Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.
Herr Panz erläutert vor Einstieg in die Tagesordnung, dass die vom Hauptausschuss angeforderten Referenten der HIE zu den TOPs Entwicklung Innovationspark und Bebauungsplan Bergedorf 125 in der November-Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses erscheinen werden.
Hinsichtlich der ebenfalls angeforderten Referenten zu Windkraftanlagen habe die BSW mitgeteilt, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Neuigkeiten berichtet werden können. Es besteht aber Bereitschaft, Referenten zu einem späteren Zeitpunkt zu entsenden.
Herr Panz und Herr Ipach stellen die Entwurfsplanung für Baufeld 2 anhand einer Präsentation vor und beantworten Verständnisfragen.
Frau Westberg bewertet das Bauvorhaben hinsichtlich des kostengünstigen Bauens sowie der Berücksichtigung von Diversität und Barrierefreiheit positiv. Sie fragt,
1) ob auf den nicht erwähnten Dachflächen ebenfalls Photovoltaikanlagen oder Grünflächen geplant seien.
2) ob Retentionsflächen zur Wasserableitung auf den Dächern vorgesehen werden.
3) nach der Größe des Quartiersplatzes.
Abschließend weist sie darauf hin, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die Pflege von Grünflächen im Bezirk nicht ausreichten und dies in den weiteren Gesprächen mit den zuständigen Behörden berücksichtigt werden sollte.
Herr Panz zeigt zu den Fragen 1) und 2) das umlaufende Gründach auf, das überwiegend zusätzlich mit Photovoltaikanlagen belegt ist und eine gewisse Regenrückhaltung aufweist.
Hinsichtlich der Grünpflege merkt er an, dass es sich hier um private Grünflächen (Erdgeschossterrassen / Vorgärten der Mieter) handele, deren Pflegekosten vom Eigentümer bzw. Vermieter getragen werden müssen. Der öffentlichen Hand entstehen keine Kosten.
Herr Wittmann zitiert bezüglich des Quartiersplatz aus dem im Stadtentwicklungsausschuss und in der Bezirksversammlung beratenen Bebauungsplan 111: Grünflächen ca. 2.555 m2, davon ca. 1.083 m2 öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Quartiersplatz“ und ca. 1.472 m2 private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Quartiersgrün“. Hinzu kommen private Grünflächen in den Baublöcken sowie in weiteren Nahbereichen der Wohnungen, die Teile der festgesetzten Baugebiete sind.
Protokollnotiz:
Der Raum um den Quartiersplatzes ist tatsächlich etwas größer. Dieser wird von den drei angrenzenden Gebäuden sowie der öffentlichen Straße begrenzt und misst eine Fläche von rd. 2.090 m². Die Erschließungswege und Rand- bzw. Gebäudevorzonen weisen weitere Aufenthalts-, Spiel- (z.B. Tischtennisplatte) und Sitzgelegenheiten sowie Begrünung bzw. Bepflanzung auf.
Frau Heintschl erkundigt sich nach dem Umfang der versiegelten Fläche.
Herr Panz sichert Antwort zu Protokoll zu.
Protokollnotiz:
Der Bebauungsplan Bergedorf 111 lässt, berechnet für den gesamten Geltungsbereich, nur etwas weniger Versiegelung zu als das vorherige verbindliche Bauplanungsrecht für ein Gewerbegebiet (Bebauungsplan Bergedorf 41). Das ist neben den Gebäuden und Erschließungsflächen insbesondere auf die Tiefgaragen und die Aldi-Stellplatzanlage zurückzuführen.
Es ist gemäß Bebauungsplan Bergedorf 111 zulässig das Baufeld 2, inklusive Überschreitungen für Nebenanlagen, zu 100 % zu versiegeln. Die Gebäudevorzonen werden aber nur in Teilbereichen versiegelt sein, so dass das Plangebiet nach Bauumsetzung voraussichtlich zu etwa 90 % statt 100% versiegelt sein wird. Gemindert wird diese Versiegelung weiterhin durch einen Bodenaufbau vom 0,5 bis 1 m auf der Tiefgarage und die Begrünung/Bepflanzung derselben. Es entsteht also ein grüner und baumbestandener Innenhof. Hinzu kommt versiegelungsmindernd die Dachbegrünung der Hochbauten.
Herr Krohn erkundigt sich nach der Anzahl der gefällten und zu pflanzenden Bäume.
