Antwort kleine Anfrage betr. Schildbürgerstreich Radweg Fischbeker Heidbrook (B 73)
Letzte Beratung: 09.02.2021 Hauptausschuss Ö 2.15
Unter der Verantwortung der IBA ist an der B 73 neben dem Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook der Radweg ausgebaut und neu farblich gepflastert worden. Nach Fertigstellung im Herbst 2020 ist festzustellen, dass eine seit vielen Jahren vorhandene Straßenlaterne mit angebrachtem Verkehrszeichen nunmehr mitten auf der Radwegfläche steht. Die Straßenlaterne war lange vor dem Neubau des Radweges vorhanden.
Der Radweg ist nunmehr nicht uneingeschränkt nutzbar, es sei denn er wird verlegt oder die Straßenlaterne wird umgesetzt, wozu der neue Radweg aufgerissen werden müsste.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Wann hat die Bezirksverwaltung von der offensichtlichen Fehlplanung Kenntnis erlangt?
2. Was hat die Bezirksverwaltung ggf. gemeinsam mit der örtlichen Polizei unternommen, um den verkehrswidrigen und sicherheitsbedenklichen Zustand zu beseitigen?
3. In welcher Weise war die Bezirksverwaltung vor Durchführung der Maßnahmen in die Planung der Radwegführung einbezogen?
4. Aus welchem Grunde ist die Fehlplanung nicht rechtzeitig aufgefallen?
5. Welche Kosten sind durch die Fehlplanung entstanden oder noch für die Beseitigung aufzuwenden?
Hamburg, am 11.01.2021
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 21.01.2021
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1133) wie folgt Stellung:
Baulastträger für die B73 als Hauptverkehrsstraße (HVS) ist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), welche den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) mit der Durchführung der Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen beauftragt.
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) führt auf diesen Straßen grundsätzlich die Betriebliche Erhaltung und Instandhaltung durch, teilweise aber auch großflächige Grundinstandsetzungs- und Umbaumaßnahmen.
Die Verwaltung wurde 2015 bei der Planung des Umbaus der Bundesstraße 73 (B73) im Rahmen der Verschickung als Träger öffentlicher Belange (TöB) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Dieser Planung ist die Versetzung der Straßenbeleuchtung zu entnehmen:

Die Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH (ReGe) ist von der IBA Hamburg GmbH (IBA) mit der Erschließung des Baugebietes Fischbeker Heidbrooks (NF66), einschließlich der Anbindung an das übergeordnete Straßennetz (B73), als Realisierungsträger beauftragt. Sie handelt im Namen und auf Rechnung der IBA, jedoch fungiert sie eigenständig in Planung und Ausführung der Maßnahme.
Auf Nachfrage von MR hat die ReGe mitgeteilt, dass die von vornherein geplante Versetzung des Mastes der Beleuchtung am 29.10.2020 bei Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) beauftragt wurde.
Da HHVA die notwendigen Arbeiten nicht zeitnah durchführen konnte, wurde die Stelle am 06.11.20 mit zusätzlichen Baken gesichert. Zuvor wurden dort vorhandene Hütchen von Unbekannten entfernt.
Am 13.11.2020 wurde der Mast von HHVA versetzt.
Siehe Antwort zu Frage 1. Detaillierte Zwischenzustände hat die Verwaltung nicht zur Kenntnis und Stellungnahme erhalten.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Siehe Antwort zu Frage 2. Die Verwaltung hat diesbezüglich kein Vertragsverhältnis mit der IBA und kann daher auch nichts zu den Kosten mitteilen.
Fredenhagen
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