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Flächendeckende Internetversorgung in Bergedorf, was hat sich seit Juni 2023 getan?

Antwort

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.8

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Capeletti, Pelch, Froh und Fraktion der CDU

Zum Stand Juni 2023 berichtete die zuständige Behörde (Drs. 21-677.5), dass im Bezirk Bergedorf ca. 93,2 % der Haushalte über eine Versorgung von über 100 Mbit/s im Download verfügten. 3,8 % der Haushalte im Bezirk galten zu dem Zeitpunkt als „weiße Flecken“, da diese nur über eine Versorgung von unter 30 Mbit/s im Download verfügten.

Durch ein zum damaligen Zeitpunkt noch laufendes „Weiße-Flecken“rderprogramm sollten sich die Zahlen noch einmal verbessern.

Galten bisher die Vier- und Marschlande in Bezug auf den Ausbau als eher benachteiligt, verwundert es sehr, dass auch Bewohner der Rothenhauschaussee in Teilen keine schnelle Internetversorgung haben sollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist Vorreiter beim Ausbau mit digitalen Infrastrukturen. Der neuste Mobilfunkstandard 5G steht nahezu flächendeckend zur Verfügung und die überwiegende Mehrheit der Haushalte in der Stadt werden nach Angaben des Bundes bereits heute mit einer gigabitfähigen Festnetztechnologie (d.h. 1 Gbit/s imDownload über HFC- oder Glasfaser) erreicht. Auch bei der reinen Glasfaserversorgung (Fiber-To-The-Home/-Building (FTTH/B)) ist Hamburg im bundesweiten Vergleich unter den Ländern führend.

Um schnellstmöglich eine Glasfaser-Flächendeckung zu erreichen, und dabei möglichst viele weitere Haushalte bis in die Wohnung vollständig an das Glasfasernetz anzuschließen, setzt die Stadt weiterhin auf einen effizienten eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen (TKU) im Wettbewerb untereinander und unterstützt diesen maßgeblich durch die Schaffung guter Rahmenbedingungen.Zu nennen sind hier v.a. die Etablierung der Koordinierungsstelle Glasfaserausbau, die beim Bezirksamt-Mitteangesiedelt ist, die geplante Einführung eines digitalen Ende-zu-Ende Prozess bei Bearbeitung und Beantragung von Tiefbaumaßnahmen im TK-Leitungsausbau und die Beteiligung an und die Kooperation mit dem regionalen TKU willy.tel zur weiteren rderung des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus innerhalb der Stadt.

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Kultur und Medien zu derAnfrage der Bezirksversammlung Bergedorf wie folgt Stellung:

  1. Wie stellt sich nach aktuellem Stand die Versorgung im Bezirk Bergedorf dar? (Bitte einzeln darstellen über 30 Mbit/s im Download, über 100 Mbit/s im Download und über 1.000 Mbit/s im Download)

Gemäß Angaben der zentralen Informationsstelle der Bundesnetzagentur (Datenstand 12/24) stellt sich die breitbandige Festnetz-Versorgung im Bezirk Bergedorf wie folgt dar:

Festnetzverfügbarkeit im Bezirk Bergedorf in Prozent der Privathaushalte nach Downloadgeschwindigkeit alle Technologien

30 Mbit/s

100 Mbit/s

1000 Mbit/s

96,8

94,7

85,1

Damit hat sich die Versorgung im Bezirk Bergedorf gegenüber 2023 in allen Download-Klassen verbessert. Darüber hinaus stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk Bergedorf auch breitbandige Internetzugänge über Mobilfunk zur Verfügung. Nach Angaben der parametrisierten Versorgungsdaten der Bundesnetzagentur besteht im Bezirk Bergedorf eine flächendeckende Versorgung mit dem neuesten Mobilfunkstandard 5G bei mindestens einem Netzbetreiber.

  1. Welche Gebiete im Bezirk Bergedorf gelten nach aktuellem Stand und oben genannter Definition weiter als sog. „weiße Flecken“?

Eine Übersicht über die Breitbandverfügbarkeit nach Downloadgeschwindigkeit von einzelnen Gebieten und Straßen im Bezirk Bergedorf kann über die interaktive Kartenansicht des Breitbandatlas des Bundes erfolgen (siehe Breitbandatlas Karte).

Aus dieser können Informationen zur ungefähren Lage sowohl von sog. „weißen Flecken“ (Versorgung unter 30 Mbit/s im Download) als auch der weiteren Festnetzverfügbarkeit entnommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Darstellung der Breitbandverfügbarkeit in Prozent auf Basis der Versorgung in Rasterzellen von 100x100 m erfolgt. Detailliertere Daten des Breitbandatlas auf Stadtteil- oder Adressebene stehen u.a. aufgrund von wettbewerblichen Beschränkungen und des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht öffentlich zur Verfügung.

r verbliebene Einzellagen, die über Anschlüsse mit weniger als 15 Mbit/s im Download verfügen und bei denen auch keine hinreichende sonstige Versorgung verfügbar ist, besteht die Möglichkeit zur Inanspruchnahmeder Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMVO), die rzlich auf 15 Mbit/s im Download angepasst wurde. Weitere Infos zu diesem Verfahren sind unterBundesnetzagentur - Versorgung abrufbar.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Ausbaus und Anschlusses von schnellem Internet in den Vier- und Marschlanden?

