22-0379.01

Grünpatenschaften im Bezirk Bergedorf

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Potthast, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN

Grünpatenschaften ermöglichen es Bürger*innen, sich unmittelbar und freiwillig an der Pflege und Aufwertung öffentlicher Grünflächen zu beteiligen, sei es durch die Bepflanzung von Baumscheiben, die Pflege von Pflanzkübeln oder die Gestaltung kleiner Grünflächen. Dieses Engagement trägt nicht nur zur Verschönerung des öffentlichen Raums und zur ökologischen Aufwertung bei, sondern fördert auch soziale Teilhabe, lokale Identifikation und ein lebendiges Miteinander.

Zugleich leisten Grünpatenschaften einen wertvollen Beitrag zur Klimaanpassung im urbanen Raum, etwa durch zusätzliche Begrünung, Förderung der Biodiversität oder Reduktion von Hitzeinseln. In Zeiten zunehmender Herausforderungen für die Stadtgrünpflege bieten sie somit ein niedrigschwelliges Instrument zur Mitgestaltung der Stadt und zur Entlastung kommunaler Ressourcen.

In mehreren Hamburger Bezirken, etwa in Wandsbek mit über 600 aktiven Pat*innen, ist dieses Instrument bereits fest etabliert und wird aktiv durch Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Seit wann gibt es im Bezirk Bergedorf die Möglichkeit zur Übernahme von Grünpatenschaften im öffentlichen Raum?

Offiziell seit 2006 als Initiative der BUKEA und Handelskammer

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage oder Verwaltungsregelung basiert dieses Angebot?

Eine eigne Rechtsgrundlage gibt es nicht. Zu beachten ist aber bei der Umsetzung einer Patenschaft das Hamburger Wegegesetz sowie die Baumschutzverordnung.

  1. Wie viele Grünpatenschaften wurden im Bezirk Bergedorf seit Beginn vergeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Jahr 2000 1

Jahr 2003 3

Jahr 2004 6

Jahr 2005 1

Jahr 2006 2

Jahr 2007 1

Jahr 2008 2

Jahr 2009 2

Jahr 2010 8

Jahr 2012 9

Jahr 2013 3

Jahr 2014 1

Jahr 2015 7

Jahr 2016 4

Jahr 2017 4

Jahr 2020 6

Jahr 2021 11

Jahr 2022 2

Jahr 2023 1

  1. Welche Arten von Flächen können durch Patenschaften übernommen werden?

Grünflächen, Straßenbegleitgrünflächen, Baumscheiben

  1. Wie viele Quadratmeter Grünflächen befinden sich aktuell unter einer Patenschaft?

9.470,00 m²

  1. Wie verteilen sich die aktiven Patenschaften räumlich auf die Stadtteile im Bezirk Bergedorf?

Bergedorf / Lohbrügge /Neu Allermöhe - 61 Patenschaften

Vier- und Marschlande - 13 Patenschaften

  1. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen dem Bezirksamt für das Management und die Betreuung von Grünpatenschaften zur Verfügung?

Es gibt keine gesonderten personellen und finanziellen Ressourcen für die Betreuung der Patenschaften. Dies wird im Zuge der täglichen Arbeit mit abgearbeitet.

  1. Gibt es eine zentrale Ansprechperson oder Koordinierungsstelle innerhalb der Verwaltung für Grünpatenschaften?

Es gibt keine offizielle zentrale Ansprechperson, bis jetzt läuft es über die Abteilung Straßenbegleitgrün

  1. Gibt es regelmäßig Kontrollen zu bestehenden Patenschaften?

Nein

  1. Wie dokumentiert das Bezirksamt bestehende Patenschaften?

Die Dokumentation erfolgt anhand der Patenschaftsverträge

  1. Wie läuft die Beantragung einer Grünpatenschaft konkret ab?

Der potentielle Pate fragt formlos beim Bezirksamt an und erläutert seine Vorstellung einer Patenschaft für einen von ihm ausgesuchten Abschnitt des öffentlichen Grüns. Anschließend findet ein Ortstermin mit Mitarbeitern des Bezirksamtes statt, bei dem der Umfang und die Rahmenbedingungen der Patenschaft abgestimmt wird.

  1. Welche Informationen müssen Antragsteller*innen bereitstellen?

Name, Anschrift, Telefon, Mailadresse; ausgesuchte Fläche für Patenschaft.

  1. Gibt es eine Prüfung oder Genehmigungspflicht seitens des Bezirksamts?

Ja

  1. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung oder einen formellen Vertrag?

Ja

  1. Wie lange laufen Patenschaften in der Regel?

In den meisten Fällen läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit bis auf Widerruf einer Vertragsseite.

  1. Welche Unterstützungsleistungen bietet das Bezirksamt Pat*innen an?

Kosten, die dem Bezirksamt entstehen werden nicht erfasst.

  1. Welche Kosten entstehen dem Bezirksamt jährlich durch das Patenschaftsprogramm?

Kosten, die dem Bezirksamt entstehen werden nicht erfasst.

  1. ssen Pat*innen eigene Kosten übernehmen? Wenn ja, welche?

Ja, Kosten für das verkehrssichere Unterhalten der Patenschaftsfläche, ggf. Entsorgungskosten, Anschaffungskosten

  1. Wie wird für das Patenschaftsprogramm öffentlich geworben?

Über Flyer (in Arbeit), Zeitung, Internet

  1. Gibt es Infomaterial, Veranstaltungen oder digitale Plattformen zur Bewerbung?

Flyer (in Arbeit). Es gibt keine Veranstaltungen oder digitale Plattformen.

  1. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um das Patenschaftssystem auszubauen?

Siehe Antwort zu 19.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Grünes Zentrum Lohbrügge

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