22-0292.01

Bebauungsplanverfahren Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 / Lohbrügge 95 (Oberbillwerder, B5-Anbindung) Ergänzende Verfahren nach § 214 Absatz 4 BauGB Trägerbeteiligung und beschränkte Beteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Mitteilung

Letzte Beratung: 10.09.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 9

Sachverhalt

Anlass und Ziel

Der Bebauungsplan wurde am 25. Februar 2025 vom Senat festgestellt (vgl. Drucksachen-Nr. 22-2092) und ist am 7. März 2025 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden.

Das Bezirksamt teilt mit, dass der Senat ein ergänzendes Verfahren durchführt. In diesem Rahmen finden statt:

  • eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
  • eine beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB.

Die Beteiligungen werden vom 13. August 2025 bis einschließlich 12. September 2025 durchgeführt. Die Gründe dafür sind:

  • Teilflächen nördlich der Bahn im Bereich der vorgesehenen Verbindungsstraße zum Mittleren Landweg und in der vorgesehenen Experimentierzone wurden bisher als gesetzlich geschützte Feldgehölze beurteilt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass diese Flächen als „Wald“ zu beurteilen sind. Hieraus ergibt sich ein anderer Ersatzbedarf. Neue Waldflächen sollen ersatzweise entstehen in Hoinkenbostel in der Gemeinde Welle, Landkreis Harburg.
  • Festgestellt wurde, dass sich ein nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschütztes Biotop (Stillgewässer) in der Nähe der vorgesehenen Verbindungsstraße nicht vollständig außerhalb des Plangebiets befindet, sondern auch teilweise im Plangebiet. Hierdurch ergibt sich das Erfordernis für einen zusätzlichen naturschutzfachlichen Ausgleich.

Des Weiteren werden mit dem ergänzenden Verfahren folgende Themen kommuniziert, die vor der Feststellung des Bebauungsplans im Sinne redaktioneller Änderungen vorgenommen wurden:

  • Das Plangebiet wurde um die Fläche am Mittleren Landweg südlich des Bahngeländes verkleinert, da sie für die Erschließung von Oberbillwerder nicht erforderlich ist.
  • Im Bereich der B5-Anbindung wurden die Straßenverkehrsflächen für den Fuß- und Radverkehr konkretisiert.
  • Die textlichen Festsetzungen in § 2 Nummern 12 und 13 der Verordnung wurden aus Gründen der Rechtsklarheit angepasst.

Die Bereiche, die Bestandteile der Beteiligungsverfahren sind, sind in der beigefügten Planzeichnung rot umrandet und in den beigefügten Texten rot gesetzt.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Bebauungsplanentwurf mit farblich hervorgehobenen Änderungen

  • Planzeichnungen
  • Verordnungstext
  • Begründung
Lokalisation Beta
Billwerder Lohbrügge Mittlerer Landweg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.