22-0263.01

Windkraftanlagen in Bergedorf

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen-

und AfD Fraktion Bergedorf

Der Bau von Windkraftanlagen in Bergedorf ist ein Thema, das in der Vergangenheit diskutiert wurde. Dabei wurden sowohl die Vorteile als auch die Nachteile von Windkraftanlagen erörtert. Zu den Vorteilen zählen die Erzeugung von sauberem Strom, die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Zu den Nachteilen gehören die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der Lärm und die mögliche Gefahr für Vögel und Fledermäuse.

Ob in Zukunft Windkraftanlagen in Bergedorf gebaut werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der politischen Willensbildung, den technischen Entwicklungen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Es ist wichtig, alle Aspekte sorgfältig zu prüfen und eine ausgewogene Entscheidung zu treffen, die sowohl den Umweltschutz als auch die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Region berücksichtigt.


Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):

Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf Windkraftanlagen (WKA) im Bezirk Bergedorf, zu denen es bereits konkrete Planungen und laufende Genehmigungsverfahren gibt. Darüber hinaus sind den zuständigen Behörden keine weiteren konkreten Planungen bekannt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtshaft (BUKEA) unter Beteiligung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:

1. Welche Windkraftanlagen-Modelle sind für den Standort in Bergedorf vorgesehen?

2. Welche Nennleistung (in Kilowatt oder Megawatt) haben die geplanten Windkraftanlagen jeweils?

3. Wie hoch sind die geplanten Windkraftanlagen (Nabenhöhe und Gesamthöhe)?

4. Welchen Rotordurchmesser haben die Windkraftanlagen?

Standort WKA

Typ

Nennleistung in MW

he in m

Rotordurchmesser in m

Die WKA in Curslack ist außerhalb eines Eignungsgebietes für WKA im Außenbereich, als dienende Anlage zum Wasserwerk Curslack geplant.

Vestas V117

3,45

Nabenhöhe: 116,5

Gesamthöhe: 180

117

Die zwei WKA in Altengamme sind im Eignungsgebiet für WKA „Altengamme“ geplant.

Vestas V150

je 4,2

Nabenhöhe: 148

Gesamthöhe: 223

150

5. Wie viele Windkraftanlagen sollen insgesamt in Bergedorf errichtet werden?

Im Zuge der Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms zur Ausweisung von Windenergiegebieten (nicht Windparks oder Einzelstandorte) nach Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG; erwachsen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)) werden ausschließlich Flächen ausgewiesen. Zur genauen Anzahl der Windenergieanlagen (WEA) kann keine Aussage getroffen, da dies den jeweiligen Projektentwicklern obliegt und von vielfältigen Faktoren abhängig ist, wie z.B. Verfügbarkeit des Grundeigentums, Größe der Anlagen, genauen Standorten innerhalb der Flächen, Anforderungen aus dem Genehmigungsprozess etc.

6. Wo genau sind die Standorte für die einzelnen Windkraftanlagen geplant?

Siehe Antwort zu 1.

7. Wie groß ist der Abstand zwischen den einzelnen Windkraftanlagen?

Die WKA in Curslack steht in einer Entfernung von weniger als dem 10-fachen des Rotordurchmessers zu den bestehenden fünf WKA der Windfarm Curslack.

Die WKA in Altengamme stehen in einer Entfernung von weniger als dem 10-fachen des Rotordurchmessers zu den bestehenden sechs WKA der Windfarm Altengamme.

8. Welche Gutachten (z.B. zu Windverhältnissen, Naturschutz, Schallimmissionen) wurden für die geplanten Standorte erstellt?

r die WKA in Curslack wurden Gutachten zu artenschutzrechtlichen Auswirkungen, Schallimmissionen, Schattenwurf, Standorteignung und Eisabfall erstellt. Außerdem wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und Unterlagen für die Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eingereicht.

r die WKA in Altengamme wurden ebenfalls Gutachten zu artenschutzrechtlichen Auswirkungen, Schallimmissionen, Schattenwurf und Standorteignung erstellt. Außerdem wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan, eine Sichtraumanalyse und Unterlagen für die Vorprüfung nach UVPG eingereicht, sowie ein UVP-Bericht für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Im Zuge der Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms zur Ausweisung von Windenergiegebieten (nicht Windparks oder Einzelstandorte) nach WindBG (erwachsen aus dem EEG wurden und werden folgende Gutachten bzw. Fachbeiträge erstellt:

