Matthias Hirsch, bittet um wohlwollende Prüfung des Bauvorhabens Moorfleeter Kirchenweg 13.
Herr Froh teilt Herrn Hirsch mit, nach ausführlicher Erörterung im Unterausschuss für Bauangelegenheiten wurde einvernehmlich festgestellt, dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig sei. Während eines anhängigen Widerspruchsverfahrens hätten die politischen Fraktionen keine Möglichkeit der Einflussnahme.
Frau Brodbeck bestätigt, man habe sich mehrfach über die verschiedenen Vorhaben im Unterausschuss für Bauangelegenheiten unterhalten und die Entscheidung der Verwaltung bestätigt.
Für das anstehende Widerspruchsverfahren wünsche sie Herrn Hirsch alles Gute
Herr Jarchow ergänzt, dass zum Widerspruch ein Bescheid ergehen wird. Für den Fall, dass dieser abschlägig sei, stehe als weiterer Rechtsweg die Klage von dem Verwaltungsgericht offen. Er bedauert, dass solche Verfahren, insbesondere wenn Sie gerichtsanhängig werden, Ihre Zeit brauchen.
TOP 11.5 nächste Sitzung
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungswünschen einstimmig beschlossen.
Auf Vorschlag von Frau Feiler-Siegert wird die Antwort in den Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung überwiesen.
Protokollnotiz:
Das Thema fällt in die Zuständigkeit des Fachausschusses für Wirtschaft, Handel und Tourismus und wird daher zur Beratung dorthin überwiesen.
Auf Vorschlag von Herrn Potthast wird die Antwort in den Fachausschuss für Umwelt- und Klimaschutzzur Beratung überwiesen.
Auf Vorschlag von Herrn Detmer wird die Antwort in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres zur Beratung überwiesen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Keine Beiträge.
Auf Vorschlag von Herrn Krohn wird die Antwort in den Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung überwiesen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Auf Vorschlag von Herrn Detmer wird die Antwort in den Fachausschuss für Verkehr- und Inneres zur Beratung überwiesen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Auf Vorschlag von Herrn Emrich wird die Antwort in den Kulturausschuss zur Beratung überwiesen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Herr Emrich führt seine Änderungswünsche zu TOP 12.5d der Niederschrift aus, die bereits vorab schriftlich mitgeteilt wurden.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird mit diesen Änderungswünscheneinstimmig genehmigt.
Herr Frohhält die Stellungnahme der Polizei für nicht hinnehmbar, da die BVM und der LSBG für die Baumaßnahme zuständig seien.Er bittet das Bezirksamt daher darum, den Beschluss noch an die zuständige Behörde zu senden.
Er glaube weiterhin, dass es in der Bauzeit von 16 Monaten zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen werde und die Umleitungen nicht ausreichend leistungsfähigseien.
Auf Vorschlag von Herrn Froh wird die Mitteilung in den Fachausschuss für Verkehr- und Inneres zur Beratung überwiesen.
Die Bezirksversammlung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Der Jahresbericht wird einvernehmlich zur Beratung in alle Fachausschüsse überwiesen.
Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.
Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.
Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.
Wahl der Mitglieder in der Juli-BV.
Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.
TOP im September.
Herr Zaum erinnert daran, dass die hamburgische Bauordnung seit 01.01.2024 die Errichtung von Photovoltaik für Pkw-Stellanlagen mit über 35 Plätzen vorsehen würde. Er zeigt Vorteile und Beispiele auf und bittet das Bezirksamt, aktiv auf Betreiber entsprechender Parkanlagen zuzugehen und um nachträgliche Umsetzung der Bauordnung zu bitten.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Frau Feiler-Siegert erläutert den Wettbewerb der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zum Thema Abpflastern. In Anbetracht häufiger werdender Starkregenereignisse und Hitzeperioden solltenversiegelte Flächen entsiegelt und naturnah begrünt werden.
Neben Privatpersonen und Unternehmen, die eigene Flächen entsiegeln, solle der Bezirk als Vorreiter agieren und öffentliche Flächen abpflastern.
Damit der Wettbewerb bekannter würde, bittet sie das Bezirksamt, über Social-Media-Kanäle und seine Internetseite darauf aufmerksam zu machen.
Herr Zaum schlägt konkret die Billwerder Straße vor, wo zwischenBäumen sehr viel versiegelter Raum sei, der sich anbiete, entsiegelt zu werden.
