Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Glatte Gehwege entlang privater Grundstücke in Harburg
Letzte Beratung: 09.02.2021 Hauptausschuss Ö 3.7
Anliegerinnen oder Anlieger müssen Winterdienst auf dem Gehweg entlang ihres Grundstücks leisten, also Schnee räumen und bei Eisglätte streuen. Die gebührenfinanzierte Gehwegreinigung deckt den Winterdienst nicht ab.
Auf Gehwegen dürfen keine Tausalze verwendet werden. Es dürfen nur abstumpfende Stoffe (z.B. feinkörniger Kies, Sand, Splitt, Blähton) gestreut werden. Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20 Uhr hat der Anlieger für seinen „Winterdienst“ auf dem Gehweg Zeit bis morgens 8.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr. Die Bezirksämter überwachen die Räum- und Streupflicht der Anlieger auf Gehwegen.
Gerade jetzt sind diese Regeln dringend notwendig und werden trotzdem oft gar nicht oder zu spät wahrgenommen.
Wenn überhaupt, wird auch wieder gern Salz genommen - auch beim Winterdienst von Firmen, die entsprechende Aufträge der Wohnungsbaugesellschaften erhalten haben.
Es ist klar, dass in Corona-Zeiten die Verwaltung stark gefordert ist, aber der Zustand der Gehwege in diesen Tagen ist oft nicht akzeptabel und kann zu schweren Verletzungen führen.
"Streumuffel" sollten auf ihre Pflichten hingewiesen und gegebenenfalls sanktioniert werden - es geht schließlich um die Gesundheit der Harburger Bevölkerung.
Wir bitten die Bezirksverwaltung, die Kontrolle der Gehwege im gesamten Bezirk auf geeignetes und rechtzeitiges Streuen seitens der Anliegerinnen und Anlieger zu intensivieren.
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