  • Vorprüfung: Lärmimmissionsprognose zur Potenzialflächensuche
  • Vorprüfung: Avifauna (Gutachten zum Vogelzug, Gutachten zum Seeadler, Gutachten zu windkraftsensiblen Vogelarten und Gutachten zu Fledermäusen)
  • Technisches Begleitgutachten
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung (umweltbezogene Analyse, Bewertung der Flächen)
  • FFH-Vorprüfung bzw. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Sichtraumanalyse der Kulturlandschaft Altengamme, der Kirche St. Pankratius in Ochsenwerder und Sicht- und Wirkraumanalyse der KZ-Gedenkstätte Neuengamme
  • Schattenwurfprognose
  • rmimmissionsprognose

9. Wie ist der Zeitplan für die Planung, Genehmigung und Errichtung der Windkraftanlagen?

Die Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) hat am 07.11.2024 die Genehmigung für die WKA in Curslack beantragt, vervollständigt am 12.02.2025. Es sind drei Monate für das Verfahren nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 19 BImSchG vorgesehen.

Die Firma NET Altengamme Nord GmbH hat am 27.05.2024 die Genehmigung für die WKA in Altengamme beantragt, vervollständigt am 05.12.2024. Es sind sieben Monate für das Verfahren nach § 4 BImSchG in Verbindung mit § 10 BImSchG vorgesehen.

10. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für das Gesamtprojekt?

Die Kosten für die konkreten Einzelprojekte werden von den Projektierern getragen und sind der BUKEA daher nicht bekannt.

Die Kosten der Gutachten bzw. Fachbeiträge im Rahmen des Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms werden von der BUKEA und der BSW getragen und werden sich voraussichtlich auf ca. 310.000 € (netto) belaufen.

11. Wer sind die Projektentwickler und Betreiber der Windkraftanlagen?

Die Betreiberin der WKA in Curslack ist HWW. Die Betreiberin der WKA in Altengamme ist die Firma NET Altengamme Nord GmbH.

12. Wie ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Projekt geplant?

Das Verfahren für die WKA in Curslack ist ein vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Für die WKA in Altengamme ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, daher wird das Genehmigungsverfahren als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

13. Welche Auswirkungen haben die Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild, den Naturschutz (Vögel, Fledermäuse) und die Anwohner (Lärm, Schattenwurf)?

WKA haben potenzielle Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse. Durch pauschale, saisonale Abschaltzeiten und weitere Maßnahmen soll diese Gefahr reduziert werden. Die Gutachten zu Lärm und Schattenwurf betrachten alle relevanten Immissionsorte und die WKA werden nur so betriebenwerden dürfen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die beantragten WKA in Altengamme überschreiten die noch gültigen Höhenbegrenzungen in diesem Eignungsgebiet. Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens und der Umweltverträglichkeitsprüfung, pft die Genehmigungsbehörde und wägt ab, ob hier ein öffentliches Interesse für die Errichtung und den Betrieb der WKA vorliegt oder der Schutz des Landschaftsbildes oder anderer Schutzgüter von größerer Bedeutung sind.

14. Wie wird der erzeugte Strom in das Netz eingespeist?

Grundsätzlich wird der erzeugte Strom über das am nächsten befindliche Umspannwerk in das Netz eingespeist.

15. Gibt es Vereinbarungen zur Entschädigung von Anwohnern oder Landeigentümern?

Eine Regelung hinsichtlich einer Entschädigung gibt es nicht. Für die Flächen, auf denen die WEA stehen muss sich der Projektentwickler mit dem Grundeigentümer privatrechtlich über eine Pacht oder andere Form des Ausgleiches einigen.

Darüber hinaus arbeitet die BUKEA aktuell an einem Gesetz zur verpflichtenden Beteiligung der Bürger:innen und Bezirksämter. Die genaue Ausgestaltung und der Zeitpunkt des Inkraft-tretens ist allerdings noch offen.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Curslack Altengamme KZ-Gedenkstätte Neuengamme

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