangschaltung für Fahrzeuge des ÖPNV auf dem oben genannten

Streckenabschnitt technisch durchführbar? Wenn nein, warum nicht?

Ja, eine Vorrangschaltung für Fahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist auf dem genannten Streckenabschnitt technisch grundsätzlich in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Ressourcen durchführbar.

6. Ist es Ziel der Verwaltung, den Individualverkehr durch den fließenden Verkehr

verlangsamende Ampelschaltungen unattraktiv zu machen und damit einzudämmen? Wenn ja, wie erklärt die Verwaltung die sich daraus ebenfalls ergebenden

Behinderungen des ÖPNV und die damit in Zusammenhang stehenden

Belastungen der Anwohner durch vermehrte Lärm und Abgasemissionen?

Nein, es wird seit jeher angestrebt, den bestmöglichen Kompromiss für alle Verkehrsgruppen, jeweils abhängig von den örtlichen Begebenheiten und Belangen, zu erreichen.

Gez. Heimath

F.d.R. Martens

[1] AV = Akustik und Vibration (Taktiler Signalgeber). Beides sind Signalgeber für blinde und sehbehinderte Personen. In der Regel werden sie in Kombination verbaut.

[2] Der Verkehrsknoten Winsener Straße/Paul-Gerhard-Straße ist mit einer teilsignalisierten Festzeitsteuerung ausgestattet. Unmittelbar in den Kreuzungsbereich mündet unsignalisierter Verkehr aus der Straße Rosentreppe ein. Eine Signalisierung dieser Ausfahrt ist aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht einfach möglich, so dass eine verkehrsabhängige Steuerung mit Anforderung der Nebenrichtung und Hauptrichtung mit Dauerfreigabe nicht realisierbar ist.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Reeseberg Schlachthofbrücke Nöldekestraße Vinzenzweg Jägerstraße Hannoversche Straße Paul-Gerhardt-Straße Rosentreppe Harburger Umgehung Winsener Straße Wilstorfer Straße

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Themen Beta
Straßenverkehr

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