Herr Wittmann antwortet: Bäume sind gemäß der Drs. 21-0393 und dem Städtebaulichen Vertrag im Verhältnis von 1 : 1,5 zu ersetzen.
Protokollnotiz:
72 Bäume werden gefällt, 107 werden neu gepflanzt, für einen außerhalb des Bebauungsplangeltungsbereiches zu ersetzenden Baum zahlen die Vorhabenträger einen Ausgleichsbetrag.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Anlagen
TOP 2_B111Baufeld 2 SEA 08.10.25_coido_Andresen_251001 (22773 KB)
Herr Schneede stellt den Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramm für 2026 kurz vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Emrich kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms an, weist jedoch auf die weiter bestehende Ablehnung Oberbillwerders und der Bebauung des Sülzbracks hin. Weiteren Diskussions- und Abstimmungsbedarf sehe man beim Fritz-Reuter-Sportplatz und dem Tönerweg, für den ein Beteiligungskonzept beschlossen wurde.
Herr Jarchow konkretisiert, dass für den Tönerweg zunächst eine Bestandsanalyse beschlossen wurde, worauf dann eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der ansässigen Anwohner erfolgt.
Frau Heintschl erkundigt sich, warum für die Flächen A4_10 (Kirchwerder-Hausdeich) und A4_12 (Sandwisch), für die im Gegensatz zu den aus ihrer Sicht vergleichbaren Flächen am Butterberg und Sülzbrack, keine Bebauungsplanung nötig sei. Sie bittet um Erläuterung, wie die Anwendung von § 34 BauGB in diesem Zusammenhang zu verstehen sei.
Herr Panz erläutert zu A4_10, dass die Anwendung von § 34 BauGB entsprechend des im Stadtentwicklungs- und Regionalausschuss vorgestellten Konzeptes aus der näheren Umgebung abgeleitet wurde und der Bauprüfdienst für unbeplante Ortsteile angewendet werde. Die bauliche Prägung des Gebiets (Einzel- und Reihenhausbebauung, Staffel-Mehrfamilienhäuser sowie Schulgebäude) werde in den Vorlagen dargestellt und bildet die Grundlage für die weitere Planung.
Herr Schneede erklärt, dass die Fläche A4_12 ähnlich zu sehen sei: der vorhandene bauliche Bestand der alten Schule prägt diese Lage und wird zur Beurteilung der Einfügung mit herangezogen. Eine Genehmigung könnte daher gemäß § 34 BauGB erfolgen.
Frau Westberg äußert grundsätzlich Zustimmung zum Wohnungsbauprogramm, schließt sich jedoch der bereits von Herrn Emrich geäußerten Kritik an. Positiv bewertet sie die Bautätigkeiten von SAGA und Fördern & Wohnen sowie die geplante Bereitstellung zusätzlicher Wohnungen für einkommensschwache Familien im ersten und zweiten Förderweg.
Skeptisch zeigt sie sich gegenüber den Einnahmen von Fördern & Wohnen sowie dem vorgesehenen Übergangswohnen und hinterfragt mögliche finanzielle Vorteile für die Betreiber.
Sie regt an, den Einbezug der Wohnungszahlen Oberbillwerders erst ab dem Jahr 2028 oder 2029 zu beginnen, da erst dann mit Fertigstellungen zu rechnen sei.
Herr Panz gibt an, dass die Bemessung der Nutzungsentgelte für geförderten Wohnraum der Sozialbehörde und die Bereitstellung von Fördermitteln für zusätzlichen Wohnraum der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen obliegen. Er empfiehlt, entsprechende Hinweise an diese Fachbehörden zu adressieren.
Herr Krohn betont, dass seine Fraktion das Wohnungsbauprogramm ohne die Evokation Oberbillwerders durch den Hamburger Senat abgelehnt hätte. Weitere Bedenken habe er beim Fritz-Reuter-Sportplatz, dessen Erhalt als Hockeyplatz seine Fraktion favorisiere.
Herr Polkowski erklärt, dass seine Fraktion der Verschickung des Entwurfs an die Träger öffentlicher Belange zustimme, jedoch auf eine zeitnahe Entscheidung zum Fritz-Reuter-Sportplatz hoffe.