Herr Jarchow bestätigt die Bodenversiegelung als wachsendes Problem, das zu Überflutung, Hitzeinseln und Verlust des Lebensraums nicht nur für Pflanzen und Tiere, sondern auch für die Menschen führe.
Es müsse zukünftig nicht nur an Entsiegelung gedacht werden, sondern die Vermeidung von Versiegelung bei jeder baulichen Maßnahmeim Vorhinein mitgedacht werden.
Vor der einer entsprechende Bepflanzung bedürfe es einer intensiven Prüfung des Untergrundes, anderer baulicher Einrichtungen etc. Dem Antrag würde zugestimmt.
Herr Krohn weist auf die Wohnungsnot hin. Der Bau von Wohnungen würde zwangsläufig zur Versiegelungvon Flächen führen. Dies würde auch für Oberbillwerder zutreffen.
Herr Potthastschließt sich den Ausführungen von Frau Feiler-Siegert zu den Problemen des Klimawandels an. Es gehe um das Entsiegeln einzelner kleiner Flächen, die in eine digitalePlattform eingetragen werden könnten.
Der Fraktion GRÜNE sei es wichtig, auföffentliche Fördermittel hinzuweisen, die es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Flächen zu entsiegeln.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Herr Kumar führt zum Antrag aus, dass viele Menschen im Sommer den Bereich am Allermöher See nutzen. Es gebe jedoch zu wenig Platz und keine ausreichende Anzahl an öffentlichen Toiletten. Er bittet um Prüfung, ob weitere Flächen zugänglich gemacht werden könnten.
Herr Nasiri bestätigt denAllermöher Seeals beliebtes Ziel für Menschen aus dem Stadtteil und darüber hinaus. Die vorhandenen Wiesen- und Liegeflächen reichten nicht immer aus.
Mehr Platz bedeute daher auch Vermeidung von Konflikten zwischen den Besucher:innen und eine Entlastung der stark beanspruchten Flächen.
Frau Bendt-Soetedjoerinnert daran, dass der Allermöher See ursprünglich nicht als Ausflugsziel sondern für die Bewohnenden des Stadtteils konzipiert war,die den See zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichenkönnten.
Die zu beobachtende stärkere Nutzung führte bereits dazu, dass Teile des Grünzugs im südlichen Uferbereich niedergetreten wurden. Diese Regenerationsflächen müssten wieder in den originären Zustand zurückversetzt und nicht noch weiter verkleinert werden. Neuallermöhe brauche mehr Natur, nicht weniger.
Die Folgen der Flächenerweiterung wärendie stärkere Vermüllung der Grünflächen und die Erhöhung des Parkdrucks, insbesondere auf dem Grünstreifen entlang des Felix-Jud-Rings.
Zu befürchten sei die Eutrophierung des Sees, da jeder Badegast trägt Urin, Sonnencreme oder andere Stoffe in das Seewasser eintrage. In diesem Frühjahr gab es bereits eine Sperrung aufgrund von Blaualgenaufkommen.
Da es eine zweite Toilette voraussichtlich in nächster Zukunft nicht geben werde, erinnert Frau Bendt-Soetedjoan die Möglichkeit einerOilette.
Sie kündigt die Ablehnung des Antrages an.
Herr Graßhoff beantragt die Überweisung desAntrages in den Fachausschuss für Umwelt- und Klimaschutz. Das Problem sei nicht der Platzmangel am Allermöher See, sondern die fehlende Infrastruktur. Neben Toiletten seien diesu.a. Schattenplätze, Mülleimer, Fahrradständer und Bänke.
Gerade durch die Schließung des Westensees als Badesee gäbe es einen starken Nutzungsdruck auf den Allermöher See.
Herr Krohn kündigt die Zustimmung der AfD-Fraktion zum Antrag an. Die Bergedorfer bräuchten Seen mit kurzem Anfahrtsweg zur Erholung und zumSchwimmen.
Die Überweisung wird bei Gegenstimmen der LINKEN mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen derGRÜNEN und LINKEN mehrheitlich beschlossen.
TOP nächste Sitzung.
Frau Kramer stellt die Vergabe der bezirklichen Sonder- und Quartiersmittel als zentralen Bestandteil der politischen Arbeit dar. Mit diesen Mitteln werde das vielfältige Engagement der Menschen in unserem Bezirk, seien es Kulturvereine, Nachbarschaftsinitiativen, Bürgerhäuser oder soziale Trägerunterstützt.
