22-0379

Grünpatenschaften im Bezirk Bergedorf

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.2

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Potthast, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN

Grünpatenschaften ermöglichen es Bürger*innen, sich unmittelbar und freiwillig an der Pflege und Aufwertung öffentlicher Grünflächen zu beteiligen, sei es durch die Bepflanzung von Baumscheiben, die Pflege von Pflanzkübeln oder die Gestaltung kleiner Grünflächen. Dieses Engagement trägt nicht nur zur Verschönerung des öffentlichen Raums und zur ökologischen Aufwertung bei, sondern fördert auch soziale Teilhabe, lokale Identifikation und ein lebendiges Miteinander.

Zugleich leisten Grünpatenschaften einen wertvollen Beitrag zur Klimaanpassung im urbanen Raum, etwa durch zusätzliche Begrünung, Förderung der Biodiversität oder Reduktion von Hitzeinseln. In Zeiten zunehmender Herausforderungen für die Stadtgrünpflege bieten sie somit ein niedrigschwelliges Instrument zur Mitgestaltung der Stadt und zur Entlastung kommunaler Ressourcen.

In mehreren Hamburger Bezirken, etwa in Wandsbek mit über 600 aktiven Pat*innen, ist dieses Instrument bereits fest etabliert und wird aktiv durch Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Seit wann gibt es im Bezirk Bergedorf die Möglichkeit zur Übernahme von Grünpatenschaften im öffentlichen Raum?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage oder Verwaltungsregelung basiert dieses Angebot?

3. Wie viele Grünpatenschaften wurden im Bezirk Bergedorf seit Beginn vergeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

4. Welche Arten von Flächen können durch Patenschaften übernommen werden?

5. Wie viele Quadratmeter Grünflächen befinden sich aktuell unter einer Patenschaft?

6. Wie verteilen sich die aktiven Patenschaften räumlich auf die Stadtteile im Bezirk Bergedorf?

7. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen dem Bezirksamt für das Management und die Betreuung von Grünpatenschaften zur Verfügung?

8. Gibt es eine zentrale Ansprechperson oder Koordinierungsstelle innerhalb der Verwaltung für Grünpatenschaften?

9. Gibt es regelmäßig Kontrollen zu bestehenden Patenschaften?

10. Wie dokumentiert das Bezirksamt bestehende Patenschaften?

11. Wie läuft die Beantragung einer Grünpatenschaft konkret ab?

12. Welche Informationen müssen Antragsteller*innen bereitstellen?

13. Gibt es eine Prüfung oder Genehmigungspflicht seitens des Bezirksamts?

14. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung oder einen formellen Vertrag?

15. Wie lange laufen Patenschaften in der Regel?

16. Welche Unterstützungsleistungen bietet das Bezirksamt Pat*innen an?

17. Welche Kosten entstehen dem Bezirksamt jährlich durch das Patenschaftsprogramm?

18. ssen Pat*innen eigene Kosten übernehmen? Wenn ja, welche?

19. Wie wird für das Patenschaftsprogramm öffentlich geworben?

20. Gibt es Infomaterial, Veranstaltungen oder digitale Plattformen zur Bewerbung?

21. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um das Patenschaftssystem auszubauen?

Petitum/Beschluss

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