22-0395

Wo bleibt Bergedorf bei den öffentlichen Trinkwasserbrunnen?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

gem. §24 BezVG

der BAbg. Wegner, Zaum und der CDU-Fraktion

54 öffentliche Trinkwasserbrunnen in Hamburg in Betrieb“, verkündete die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) am 27. Mai mit einigem Stolz. Was erstmal gut klingt, erweist sich aber bei näherer Betrachtung als lahme Meldung. Erinnert man sich nämlich an die Ankündigungen von Hamburg Wasser (HW) aus dem Jahr 2019, dann müssten es bereits viel mehr sein. Leidtragende sind einmal mehr die Randbezirke, die kaum mit öffentlichen Trinkwasserbrunnen versorgt sind. So gibt es aktuell in Bergedorf, im flächenmäßig größten Bezirk, nur zwei Trinkwasserbrunnen, im bevölkerungsstärksten Bezirk Wandsbek sogar nur einen.

Die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum ist eine gesetzliche Aufgabe, für deren Erfüllung neben der BUKEA auch die Hamburger Bezirke selbst verantwortlich sind“, lautet der Abschlusssatz der Pressemitteilung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele öffentliche Trinkwasserbrunnen von Hamburg Wasser gibt es im Bezirk?
  2. Wie viele öffentliche Trinkwasserbrunnen von SRH gibt es im Bezirk?
  3. Was unternimmt das Bezirksamt, um der genannten gesetzlichen Aufgabe gerecht zu werden?
  4. Hat das Bezirksamt der BUKEA bereits eigene Standortvorschläge gemacht? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
  5. Mitte 2023 teilte die BUKEA mit (Drs. 21-1785.1), dass für den Bezirk Bergedorf bereits Standorte für Trinkwasserbrunnen von HW vorausgewählt worden seien. Ist HW damit auf das Bezirksamt zugegangen? Wenn ja, um welche Standorte hat es sich dabei gehandelt?
  6. Haben die BUKEA oder HW über den Standort am Herzog-Karl-Friedrich-Platz hinaus Sondernutzungsgenehmigungen beantragt? Wenn ja, für welche Standorte?
  7. Hat das Bezirksamt bereits weitere Sondernutzungsgenehmigungen erteilt? Wenn ja, für welche Standorte?
  8. Hat das Bezirksamt Sondernutzungsgenehmigungen verweigert? Wenn ja, für welche Standorte?
  9. Darüber hinaus können mobile Pop-Up-Brunnen für eine kurze Zeit eingesetzt werden, sobald eine Hitzewelle mit Temperaturen von über 30 Grad zu erwarten ist. Gibt es hierfür bereits festgelegte Standorte im Bezirk? Wenn ja, wo?
  10. Plant das Bezirksamt eigene mobile Pop-Up-Brunnen bei Bedarf und den entsprechenden Bedürfnissen aufzustellen? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?
Petitum/Beschluss

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