Die zur Verfügung stehenden Mittel würden in der Regel jedoch nicht ausreichen und so müssten schwierige politische Entscheidungen zur Förderung getroffen werden.
Anträge, die grundsätzlich förderwürdig seien, gingen leer aus oder erhielten nur eine Teilförderung weil nicht genügend Mittel zu Verfügung stünden. Im Laufe des Jahres würden regelmäßig Mittel zurückfließen, weil Projekte nicht zustande kommen, günstiger umgesetzt oder nicht vollständig realisiert werden könnten. Diese sogenannten Restmittel seien dann wieder verfügbar. Ihre Vergabe erfolge bishernicht in einem geordneten Verfahren.
Ziel des Antrages sei eine faire, strukturierte und transparente Vergabe der Restmittel.
Ein möglicher Weg wäre, Anträge, die im Hauptverfahren positiv bewertet wurden, aber mangels Budget nicht berücksichtigt werden konnten, vorsorglich als Reserveanträge zu beschließen. Sollte Geld zurückfließen, könnten diese Anträge vorrangig berücksichtigt werden. Eine weitere Idee wäre, einen zweiten festen Vergabetermin einzurichten. Zum Beispiel im Mai oder im Juni, bei dem die Restmittel in einem ordentlichen Verfahren verteilt werden können.
Der Antrag beinhalte eine Prüfung durch das Bezirksamt mit einem Bericht an den Hauptausschuss bis spätestens Ende des Jahres.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Besonders Neuallermöhe sei ein wachsender Stadtteil mit vielen jungen Familien. Eine der häufigsten Anfragen beziehe sich auf fehlende geeignete Schaukeln für die jüngsten Kinder. Eine Babyschaukel ermögliche es Kleinkindern, sicher zu schaukeln und fördere ihre sensorische Entwicklung.
Frau Kramerlobt den Bezirk Bergedorf dererfolgreich versuche, alle Spielplätze für Kinder ab drei Jahren bespielbar zu machen. Der Bezirk sei weit vor der Hamburger Richtlinie, die vorsehe, dass alle öffentlichen Spielplätze von Kindern ab sechs Jahren bespielbar sein sollen.
Im Fachausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sei häufig über Babyschaukeln gesprochen worden. Diese würden zu einem Spielplatz dazugehören, da viele Kinder mit drei Jahren noch nicht ganz sicher auf Schaukeln sitzen könnten.
Frau Brodbeckhält es für richtig, dass die Spielplätze den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Netzschaukeln seien Spielgeräte, die nicht nur Babys benutzen könnten, sondern auch von Geschwisterkindern.
Es gäbe für die Gestaltung von Spielplätzen bereits ein sehr gutes Verfahren, das vor Ort Kindergärten und Eltern beteilige.
Der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE ziele darauf ab, dieses Verfahren zu verbessern und die Belange der Kinder unter drei Jahren abzubilden.
Herr Krohnhätte einen Prüfauftrag zum Bedarf an Babyschaukeln begrüßt, die bei unsachgemäßer Nutzung vermutlich schnell beschädigt würden.
Er kündigt die Zustimmung zum SPD-Änderungsantrag an.
Herr Graßhoffbedauert, dass von den Beteiligten gemachte Vorschläge zu den Spielplätzen Grüne Mitte und Fockenweide von der Verwaltung abgelehnt worden seien. Das käme immer wieder vor und wäre für die Jugendlichen und Kinder sehr enttäuschend.
Kleinkinder könnten das Thema Babyschaukel nicht selber einbringen. Bei der Nutzung gehe es die Interaktion des Kindes mit dem Anschieber oder Anschieberin.
Neuallermöhe als einer der familienreichsten Stadtteile solle vordringlich eine Babyschaukel erhalten. Die anderen Stadtteile folgen. Bei der Einweihung der Grünen Mitte wurde der Wunsch nach einer Babyschaukeln gegenüber Herrn Graßhoff geäußert.
Frau Brodbeck erläutert, warum es nicht möglich war, den Änderungsantrag der GRÜNEN früher einzubringen.
Ihrer Ansicht nach habe nicht die Politik darüber zu entscheiden, welche Spielgeräte aufgestellt werden sollen. Wenn es Kritik am Beteiligungsverfahren der Verwaltung gebe, dann müsse dieses angepasst werden.
Daher kündigt sie die Ablehnung des Antrages an.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der GRÜNEN mit dem Petitum des Änderungsantrages der SPD-Fraktion (Drucksache: 22-0414.01) mehrheitlich beschlossen.
