Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.
Herr Panz stellt den aktuellen Sachstand zur Nachnutzung des Körber Areals kurz vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Noetzel drückt die Unterstützung seiner Fraktion zum vorgestellten Verfahren aus und regt an, dieses zügig durchzuführen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Hitsch stellt die Ergebnisse der Verkehrserhebung anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Detmer bittet darum, die Themen Barrierefreiheit und Begrünung bei den folgenden Planungen mitzudenken. Außerdem würde er es begrüßen, wenn ein durchgehender beidseitiger Radverkehr auf der gesamten Schloßstraße ermöglicht würde.
Herr Rosinski bestätigt, das Ziel der Schaffung von mehr Grün sowie der Berücksichtigung der Themen Starkregenereignisse und Entwässerung. Dies gelte ebenso für Barrierefreiheit, Fußgängerverkehr an Markttagen und Parkplätze. Er kündigt an, eine erste Vorplanung im November im Ausschuss vorzustellen.
Frau Brodbeck hinterfragt, ob die Chrysanderstraße durch den beidseitigen Verkehr in besonderem Maße von Durchgangsverkehren betroffen sei und ob es Sinn mache, hier ebenfalls über Änderungen nachzudenken.
Herr Rosinski gibt an, den Hinweis aufzunehmen und etwaige Maßnahmen mit den Planern zu diskutieren.
Frau Jacobsen fragt, ob die Daten Verlagerungsverkehre, die beispielsweise auf die zeitweise Sperrung der Autobahnzufahrten zurückzuführen seien, beinhalten könnten.
Herr Rosinski erklärt, dass die Sperrung der Zufahrten nach der Zählung erfolgte. Der Untersuchungszeitraum sei weitgehend baustellenfrei und ohne größere Verlagerungsverkehre gewesen. Die Daten würden zudem von Messungen aus dem Jahr 2020 bestätigt.
Frau Jacobsen möchte wissen, inwieweit man das zukünftige Verkehrsaufkommen nach der Neubebauung an der Ecke Vinhagenweg/ Bergedorfer Schloßstraße und der Quartiersgarage prognostizieren könne, um mögliche Inkonsistenzen zu vermeiden.
Herr Rosinski erklärt, dass die Planer beider Projekte in Abstimmung stünden und Schnittstellen berücksichtigt würden. Prognosen könne er nicht anstellen, jedoch Rückschlüsse aus der aktuellen Auslastung und der Parkraumanalyse ziehen. Er betont, dass die Umsetzung der Hochbauprojekte und die Straßenerneuerung verzahnt werden. Die Verwaltung werde abschnittsweise vorgehen und den Knotenpunkt Vinhagenweg/ Bergedorfer Schloßstraße gegebenenfalls zunächst auslassen. Er spricht den Wunsch einer schnellen Umsetzung der Gewerbetreibenden sowie das Ziel der Erreichbarkeit des Wochenmarktes an.
Herr Panz ergänzt, dass die Funktionsplanung der Hochbauprojekte die zukünftigen Lieferverkehre, die Ein- und Ausfahrt der Quartiersgarage sowie die Abfallentsorgung berücksichtigt. Was man bereits prognostizieren und in die Planungen integrieren könne, seien ca. 80 Wohnungen und 300 Fahrradstellplätze - entsprechend sei das Projekt bereits im Ausschuss vorgestellt und erörtert worden. Mit der Vorstellung der Konzeptplanung für die öffentlichen Räume werden in der Novembersitzung Pläne aufgezeigt, die die Themen Lieferverkehr und Barrierefreiheit beinhalten werden.
Herr During fragt, ob das Thema Ladestationen für Elektrofahrzeuge und deren Ausbau berücksichtigt werde.
Herr Rosinski bestätigt, dass das Thema Elektromobilität in der Planung berücksichtigt werde. Der Ausbau von Ladesäulen hänge von den Konzessionen der jeweiligen Anbieter ab, weshalb er hierzu noch keine Aussage tätigen könne.
