22-0394

Flächendeckende Internetversorgung in Bergedorf, was hat sich seit Juni 2023 getan?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Capeletti, Pelch, Froh und Fraktion der CDU

Zum Stand Juni 2023 berichtete die zuständige Behörde (Drs. 21-677.5), dass im Bezirk Bergedorf ca. 93,2 % der Haushalte über eine Versorgung von über 100 Mbit/s im Download verfügten. 3,8 % der Haushalte im Bezirk galten zu dem Zeitpunkt als „weiße Flecken“, da diese nur über eine Versorgung von unter 30 Mbit/s im Download verfügten.

Durch ein zum damaligen Zeitpunkt noch laufendes „Weiße-Flecken“rderprogramm sollten sich die Zahlen noch einmal verbessern.

Galten bisher die Vier- und Marschlande in Bezug auf den Ausbau als eher benachteiligt, verwundert es sehr, dass auch Bewohner der Rothenhauschaussee in Teilen keine schnelle Internetversorgung haben sollen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie stellt sich nach aktuellem Stand die Versorgung im Bezirk Bergedorf dar? (Bitte einzeln darstellen über 30 Mbit/s im Download, über 100 Mbit/s im Download und über 1.000 Mbit/s im Download)
  1. Welche Gebiete im Bezirk Bergedorf gelten nach aktuellem Stand und oben genannter Definition weiter als sog. „weiße Flecken“?
  1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Ausbaus und Anschlusses von schnellem Internet in den Vier- und Marschlanden?
  1. Warum werden nicht alle Anlieger an neuverlegten Glasfasertrassen angeschlossen, sondern haben einen schwachen, sogenannten Vectoringanschluss (altes Kupferkabel) bekommen?
  1. Welche Teile der Rothenhauschaussee vergen nicht über eine Internetversorgung von 100 Mbit/s im Download?
  1. Welche weiteren Teile des Bezirks verfügen nicht über eine Internetversorgung von 100 Mbit/s im Download?
  1. Welche Teile bzw. Straßen des Bezirks werden nach aktuellem Planungsstand in den nächsten fünf Jahren nicht mit einem Glasfaseranschluss versorgt sein?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Rothenhauschaussee

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