Beratung unter TOP 11.7
Der Antrag wird zurückgezogen. SPD mit Antragsteller bei Drucksache: 22-0414.
Herr Vlamynck übernimmt den Vorsitz.
Frau Pelch verweist darauf, dass Handwerker und andere Dienstleister, insbesondere Pflegedienste immer größere Probleme hätten, Parkplätze zu finden.
Für Häuser ab 20 Wohneinheiten solle daher zukünftig ein Handwerker- und Servicestellplatz in den Bebauungsplanverfahren und städtebaulichen Verträgen eingeplant werden.
Dieser Parkplatz könne z.B. mit Rasengitterstein auf dem Gelände hergestellt und vom Hausmeister verwaltet und vergeben werden.
Weiterhin solle bei der nächsten Novellierung der Hamburger Bauordnung eine entsprechende Ergänzung eingebracht werden.
Herr Jarchow betont, im Rahmen von Bebauungsplanverfahren sollen Servicestellplätze auf nicht öffentlichen Flächen untergebracht werden.
Die nächste Novellierung der Hamburger Bauordnung würde voraussichtlich erst in fünf Jahren erfolgen, so dass der bezirkliche Einfluss im Rahmen der Bebauungspläne genutzt werden solle.
Frau Brodbeckzitiert aus der Hamburger Bauordnung, dass die Verpflichtung zur Herstellung oder zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge nicht für Wohnungen und Wohnheime gelte. Hier würden Bauherren und Bauherrinnen in eigener Verantwortung über die Herstellung von Stellplätzen in angemessenem Umfang entscheiden.
Die Pflicht, Stellplätze einzurichten habe der Senat abgeschafft, was im Widerspruch zum Petitum des Antrages stünde. Der Antrag sei nicht umsetzbar, höchstens im Sinne einer Empfehlung, die auch aktuell bereits möglich wäre.
Die neueste Novellierung der Hamburger Bauordnung ziele im Gegenteil darauf ab, Verpflichtungen zu reduzieren, um mehr Wohnungsbau zu erreichen. Dieses Handeln des Senats, das Bauen von Wohnräumen zu vereinfachen, würde durch die Fraktion GRÜNE ausdrücklich unterstützt.
Der Antrag werde abgelehnt, da er im Dissens zur gesetzlichen Vorgabe stehe.
Herr Krohn hält den Antrag für sinnvoll, auch wenn er in die Zukunft gerichtet sei.
Herr Jobs erinnert an die regelmäßige Erörterung des Themas in der Vergangenheit.
Die Möglichkeit zur Ausstellung von Sonderparkausweisen sei ein Fortschritt. Die Aufhebung der Stellplatzpflicht in der Bauordnung wurde seinerzeit begrüßt, da Wohnungen günstiger und somit in größerer Zahl gebaut werden könnten.
Von der CDU-Fraktion habe er sich Beispiele für „vom Amt angeregte Sonderparkplätze“ und deren Umsetzung erhofft, die jedoch nicht angeführt würden.
Trotz Bedenken bezüglich der Überwachung der Handwerker-Parkplätze kündigtHerr Jobs die Zustimmung zum Antrag an.
Herr Emrich bestätigt, dass das Thema Parken den Menschen Sorge und Stress im Alltag bereite. Die Abschaffung der Stellplatzpflicht halte er daher für einen Fehler.
Mit dem Antrag werde nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn neues Planrecht geschaffen werde, könnten mit einem städtebaulichen Vertrag, auch abweichend und ergänzend zur Hamburger Bauordnung Regelungen getroffen werden. Bei größeren Projekten fordere auch die Hamburger Bauordnung ein Mobilitätskonzept. In diesem Rahmen könne neben Fahrradstellplätzen und Carsharing zukünftig auch ein Handwerkerstellplatz bzw. Stellplatz für Pflegedienste berücksichtigt werden.
Der Vorschlag sei mit der Verwaltung abgestimmt, die es für möglich erachte, die gewünschten Stellplätze bei einzelnen Bauprojekten mit neuem Planrecht umzusetzen.
Zum Einwand von Herrn Jobs entgegnet Herr Emrich, dass die anderen Bezirke ähnliche Anträge stellen werden, wenn sich die Bergedorfer Lösungen bewährt habe.