Herr Jarchow erklärt ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion zum Wohnungsbauprogramm. Hinsichtlich des Fritz-Reuter-Sportplatzes merkt er die im Raum stehende Projektfläche auf dem Borberger Klinikgelände für eine mögliche Erweiterungen des Bethesda Krankenhauses an.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Wöbking stellt den Inhalt der Vorlage kurz vor und beantwortet Verständnisfragen.
Frau Westberg ist erstaunt, dass sich die Maßnahmen nun nicht mehr nur auf die Feldlerche, sondern auch auf weitere brütende Vogelarten beziehen. Sie bemängelt das Fehlen einer Evaluation der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Ohne diese bestehe die Gefahr, dass sich zukünftige Bauvorhaben auf möglicherweise fehlerhafte Entscheidungen beziehen.
Herr Wöbking verweist auf die Regelungen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und erklärt, dass die angesprochenen Fragen nicht Gegenstand dieses Verfahrens gewesen seien. Er bietet an, die Aufnahme einer Erklärung hierzu zu prüfen.
Herr Krohn erinnert, dass die Fällung der Pappeln auch darauf zurückgeführt wurde, dass die Feldlerche freie Flächen benötige und bittet um Konkretisierung.
Herr Wöbking bestätigt, dass Feldlerchen offene Strukturen benötigten. Entsprechend ist die Kappung essentieller Bestandteil für die Schaffung von Feldlerchenräumen.
Herr Wittmann merkt an, dass die Begründung zum Bebauungsplan Evaluations- und Monitoringmaßnahmen für artenschutzrechtlich relevante Eingriffe anspricht.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Grabow stellt den Inhalt der Vorlage kurz vor.
Herr Emrich kritisiert, dass der Bebauungsplan aufgrund wiederholter Verzögerungen bis heute nicht rechtskräftig sei, obwohl dieser Anfang des Jahres vom Senat festgestellt wurde.
Frau Westberg möchte wissen, warum der Auslegungszeitraum gegenüber dem vorherigen Auslegungszeitraum reduziert wurde.
Frau Grabow und Herr Wittmann geben an, dass die eigentlichen Unterlagen und Festsetzungen unverändert geblieben sind und lediglich ein landschaftsplanerischer Fachbeitrag zusätzlich ausgelegt werde. Dieses Verfahren sowie die Auslegungszeiträume sind nach dem Baugesetzbuch zulässig und üblich.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Schneede stellt den Zwischenstand zum Projekt am Sander Markt anhand einer Präsentation kurz vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Krohn betont, dass seine Fraktion von Beginn an gegen das Projekt gewesen sei. Er berichtet, er habe dort kaum Besucher wahrgenommen und kritisiert die unzureichende Ausstattung mit Spielgeräten für Kinder sowie die Verschwendung von Steuermitteln.
Frau Westberg bekräftigt die Unterstützung ihrer Fraktion für das Projekt und lobt den innovativen Ansatz. Sie verweist auf die hohe Anzahl von Rückmeldungen, die nun differenziert ausgewertet werden sollen. Die zeitweise geringe Beteiligung führt sie auf temporär fehlende Angebote zurück, was die Notwendigkeit unterstreiche, ansprechende Flächen mit vielfältigen Spiel- und Beteiligungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen zu schaffen.
Herr Detmer betont, dass das Projekt vor Ort einen gelungenen Einblick in die Möglichkeiten der Raumgestaltung gegeben habe und äußert den Wunsch auf eine langfristige Umsetzung - basierend auf der Auswertung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung.
Frau Petersen-Griem bewertet Idee und Umsetzung des Projekts, insbesondere die Einbindung von Schulklassen und Bürgern, als sehr gelungen und hofft auf eine Wiederholung.
Herr Emrich erklärt, dass seine Fraktion die Auswertung des Beteiligungsverfahrens für die abschließende Beurteilung abwarte. Kritisch sehe er weiterhin, dass nicht der nördliche Teil des Lohbrügger Marktes für das Projekt genutzt wurde. Er berichtet von negativer Resonanz seitens der anliegenden Geschäftsleute, Kunden und Anwohner und spricht sich gegen das Erheben von Parkgebühren auf dem Platz aus.
Herr Polkowski lobt das kreative und frische Projekt, das sich von üblichen Events abhebe.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Charles führt aus, dass der vorliegende Antrag das Verwaltungshandeln des Bezirksamtes widerspiegele. In den Bebauungsplänen als auch in den Umsetzungen des Fachamtes Management des öffentlichen Raums seien die aufgeführten Punkte bereits integriert. Jede Maßnahme müsse im Einzelfall und gemäß den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten geprüft werden.