Herr Capeletti bittet um Berücksichtigung ausreichenden Parkraums. Politische Überlegungen, den Wochenmarkt nach dem Umbau der Alten Holstenstraße auf diese zu verlegen, würden nach Aussage der Marktleute daran scheitern, dass dort nicht ausreichend Platz vorhanden sei. Für die Planungen müsse politisch klar sein, ob der Wochenmarkt an der Stelle verbleibe und dann dementsprechend Parkraum vorgehalten werden. Die Quartiersgarage werde 150 Stellplätze, davon 100 öffentlich nutzbar, gegenüber den 420 abgängigen Stellplätzen, vorhalten. Er plädiert dafür, die Situation der Schloßstraße und der Gewerbetreibenden sowie die seit Jahrzehnten bestehenden Begebenheiten im Auge behalten.
Herr Rosinski erklärt, dass man die positiven Aspekte, die sich aus dem Verkehrsversuch in der Schloßstraße ergeben haben, als auch die Verkehrsführung beibehalten wolle.
Herr Krohn erklärt, es dürfe durch den Umbau zu keinem weiteren Parkplatzabbau kommen.
Frau Kramer befürwortet die Absicht, die aktuelle Verkehrsführung der Bergedorfer Schloßstraße beizubehalten. Um den Fußgängerverkehr möglichst nicht über den nördlichen Teil der Schloßstraße und den Vinhagenweg, sondern durch den Schloßpark und in das Sachsentor leiten, spricht sie sich für eine attraktivere Gestaltung der anderen Zuwegungen aus. Die Verbindung der Hochbauplanungen Ecke Vinhagenweg/ Bergedorfer Schloßstraße sowie der Straßenplanung befürwortet sie. Sie berichtet, sie habe zu keiner Zeit Probleme, in der Chrysanderstraße einen (kostenpflichtigen) Parkplatz zu finden und erinnert in diesem Zusammenhang an das bestehende Hamburger Parkraum-Moratorium.
Herr Paulssen erklärt, dass die Parkmöglichkeiten am Frascatiplatz für Senioren zu weit von der Bergedorfer Innenstadt gelegen seien.
Herr Froh erinnert eine Idee aus dem Wettbewerbsverfahren Alten Holstenstraße, die Bergedorfer Schloßstraße im nördlichen Teil in einer Sackgasse münden zu lassen und fragt, ob diese nun hinfällig sei.
Herr Rosinski erklärt, dass das Wettbewerbsergebnis an der Stelle weiterhin eine Straße vorsehe und man mit vorliegendem Verfahren dort anschließen werde. Die genaue Ausgestaltung sei nun zu klären. Eine Durchfahrt sei aktuell vorgesehen, um die Erreichbarkeit der Kirche als auch den Erhalt der Rettungswege sei zu gewährleisten.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Wittmann stellt die Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion kurz vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Krohn empfindet es realitätsfremd, dass keine Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden und befürchtet Probleme nach der Umsetzung des Projekts.
Herr Dietrich spricht die schwierige verkehrstechnische Lage der Schule an und erklärt, entscheidend sei die Kommunikation gegenüber Eltern und Kindern, dass man hier zu Fuß, per Rad oder dem Bus zur Schule kommen müsse. Er spricht sich gegen eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Sander Damm und Weidenbaumsweg auf 30 km/h aus, da er von einer Hauptzuwegung zur Schule vom Weidenbaumsweg und dem Schleusengrabenweg ausgehe. Eine zusätzliche Zuwegung vom Sander Damm, an dem ein gut ausgebauter Rad- und Fußweg anliege, sehe er nicht. Zudem müsse aus seiner Sicht verhindert werden, dass Eltern auf dem Sander Damm halten, um ihre Kinder herauszulassen.
