22-0437.01

Überdachte Fahrradabstellplätze mit Solar oder Grünbedachung bei neuen Schulbauten

Stellungnahme

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.4

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Garbers, Woller und CDU-Fraktion

der BAbg. Roßborg, Petersen-Griem und SPD Fraktion

der BAbg. Detmer, Vlamynck, Potthast und Fraktion GRÜNE

BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf, gem. § 27 BezVG, zu Drs. 22-0437

Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert,

1. bei allen geplanten sowie derzeit im Bau befindlichen Schulen im Bezirk Bergedorf überdachte Fahrradabstellanlagen einzuplanen und zu errichten,

2. zu prüfen, inwieweit die Überdachungen mit Photovoltaikmodulen oder alternativ als Gründächer ausgestaltet werden können,

3. bestehende, nicht mehr nutzbare Fahrradabstellanlagen an Schulen im Bezirk durch moderne, überdachte Anlagen zu ersetzen.

Der Hamburger Schulbau leistet mit seinen hohen Nachhaltigkeits-Standards einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Dazu gehört, dass Neubauten im Effizienzgebäude 40-Standard errichtet und Sanierungen durchschnittlich auf Effizienzgebäude 70-Niveau durchgeführt werden. Die Energieversorgung wird schrittweise auf regenerative Quellen umgestellt und jeder Neubau grundsätzlich mit Photovoltaik-Anlage und Gründach geplant. Eine zunehmend naturnahe Gestaltung der Schulhöfe kombinieren die Immobilienunternehmen im Bildungsbau mit einer großen Zahl an Fahrradplätzen.

In Abwägung der verschiedenen Ziele erfolgt in der Regel keine Überdachung von Fahrradplätzen an Hamburger Schulen. Dadurch soll eine zusätzliche Versiegelung der Flächen vermieden werden, um den Zielen eines nachhaltigen Flächenmanagements gerecht zu werden. Zudem sind Gründächer (u. a. wegen der erforderlichen Lastreserven) und Photovoltaik-Anlagen (u. a. wegen der notwendigen Erschließung) auf Fahrradstellplätzen im wirtschaftlichen Rahmendes Mieter-Vermieter-Modells des Hamburger Schulbaus nicht darstellbar.

Darüber hinaus sind die Außenanlagen der Hamburger Schulgrundstücke bereits intensiv für verschiedene Nutzungen wie Pausenflächen, Spielplätze und Sportbereiche belegt.

Zusätzliche bauliche Anlagen wie überdachte Fahrradstellplätze mit Gründach oder PV-Anlage würden den ohnehin begrenzten Raum weiter einschränken und könnten die Qualität und Vielfalt der für den Schulbetrieb und die Freizeitgestaltung wichtigen Außenflächen beeinträchtigen. Daher ist eine Realisierung solcher Maßnahmen in der Regel nicht sinnvoll.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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