Herr Panz bestätigt, dass es Praxis in der Stadtplanung sei, die Prinzipien der blau-grünen Infrastruktur zu verankern. Das Baugesetzbuch sieht die Anhörung sowie ortsspezifische und eine den jeweilige Planverfahren angemessene Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange vor. Bei privaten Bauvorhaben mit bestehendem Planrecht erfolgt die Integration solcher Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung von Abwägungs- und planerischen Zurückhaltungsgeboten gemäß Baugesetzbuch. Im Bereich Landschafts- und Freiraumplanung, etwa dem Innovationspark oder Bergedorf-West, sei das zentrale Planungsziel in der Regel die Schaffung von Arbeitsstätten- und Wohnungsbauflächen.
Den im Petitum formulierten Abwägungsvorrang bewertet er als weitreichenden Vorgriff der jeweils örtlich zu definierenden Zielsetzung oder Eingriff in Abwägungsvorgaben und bittet dies bei der Beratung des Antrags zu bedenken.
Die nachträgliche Umsetzung von Maßnahmen in bereits abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren würde fast die gesamte Siedlungsfläche des Bezirks betreffen. Dies bewertet er vor dem Hintergrund fehlender Rechtsgrundlagen und komplexer örtlicher Bedingungen als praktisch und personell nicht realisierbar - zum Beispiel müssten örtliche Versiegelungs- und Versickerungsverhältnisse erfasst und bewertet werden - auf i. d. R. Privatgrund.
Eine enge Abstimmung mit Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange erfolge in jedem Verfahren, und auch die Information über Handlungsmöglichkeiten werde kontinuierlich gewährleistet.
Frau Kramer schließt sich den Ausführungen von Herrn Charles und Herrn Panz an. Ihre Fraktion stehe der Thematik, wie im Petitum gefordert, auch kritisch gegenüber und sehe hier auch nicht die Bezirksverwaltung als zuständigen Ansprechpartner. Sie schlägt vor, den Antrag zunächst zurückzustellen und Vertreter der BUKEA in den Ausschuss einzuladen, um die Fragen der Umsetzbarkeit, Ressourcen und Finanzierung zu klären.
Nach Ansicht von Herrn Krohn stelle der Antrag einen übertriebenen Bürokratieaufwand dar und verteure private Bauvorhaben unnötig. Kritisch sieht er auch die nachträgliche Prüfung bereits abgeschlossener Bebauungsplanverfahren. Seine Fraktion lehne den Antrag ab. Er bittet um Abstimmung.
Herr Potthast bedankt sich für die Einschätzung der Verwaltung und befürwortet den Vorschlag der weiteren Beratung. Der Antrag entstand aus dem Dialogprozess blau-grüne Infrastruktur, in dessen Abschlussbericht vom Februar 2025 klare Handlungsbedarfe festgestellt und dann im Koalitionsvertrag verankert wurden. Er verweist auf die Notwendigkeit eines politischen Bekenntnisses sowie die Unterstützung privater Maßnahmen als Handlungsempfehlungen des Dialogprozesses, der interdisziplinär zwischen Fachbehörden und Bezirksverwaltungen stattgefunden habe. Er unterstreicht die Bedeutung der blau-grüne Infrastruktur im Zuge der Klimafolgenanpassung.
Seine Fraktion befürworte eine vertiefte fachliche Beratung unter zusätzlicher Einbindung der am Dialogprozess beteiligten HafenCity Universität (HCU).
Herr Polkowski wirbt für die Umsetzung des Antrags, auch wenn Hamburg in diesem Bereich bereits fortgeschritten sei. Als Beispiel benennt er die Berliner Regelung, bei größeren Bauvorhaben das Regenwasser vollständig auf dem Grundstück zurückzuhalten, auch wenn dies in Hamburg nicht in gleichem Maße umsetzbar sei.
Herr Detmer berichtet beispielhaft von der Umgestaltung der Nettelnburger Straße, währenddessen das Thema Entsiegelung und Schaffung von Grünflächen mehrfach von Bürgern angesprochen und dann in den Planungen entsprechend berücksichtigt wurde.