Nach der baulichen Fertigstellung des Weiße-Flecken-Programms im August 2023 haben viele Haushalte in den Vier- und Marschlanden von einem Anschluss an schnelle Internetleitungen profitieren können. Darüber hinaus bestehen im Bezirk Bergedorf allgemein und speziell in den Stadtteilen der Vier- und Marschlande weitere Ausbauplanungen vonprivatwirtschaftlich tätigen TKU. Ein TKU befindet sich derzeit in einer Vorvermarktung bzw. Nachfragebündelung mit dem Ziel, bei hinreichender Resonanz der Bürgerinnen und Bürger einen Glasfaserausbau in der Region zu realisieren.

  1. Warum werden nicht alle Anlieger an neuverlegten Glasfasertrassen angeschlossen, sondern haben einen schwachen, sogenannten Vectoringanschluss (altes Kupferkabel) bekommen?

Grundsätzlich ist der Telekommunikationsmarkt ein privatwirtschaftlich organisierter Markt, in dem die TKU dort wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau rentabel möglich ist eigene marktliche Entscheidungen über den Ausbau und die hierbei verwendete Technologie treffen. Auch der gesetzliche Rahmen des Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht dabei eine technologieneutrale Regulierung vor (vgl. § 1 Abs. 1 TKG). Die derzeitigen Vorvermarktungs-aktivitäten eines TKU sehen nach unserer Kenntnis eine Versorgung mit Glasfaser-Technologie vor.

Dort wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht ermöglicht werden kann, gelten auch hinsichtlich der Versorgungstechnologie die in den europäischen Rechtsrahmen eingebetteten entsprechenden Förderrichtlinien des Bundes. So wurden beim abgeschlossenen Breitbandförderverfahren, gemäß der zum Start des Verfahrens geltendenrderrichtlinie, viele Adressen über den Ausbau der Vectoring-Technologie mit schnellem Internet versorgt. Hierbei wurde die Teilnehmeranschlussleitung (d.h. der letzte Leitungsabschnitt) über die bereits bestehende Kupferleitung realisiert, während das restliche Netz mit Glasfasertechnik ausgestattet wurde. Dieses Vorgehen war zum Zeitpunkt der Förderentscheidung im Jahr 2016 die allgemein bevorzugte Option. Gleichwohl wurden im Laufe des Verfahrens auch Adressen direkt mit Glasfasertechnologie bis ins Gebäude versorgt.

Die Entscheidung, welche Adressen mit welcher Technologie versorgt wurden, erfolgte nach wirtschaftlichen und technischen Kriterien auf Basis des vertraglich festgelegten Leistungsangebotes des ausbauenden TKU. Sie beruhte hierbei diskriminierungsfrei und technologieneutral auf den allgemeinen Wirtschaftlichkeits- und Umsetzungsvorgaben der damalig geltenden Förderbestimmungen.

  1. Welche Teile der Rothenhauschaussee verfügen nicht über eine Internetversorgung von 100 Mbit/s im Download?
  1. Welche weiteren Teile des Bezirks verfügen nicht über eine Internetversorgung von 100 Mbit/s im Download?

Siehe Antwort zu Frage 2.

  1. Welche Teile bzw. Straßen des Bezirks werden nach aktuellem Planungsstand in den nächsten fünf Jahren nicht mit einem Glasfaseranschluss versorgt sein?

Die Ausbauplanungen werden von den privatwirtschaftlich und im Wettbewerbsumfeld agierenden TKU vorangetrieben, sind von weiteren Faktoren wie Nachfrage und Ausbaukosten abhängig und können sich im Zeitverlauf ändern. Daher bestehen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung. Staatliche Eingriffe erfolgen nur bei nachgewiesenem Marktversagen. Die aktuell laufende Vorvermarktung eines TKU zeigt, dass auch geringer besiedelte Gebiete im Bezirk Bergedorf grundsätzlich attraktiv und eigenwirtschaftlich mit Glasfaser erschließbar sind. Die FHH unterstützt den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch verschiedene Maßnahmen, wie z.B. der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren im Tiefbau und der Durchführung gemeinsamer Kommunikationsaktivitäten der Koordinierungsstelle Glasfaserausbau mit dem Gigabitbüro des Bundes, z.B. im Bezirk Bergedorf (siehe Road-Show zum Glasfaserausbau - hamburg.de), um für die Vorteile der Glasfasertechnologie zu sensibilisieren.

Im Jahr 2025 soll ein durch die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau durchgeführtes gesamtstädtisches Markterkundungsverfahren weitere Transparenz über den aktuellen Versorgungsstand und den weiteren geplanten Ausbau liefern. Das letzte städtisch durchgeführte Markterkundungsverfahren stammt aus dem Jahr 2020. Auf Grundlage neuer Erkenntnisse kann geprüft werden, ob beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in den nächsten Jahren nochcken verbleiben und wenn, wie diese geschlossen werden können.

Petitum/Beschluss

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Lokalisation Beta
Rothenhauschaussee Hamburg

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