Herr Wittmann erklärt, dass die Frage der Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der öffentlichen Veranstaltung aufkam und an die zuständige Behörde weitergeleitet wurde; die Antwort bleibt abzuwarten. Eine Erschließung der Schule vom Sander Damm ist nicht vorgesehen. Der integrierte Standort der Schule spricht dafür, dass ein signifikantes Problem mit Elterntaxis nicht erwartet werden kann, zumal auf dem Schulgelände und in seiner näheren Umgebung keine Flächen zum Halten oder Parken vorgesehen sind (mit Ausnahme von einigen Stellplätzen für zwingende Zwecke auf dem Schulgelände).
Frau Petersen-Griem begrüßt die Planungen für die Umweltschule und betont deren Bedeutung zur Entlastung der Grundschule Nettelnburg. Das städtische Einzugsgebiet, der geplante Umbau der Straßen mit Zebrastreifen, der neue Schleusengrabenweg und die Brücke über den Schleusengraben werden zu sicheren Schulwegen beitragen.
Frau Brodbeck schließt sich Frau Petersen-Griem an und zeigt sich zuversichtlich, dass die Planungen so aufgehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Panz stellt das Bebauungskonzept anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Frau Jacobsen betrachtet die Stellplatzplanung für familiengerechte Wohnungen kritisch und verweist auf Erfahrungen von der neuen Mitte Altona, wonach insbesondere bei Haushalten mit zwei Berufstätigen ein höherer Stellplatzbedarf bestehe. Sie fragt, wie viele der familiengerechten Wohnungen über den dritten Förderweg realisiert werden und wie der Stellplatzbedarf ermittelt wurde. Sie möchte weiteren Parkdruck im Umfeld vermeiden, zumal in Neuallermöhe kein Anwohnerparken vorgesehen sei.
Herr Panz erklärt, dass aktuell 45 Prozent der Wohnungen im dritten Förderweg angesiedelt seien und verweist auf die in der Präsentation dargestellte Zuordnung der Wohnungsgrößen. Dabei sei bisher nicht festgelegt, welche Wohnungsgrößen in welchem Fördersegment umgesetzt würden. Er verweist auf den einstimmigen Beschluss einer Mindestanzahl von 30 Kfz-Stellplätzen für die geplanten 75 bis 90 Wohnungen vom September 2024.
Frau Khoury-Brandis erklärt, dass sich die genaue Verteilung der Wohnungen auf die Förderprogramme noch weiterentwickeln könne und betont, dass die Anzahl der Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr auf 73 reduziert wurde, während die Anzahl der Tiefgaragenstellplätze unverändert blieb. Auch der Anteil der Wohnungen im dritten Förderweg sei gestiegen.
Herr Panz ergänzt, dass sich durch den konkreten Grundrissentwurf im Vergleich zum Vorjahr eine größere durchschnittliche Wohnungsgröße und ein höherer Anteil von Familienwohnungen ergeben habe, da das Projekt hinsichtlich der Bruttogeschossfläche nicht reduziert wurde und insoweit etwa gleich viele Menschen dort werden wohnen können wie bisher angenommen.
Herr Froh kündigt die weitere Zustimmung seiner Fraktion zum Projekt an, auch wenn man sich etwas mehr Stellplätze gewünscht hätte. Er würde es begrüßen, wenn die Fahrradstellplätze, wie in der Präsentation gezeigt, mit einer begrünten Überdachung ausgestattet werden könnten.
Herr Polkowski erklärt, dass das städtebauliche Konzept von Allermöhe-West grundsätzlich auf einer Dreigeschossigkeit an schmaleren Straßen sowie einer Viergeschossigkeit an größeren Freiräumen basiere, wovon das vorgestellte Vorhaben abweiche. Aus seiner Sicht wäre es vorteilhaft, den nördlichen Gebäuderiegel viergeschossig und den südlichen dreigeschossig auszuführen, um die Belichtung des Blockinnenbereichs zu verbessern und eine harmonischere Einfügung in die Nachbarschaft zu erreichen. Weiterhin kritisiert er die senkrechte Fassadengliederung, die geplanten Balkone und die Darstellung des Vorhabens ohne die Nachbarbebauung in der Präsentation.
Frau Brodbeck möchte grundsätzlich wissen, inwieweit größere Familien bei der Planung der Wohnungsgrößen berücksichtigt werden.