Frau Westberg schließt sich ihren Vorrednern an und betont die Notwendigkeit, sich angesichts der sich verschärfenden klimatischen Bedingungen mit dem Thema, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen und Gewerbeflächen, auseinanderzusetzen. Sie befürwortet die weitere Beratung und schlägt vor, nach einem Jahr eine Wiedervorlage im Ausschuss vorzunehmen, sofern keine Fachleute von BUKEA und HCU für eine vertiefte Beratung gewonnen werden konnten.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD, die Beratung des Antrags zu vertagen und zielt auf eine erneute Befassung unter Hinzuladung von Referenten der BUKEA und der HCU ab.
Herr Krohn resümiert das Auskunftsersuchen seiner Fraktion und kritisiert Windkraftanlagen und erneuerbare Energien grundsätzlich. Als Kritikpunkte benennt er: die problematische und teure Entsorgung von Altanlagen, die Zerstörung der Kulturlandschaft, die Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen und eine volatile Einspeisung in die Energienetze. Für Bergedorf seien mindestens drei Windkraftanlagen geplant, wobei keine verbindlichen Regelungen zur finanziellen Entschädigung der Anwohner vorliegen, obgleich eine Bürgerbeteiligung vorbereitet werde.
Frau Westberg widerspricht den Ausführungen von Herrn Krohn als fachlich falsch. Zudem verweist sie auf die Ausführungen von Staatsrat Sprandel, wonach die BUKEA an der Entwicklung eines finanziellen Regelungsmodells für von Windkraftanlagen Betroffene arbeite und eine Fertigstellung dieses innerhalb von etwa zwei Jahren zu erwarten sei.
Herr Jarchow ergänzt, dass die Durchführung einer Bürgerbeteiligung noch in Bearbeitung sei und bei einer zukünftigen Sitzung zusammen mit dem weiteren Verfahrensstand vorgestellt werden soll.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Wittmann teilt aufgrund einer entsprechenden Bitte von Herrn Jarchow mit, dass er die Stellungnahme nicht bewertet, diese aber Rückfragen auslösen könne. Er halte es für legitim, wenn die Bezirksversammlung die Finanzbehörde bittet, solche Fragen zu beantworten. Gefragt werden könnte u. a.:
- Bedeuten Dächer wirklich zusätzliche Versiegelungen, zumal sie begrünt werden sollen?
- Mit welchen Mehrkosten wäre zu rechnen bezüglich der höheren Lastreserve?
- Wären Schutzdächer nicht im Sinne der Förderung der Mobilitätswende und - mit speziellem Blick auf die geplante Schule am Schilfufer - im Sinne einer Umweltschule?
Er sagt zu, dass das Bezirksamt unabhängig von der Stellungnahme der Finanzbehörde mit Schulbau Hamburg eine Überdachung der Fahrradstellplätze für die geplante Umweltschule im Sinne des BV-Beschlusses verhandeln werde.
Herr Froh äußert seine Verwunderung über die vorliegende Antwort, die offenbar auf standardisierten Textbausteinen beruhe und eine Versiegelung durch Fahrradstellplätze verneine. Er bedankt sich für das Engagement der Verwaltung und hofft auf die interfraktionelle Erarbeitung eines Fragenkatalogs im Kontext der Mobilitätswende und des Klimaschutzes.
Herr Detmer äußert, dass die vorliegende Antwort nicht zufriedenstellend sei und befürwortet die Erarbeitung eines Fragenkatalogs und weitere Erörterung im Ausschuss. Er kritisiert die Argumentation, dass Fahrradstellplätze zum Toben oder zur Pausennutzung geeignet seien und daher nicht überdacht werden könnten.
Herr Krohn mutmaßt, Schulbau Hamburg scheue Kostensteigerungen. Seine Fraktion stehe der Überdachung kritisch gegenüber.
Herr Wittmann stellt klar, dass die vorliegende Antwort nicht von Schulbau Hamburg, sondern der Finanzbehörde stamme. Die angesprochenen Verhandlungen mit Schulbau Hamburg werden im Rahmen des konkreten Projektes „Umweltschule am Schilfufer“ erfolgen.
Herr Jarchow kündigt an, die Thematik weiterzuverfolgen, einen erweiterten Fragenkatalog zu erarbeiten und Referenten in den Ausschuss einzuladen.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Keine Wortmeldungen.
Keine Wortmeldungen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 10.09.2025 wird einvernehmlich genehmigt.