22-0292.02

Bebauungsplanverfahren Billwerder 30/ Bergedorf 120/ Neuallermöhe 2/ Lohbrügge 95 (Oberbillwerder, B- 5 Anbindung) Beschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 4a Absatz 3 BauGB im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Absatz 4 BauGB

Mitteilung

Letzte Beratung: 08.10.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5

Sachverhalt

Anlass und Ziel

Der Bebauungsplan wurde am 25. Februar 2025 durch den Senat festgestellt (Drucksache 22-2092) und am 7. März 2025 im Hamburgischen Gesetz und Verordnungsblatt veröffentlicht. Das Bezirksamt hatte dem Stadtentwicklungsausschuss mit Drucksache 22-0292.01 mitgeteilt, dass der Senat zwei ergänzende Verfahren für den o.g. Bebauungsplan durchführt:

  • Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 214 Absatz 4 BauGB und
  • eine beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB.

Beide Verfahren hat der Senat, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), vom 13. August 2025 bis einschließlich 12. September 2025 durchgeführt. Die BSW hat mitgeteilt, dass in diesem Zeitraum der Hinweis einging, dass beim Landschaftsplanerischen Fachbeitrag nicht alle Anlagen zur Verfügung gestanden haben. Daher beteiligt die BSW die Träger Öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit erneut.

Die Beteiligungen wird die BSW im Zeitraum vom 01.10.2025 bis 15.10.2025 gemäß § 4a Absatz 3 BauGB durchführen.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.