Frau Khoury-Brandis führt aus, dass Haushalte mit mehr als vier Personen in der vorliegenden Planung noch nicht berücksichtigt werden, jedoch die Möglichkeit bestehe, dies weiterzuentwickeln. Grundsätzlich würden die Wohnungsgrößen und deren Belegung nach Förderprogrammen anhand des tatsächlichen Bedarfs und der Lage beurteilt. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Sozialraummanagement des Bezirks und weiteren zuständigen Stellen.
Frau Westberg schließt sich Herrn Polkowski hinsichtlich der Lage des viergeschossigen Gebäudes an. Grundsätzlich begrüße sie die Idee und Anzahl der Fahrradstellplätze, äußert jedoch doch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von E-Bikes. Sie fragt, ob die Möglichkeit bestünde, auch Fahrradboxen zu installieren.
Herr Panz nimmt die Anregung auf und kündigt an, diese an den Bauherrn weiterzugeben. Er betont, dass sowohl die geltenden Bauprüfdienste als auch die Bergedorfer Vorgaben der Drucksache 21-1039 eingehalten oder übertroffen würden. Zudem verweist er auf den Hamburg-Standard. Zur Verortung der differenzierten Geschossigkeiten verweist er auf die Regularien der Feuerwehr. Gemeinsam mit dem Bauherrn habe man ein Konzept gewählt, dass Feuerwehrbewegungsflächen im Hof und auf der Tiefgarage vermeidet (Aspekt Kostenreduzierung Hamburg-Standard). Er erläutert anhand der Schnittzeichnungen die Höhen des viergeschossigen Baukörpers im Vergleich zu benachbarten straßenbegleitenden Gebäuden.
Herr Krohn befürwortet das Projekt grundsätzlich und erklärt, dass seine Fraktion diesem sowie den geplanten 30 Pkw-Stellplätzen zustimmen könne. Er kritisiert jedoch die Nichteinhaltung des Drittelmixes.
Frau Heintschl möchte wissen, wie der zweite Rettungsweg angedacht sei und ob dafür zusätzlich Flächen versiegelt würden.
Herr Panz führt aus, dass der Zugang für Leiterfahrzeuge von der Straße aus möglich sei. Der rückwärtige Bereich mit drei Geschossen könne anderweitig mit tragbaren Geräten erreicht werden, weshalb keine größeren befestigten Flächen für Fahrzeuge erforderlich sind.
Herr Paulssen regt die vollständige Überdachung der Fahrradstellplätze an, was eine grundsätzliche Forderung des Seniorenbeirates sei. In der Tiefgarage solle auf die behindertengerechte Ausgestaltung der Stellplätze mit Ladeanschlüssen geachtet werden.
Herr Panz betont, dass eine Vorplanung zum Vorhaben vorgestellt wurde. Im Rahmen der Bauantragsplanung könne nochmals geprüft werden, ob überbreite Stellplätze möglich seien. Er nimmt den Prüfauftrag auf.
Frau Bendt-Soetedjo möchte wissen, warum bei dem Vorhaben die Viergeschossigkeit entlang der Straße und nicht an der Nordseite gewählt wurde.
Herr Panz benennt die Ausgestaltung des zweiten Rettungsweges, die Erreichbarkeit des rückwärtigen Gebäudes durch Rettungswagen und Rettungsmittel sowie die daraus resultierenden Bodenanforderungen als wesentliche Gründe. Mit der Umkehr der Geschossigkeit müssten u. A. mehr Abstandsflächen auf den Spielplatz abgetragen werden.
Herr Jennerjahn bestätigt den beschriebenen Abwägungsprozess zum Feuerwehr-Rettungskonzept und den Anschlusshöhen der gegenüberliegenden und der benachbarten Gebäude.
Herr Polkowski zeigt sich nicht überzeugt von der Argumentation. Angesichts der neuen technischen Rettungsmöglichkeit der Schiebleiter, hält er eine andere Lösung für machbar und den Aufwand der Änderung für vertretbar. Er fordert den Ausschuss auf, die Verlegung der Viergeschossigkeit in die Abstimmung einzubeziehen.