Herr Krohn begrüßt, dass für größere Bauvorhaben nach wie vor ein Stellplatzschlüssel bestehen würde und betont, die AfD-Fraktion werde sich dafür einsetzen, Stellplatzschlüssel von mindestens 0,5 zu erhalten.
In diesem Sinne werde sich auch für Handwerkerparkplätze eingesetzt.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der GRÜNEN mehrheitlich beschlossen.
Frau Pelch übernimmt den Vorsitz.
Herr Zaum merkt an, dass die Vegetationsperioden sich verändert hätten. Daher wäre es sinnvoll, nicht nach Kalender, sondern nach Bedarf zu mähen.
Natürlich gebe es Flächen, wo Sichtachsen im Verkehr oder Liegeflächen an den Badeseen erhalten bleiben müssten. An anderen Stellen sei jedoch eine Bepflanzung mit mehrjährigen Pflanzen oder das Ansähen von Blühflächen möglich.
Das Bezirksamt werde daher gebeten, die Flächen zu identifizieren, dieextensiv gepflegt werden können und sie aus dem Mähkataster herauszunehmen. Die eingesparten Mittel könnten für andere Maßnahmen verwendet werden.
Frau Niemeyer betont, dass extensive Bewirtschaftung der Flächen bereits gängige Praxisim Bezirksamt sei und ständig neue Flächen als Blühflächen identifiziert würden. Es sei außerdem genauso teuer, Wechselbepflanzungen oder Staudenbepflanzungen anzulegen und zu pflegen, statt des Straßenbegleitgrüns.
Der Antrag werde daher abgelehnt.
Herr Potthast erinnert daran, dass der Antrag „Mähfreier Mai“ in der letzten Sitzung abgelehnt wurde mit der Begründung, dass bereits extensiv gemäht und bewirtschaftet werde.
Die ökologische Ausgestaltung bezirklicher Grünflächen sei in Bergedorf unbefriedigend. Es brauche einen Paradigmenwechsel, der die ökologische Art der Bewirtschaftung zum Standard erkläre. Das Bezirksamt müsse dann begründen, warum Flächen nicht extensiv bewirtschaftet werden könnten.
Er bedauere, dass ein gemeinsamer Antrag mit der Fraktion LINKEzur Prüfung von Maßnahmen zur Habitatverbesserung im urbanen Raum bereits seit 6 Monaten im Fachausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beraten werde.
Die Fraktion GRÜNE lehne den aktuellen Antrag ab, weil er aus ihrer Sicht eine symbolische Geste darstelle.
Herr Zaum stellt klar, dass bodendeckenden Pflanzen von maximal 15 bis 20 Zentimeter Höhe gemeint seien, keine Stauden, die in der Regel zwischen 60 Zentimetern und 1,20 Meter hoch würden. Herrn Potthast erwidert er, die Anträge würden sich eher ergänzen als widersprechen.
Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der CDU mehrheitlich abgelehnt.
Herr Gündogan begründet zum Antrag, dass besonders Kinder mit kognitiven Einschränkungen, Sehbehinderungen oder Wahrnehmungseinschränkungen häufig Schwierigkeiten hätten, sich zurechtzufinden. Auch an Orten wie Spielplätzen, könne die Orientierung schwierig sein.
Inklusionstafeln vermitteln Informationen möglichst barrierefrei und kindgerecht mittels klarer und einfacher Sprache, fühlbarer Symbole und kontrastreicher Bilder. Ergänzt werden könnten diese durch digitale Angebote. Kinder bekämen die Möglichkeit, sich zu orientieren und Angebote im öffentlichen Raum eigenständig zu nutzen.
Die Inklusionstafeln sollten zunächst an vier unterschiedlichen Orten im Bezirk erprobt werden.
Herr Detmersieht den Antrag als wichtigen Impuls in der laufenden Debatte um inklusive Infrastruktur im öffentlichen Raum.Es gebe viele Formen von Inklusionstafeln und Aspekte der Inklusion, die im Antrag vermischt wurden.
Er kündigt die Zustimmung zum Antrag an, verbunden mit dem Wunsch, dass zukünftig bei Themen, die die Menschen mit Behinderung betreffen, der Inklusionsbeirat im Vorfeld einbezogen werde.
Herr Krohnbeantragt für die AfD-Fraktion die Überweisung des Antrages in den Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration.
Die Überweisung des Antrages in den Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration wird bei Ja-Stimmen der AfD mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der AfD mehrheitlich beschlossen.
Der Bericht wird einstimmig beschlossen.