22-0395.01

Wo bleibt Bergedorf bei den öffentlichen Trinkwasserbrunnen?

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Wegner, Zaum und der CDU-Fraktion

54 öffentliche Trinkwasserbrunnen in Hamburg in Betrieb“, verkündete die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) am 27. Mai mit einigem Stolz. Was erstmal gut klingt, erweist sich aber bei näherer Betrachtung als lahme Meldung. Erinnert man sich nämlich an die Ankündigungen von Hamburg Wasser (HW) aus dem Jahr 2019, dann müssten es bereits viel mehr sein. Leidtragende sind einmal mehr die Randbezirke, die kaum mit öffentlichen Trinkwasserbrunnen versorgt sind. So gibt es aktuell in Bergedorf, im flächenmäßig größten Bezirk, nur zwei Trinkwasserbrunnen, im bevölkerungsstärksten Bezirk Wandsbek sogar nur einen.

Die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist eine gesetzliche Aufgabe, für deren Erfüllung neben der BUKEA auch die Hamburger Bezirke selbst verantwortlich sind“, lautet der Abschlusssatz der Pressemitteilung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Wie viele öffentliche Trinkwasserbrunnen von Hamburg Wasser gibt es im Bezirk?

Es gibt im Bezirk Bergedorf einen Trinkwasserbrunnen von Hamburg Wasser.

  1. Wie viele öffentliche Trinkwasserbrunnen von SRH gibt es im Bezirk?

Es gibt im Bezirk Bergedorf keinen Trinkwasserbrunnen von der SRH.

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um der genannten gesetzlichen Aufgabe gerecht zu werden?

Das Bezirksamt Bergedorf stimmt sich hinsichtlich der Aufstellung von Trinkwasserbrunnen direkt mit Hamburg Wasser ab. Voraussetzung für die Aufstellung ist das Vorliegen einer gesicherten Finanzierung.

  1. Hat das Bezirksamt der BUKEA bereits eigene Standortvorschläge gemacht? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Das Bezirksamt Bergedorf hat Hamburg Wasser den Standort Tatenberger Weg / Ecke Moorfleeter Hauptdeich vorgeschlagen. Hamburg Wasser teilte mit, dass dort einen Trinkwasserbrunnen installiert wird, sofern das Bezirksamt die Kosten i.H.v. einmalig ca. 15.000 €r die Montage und Inbetriebnahme, zuzüglich lfd. Kosten für Wasser und Wasserprüfungen, trägt. Eine Umsetzung konnte bislang noch nicht erfolgen, da dem Bezirksamt die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Weiter Standortvorschläge für die Aufstellung von Trinkwasserbrunnen sind bisher auch aus der Politik gemacht worden.

  1. Mitte 2023 teilte die BUKEA mit (Drs. 21-1785.1), dass für den Bezirk Bergedorf bereits Standorte für Trinkwasserbrunnen von HW vorausgewählt worden seien. Ist HW damit auf das Bezirksamt zugegangen? Wenn ja, um welche Standorte hat es sich dabei gehandelt?

Nein, Hamburg Wasser ist bisher nicht auf das Bezirksamt Bergedorf mit einer Vorauswahl für Standorte von Trinkwasserbrunnen zugegangen.

  1. Haben die BUKEA oder HW über den Standort am Herzog-Karl-Friedrich-Platz hinaus Sondernutzungsgenehmigungen beantragt? Wenn ja, für welche Standorte?

Nein, es wurden keine weiteren Sondernutzungsgenehmigungen über den Herzog-Carl-Friedrich-Platz hinaus beantragt.

  1. Hat das Bezirksamt bereits weitere Sondernutzungsgenehmigungen erteilt? Wenn ja, für welche Standorte?

s. Antwort zur Frage 6

  1. Hat das Bezirksamt Sondernutzungsgenehmigungen verweigert? Wenn ja, für welche Standorte?

s. Antwort zur Frage 6

  1. Darüber hinaus können mobile Pop-Up-Brunnen für eine kurze Zeit eingesetzt werden, sobald eine Hitzewelle mit Temperaturen von über 30 Grad zu erwarten ist. Gibt es hierfür bereits festgelegte Standorte im Bezirk? Wenn ja, wo?

Zum Thema Pop-Up Brunnen liegen dem Bezirksamt Bergedorf bisher keine Informationen vor.

  1. Plant das Bezirksamt eigene mobile Pop-Up-Brunnen bei Bedarf und den entsprechenden Bedürfnissen aufzustellen? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

Zum Thema Pop-Up Brunnen liegen dem Bezirksamt Bergedorf bisher keine Informationen vor.

Petitum/Beschluss

---

Anhänge

---

Lokalisation Beta
Tatenberger Weg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.