Herr Panz erklärt, dass eine Änderung auch die gesamte Vertikalerschließung und die Frage der Laubengänge beträfe. Zudem stellt er fest, dass die Nutzung von dreiteiligen Schiebleitern als Rettungsmittel zwar grundsätzlich befürwortet werde, es jedoch Bedenken seitens der Behörde für Inneres und Sport gebe, diese flächendeckend einzusetzen, da diese mit einem erhöhten Personalaufwand einhergehe und die Rettung mobilitätseingeschränkter Personen erschwere.
Herr Emrich und Herr Jarchow sehen keinen Änderungsantrag durch Herrn Polkowski.
Herr Polkowski formuliert den Änderungsantrag, die Abstimmung mit der Maßgabe, das vierte Geschoss auf die Nordseite zu verlegen, zu verbinden.
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich (CDU, SPD, Linke, AfD) gegen 2 Zustimmungen (Grüne) ab.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage mehrheitlich (CDU, SPD, Linke, AfD) bei 2 Gegenstimmen (Grüne) zu.
Anlagen
TOP 5_Otto-Grot-Straße_SEA Präsentation_neu (2188 KB)
Herr Emrich bedankt sich für die Beantwortung des Fragenkatalogs und die Aufnahme der Anmerkungen seiner Fraktion. Er stellt fest, dass die Planungen nun eine ausreichende Detailtiefe erreicht haben, wobei bei der Umsetzung noch Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sein können.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Schneede stellt der Zwischenbericht zum BV-Antrag Fritz-Reuter-Sportplatz anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Emrich thematisiert die langjährige Unklarheit bezüglich der Nutzung des Fritz-Reuter-Sportplatzes und bekräftigt den Wunsch der Bezirksversammlung zeitnah eine Entscheidung zu treffen. Die erweiterten Nutzungserfordernisse des Bethesda Krankenhaus und der Behrmann-Stiftung erhöhten die Komplexität der Fragestellung. Das Finden einer akzeptablen Ersatzfläche für den Hockeyplatz sei Voraussetzung, um auf dem Gelände Funktionen wie Parken, Kita und medizinische Einrichtungen, jedoch keinen klassischen Wohnungsbau, unterzubringen. Fehle eine Alternativfläche, solle innerhalb weniger Monate entschieden werden, den Sportplatz rechtssicher für die kommenden Jahrzehnte auszubauen.
Frau Brodbeck schließt sich Herrn Emrich an. Sie erwarte eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Sportplatzes bis Ende des Jahres und betont, dass die Verzögerungen nicht der Verwaltung angelastet, sondern auf fehlende politische Visionen zurückgeführt werden könnten. Sie fragt, wie die Formulierung, dass der Sportplatz nicht vollständig für Vereinszwecke abgeschirmt sein soll, zu verstehen sei und wie dies vertraglich geregelt werden könne.
Herr Schneede erklärt, dass der Sportplatz als Multifunktionsfläche konzipiert werde, die nicht ausschließlich vereinsgebunden und für Hockey abgeschirmt, sondern grundsätzlich auch für andere geeignete Sportarten und die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll. Dies begründet er mit dem geltenden Planungsrecht: öffentliche Grünfläche. Diese dürfte nicht zu einem rein vereinsexklusiven Sportplatz werden, wenn nicht ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren zur Planrechtsänderung führte.
Herr Rosinski konkretisiert, dass diese als Gemeinschaftssportstätte ausgestaltet werden soll, wobei die spezifischen Anforderungen des Hockeysports berücksichtigt werden müssten. Dies müsse dann in einer weiteren Konzeption mit der TSG als auch anderen potentiellen Nutzern abgestimmt werden.
Herr Mirbach äußert Bedauern über die langwierigen Verhandlungen in der Sache. Er betont die spezifischen Anforderungen an eine adäquate Spielstätte für Feldhockey und bekräftigt die politische Verpflichtung gegenüber der TSG.
