Wie sieht die Nachpflanzungsstatistik für gefällte Bäume im Bezirk für das Jahr 2023 und 2024 aus?
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.7
Kleine Anfrage
des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
Im Jahr 2021 wurden in Bergedorf 264 Straßenbäume im Straßenbegleitgrün gefällt, lediglich 219 Straßenbäume wurden nachgepflanzt. Im Jahr 2022 sahen die Zahlen dann erfreulicher aus, für 157 Bäume gefällte Bäume wurden 237 nachgepflanzt.
Weniger erfreulich war dagegen die Entwicklung bei den Bäumen in Grünanlagen, Parks etc. 2021 wurden dort insgesamt 341 Bäume gefällt, lediglich 8 wurden nachgepflanzt. Im Jahr 2023 gab es kaum eine Verbesserung. Insgesamt wurden 205 Bäume gefällt, nur 15 Bäume sind nachgepflanzt worden.
Für beide Jahre muss man feststellen, dass unterm Strich ein absoluter Verlust an Bäumen im Bezirk zu verzeichnen war.
Für das Jahr 2023 standen zum Zeitpunkt meiner letzten Anfrage leider keine Zahlen zur Verfügung, sodass dies nun nachgeholt wird.
Außerdem ist es von Interesse, wie sich die Entwicklung im Jahr 2024 fortgesetzt hat.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Im Jahr 2023 wurden lt. der BUKEA 157 Straßenbäume gefällt und 173 Straßenbäume nachgepflanzt.
Für das Jahr 2024 liegen die Zahlen noch nicht vor.
Das Bezirksamt Bergedorf strebt dem Beschluss folgend, die Nachpflanzung im Verhältnis von 1:1,5 an. Dabei ist das Bezirksamt allerdings abhängig von der Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel und dem Vorhandensein von geeigneten Standorten für Straßenbäume. Grundsätzlich versucht das Bezirksamt immer schon möglichst jeden gefällten Straßenbaum an Ort und Stelle zu ersetzen.
Im Jahr 2024 kostete die Pflanzung eines Straßenbaumes durchschnittlich 2.935,00 €(s. auch SKA 23/294)
Sind die Kosten im Vergleich zum Jahr 2023 gestiegen und wenn ja, woran lag dies?
In 2023 kostete die Pflanzung eines Straßenbaumes durchschnittlich 2.546,00 €, die Kosten sind also gestiegen.
Der Preisanstieg resultiert aus den allgemein gestiegenen Kosten für Material und Personal sowie der unterschiedlichen Ausstattung und Größe eines jeden Pflanzstandortes.
Beantwortung durch die BUKEA erforderlich
Im Jahr 2024 gab es 120 Fällungen von Bäumen und 130 Neupflanzungen von Bäumen (s. auch SKA 23/294)
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 408 Ausnahmegenehmigungen nach der Hamburgischen BaumschutzVO erteilt.
Die Kontrolle der Ersatzpflanzungen erfolgt stichprobenartig. Über die Anzahl an durchgeführten Kontrollen wird keine interne Statistik geführt.
Im Jahr 2024 wurden Ersatzgeldzahlungen in Höhe von 5.520 Euro festgesetzt. Dieses Mittel sind gemäß § 8 Abs. 3 BaumschutzVO zweckgebunden (Umsetzung von Maßnahmen, durch die Werte oder Funktionen des Naturhaushaltes oder des naturbezogenen Orts- und Landschaftsbildes wiederhergestellt oder verbessert werden). Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt durch MR (insbesondere durch die Pflanzung von Gehölzen).
Nein, bisher wurde kein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben.
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