Frau Jacobsen bringt den Schutz von Alt-Sportanlagen in der Novelle zu den Sportlärmemissionen in die Diskussion ein. Sie hinterfragt die Diskussion dahingehend, dass die Fläche im Jahr 2020 mit der Auflage in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen wurde, dort nur Wohnungsbau als Sondernutzung zuzulassen.
Herr Panz bestätigt, dass damals ein bestimmter Wohnungsmix, jedoch keine planungs- oder genehmigungsrechtlichen Themen wie Sondernutzungen oder Wegerecht festgelegt wurden.
Herr Krohn wiederholt die Anforderungen an einen Feldhockeyplatz und spricht sich im Falle des Erhalts der Fläche für dessen Erneuerung aus.
Frau Brodbeck stellt fest, dass auch die im Antrag unter c) dargestellte bauliche Nutzung bei Erhalt des Sportplatzes nur umgesetzt werden könne, wenn die Hockeynutzung verlagert wird.
Herr Panz und Herr Dietrich führen aus, dass man in den Planungen den DFB-Standard von 105 x 68 Metern für den Sportplatz zugrunde gelegt habe, um auch andere Sportarten zu ermöglichen und somit bei Erneuerung des Platzes keine weiteren baulichen Nutzungen möglich sind.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.
Anlagen
TOP 7_ZB_Hockyplatz (718 KB)
Herr Schneede stellt die Prüfergebnisse und Abstimmungen mit BSW und BUKEA anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Herr Emrich äußert sein Unverständnis gegenüber den vorgestellten Prüfergebnissen der Hamburger Fachbehörden und bekräftigt den politischen Willen, in Bergedorf zusätzliche Gewerbeflächen insbesondere für Handwerksbetriebe zu schaffen. Die Fläche Bergedorf 99 sei aufgrund ihres Forschungsschwerpunkts nicht für alle Betriebe geeignet. Er kündigt einen gemeinsamen Antrag mit der SPD-Fraktion in die kommende Bezirksversammlung an, die Ausweisung von Bergerdorf 125 als Gewerbegebiet voranzutreiben.
Herr Krohn bedauert die Entscheidung und weist darauf hin, dass vorliegende Drucksache nur zur Kenntnis gegeben werde.
Frau Westberg begrüßt die Entscheidung. Bergedorf 125 bezeichnet sie als mögliche Alternative, die man sich genau ansehen müsse.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Wittmann informiert über das ergänzende Verfahren zum Bebauungsplan.
Herr Noetzel kritisiert Hamburger Fachbehörden für wiederholte Fehler bei der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens. Er bemängelt insbesondere, dass die zuständige Behörde die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort nicht geprüft habe, was zu Abweichungen zwischen Aktenlage und Realität führte und nun behoben werden soll. Er bezeichnet die kurzfristige Ansetzung einer Öffentlichkeitsbeteiligung während der Sommerferien als unprofessionell und unzureichend für eine ordnungsgemäße Beteiligung von Politik und Umweltverbänden.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Petitum/Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Keine Wortmeldungen.
Herr Polkowski berichtet vom langanhaltenden Leerstand und der zunehmenden Verwahrlosung des ehemaligen Blumenpavillon an der August-Bebel-Straße und bitte die Verwaltung um Prüfung des Sachstands und eines möglichen Abrisses.
Herr Rosinski nimmt den Hinweis auf.
Herr Krohn erkundigt sich, warum die in den Stadtentwicklungsausschuss überwiesene Drucksache 22-0263.01 nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung ist.
Herr Rosinski nimmt den Hinweis auf.
Protokollnotiz:
In Vorbereitung auf die September-Sitzung wurde beschlossen, die Drucksache 22-0263.01 zusammen mit zu eben diesem Thema einzuladenden Referenten (Hauptausschusssitzung September) in der Oktobersitzung zu behandeln.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 02.07.2025 wird einvernehmlich genehmigt.