22-0050.01

Wohnbauentwicklung Otto-Grot-Straße Hier: Bebauungskonzept

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 10.09.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5

Sachverhalt

Dem Stadtentwicklungsausschuss wurden in seiner Sitzung am 04.09.2024 die Planungsziele und nächsten Schritte für die bisher noch unbebaute Fläche an der Otto-Grot-Straße (Flurstück 6730), gelegen im Stadtteil Neuallermöhe, vorgestellt (siehe Drucksache 22-0050).

Das Grundstück soll im Rahmen einer Direktvergabe an Fördern & Wohnen AöR (F&W)r eine reine Wohnnutzung mit der Zielsetzungvergeben werden, ca. ein Drittel Wohnungen r vordringlich wohnungssuchende Haushalte (begrenzt auf 25 bis max. 30 Wohnungen) zu realisieren. Im Jahr 2024 hat F&W eine konkurrierende hochbauliche Massenstudie mit vier Architekturbüros durchgeführt. Dasro SEHW Architekten PartG mbB mit SB2 Landschaftsarchitekten wurde mit der Konkretisierung und Vertiefung des städtebaulichen Entwurfs beauftragt.

Geplant ist die Errichtung von zwei L-förmigen Wohngebäuden mit überwiegend drei Vollgeschossen bzw.straßenseitig vier Vollgeschossenund einer gemeinsamen Tiefgarage. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche wird nach Rückäerung der planbegünstigten Fachbehörde nicht mehr benötigt. Das Bezirksamt sieht die Voraussetzungen für eine Befreiung nach §31 BauGB grundsätzlich als erfüllt an. Zur Beurteilung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung wird die Umfeldprägung des umgebenden Wohngebiets herangezogen. Die sich aus der geplanten Wohnbebauung ergebene Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,43 und liegt nur geringfügig (7,5%) über der festgesetzten GRZ der benachbarten Wohngebiete. Durch die Realisierung einer begrünten Tiefgarage, die in Teilen 1 m über Gelände ragt und daher in die GRZ einzurechnen ist, ergibt sich eine Gesamt-GRZ von 0,5. Aus städtebaulicher Sicht wird die Schaffung von unterirdisch verorteten Stellplätzen positiv beurteilt, zudem so der Innenhof für die Bewohner:innen attraktiv gestaltet werden kann.

Insgesamt entstehen 73 Wohneinheiten mit einem Wohnungsmix aus unterschiedlichen Haushaltsgrößen (54,8 % familiengerechte Wohnungen für 3- und 4-Personen-Haushalte sowie 45,2 % Wohnungen für 1- und 2-Personen-Haushalte).

Die Wohnnutzung ist - abweichend zu der Angabe in der Drucksache 22-0050 - 100 % öffentlich gefördert, da der Anteil von einem Drittel freifinanzierter Wohnungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt werden kann und teilt sich wie folgt auf die Förderwege auf:

  • 35 % IFB-Förderprogramm „Mietwohnungsneubau für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (WA-Bindung)“ (ca. 25 WE)
  • 20 % IFB-Förderprogramm „Mietwohnungsneubau 2. Förderweg“ (ca. 15 WE)
  • 45 % IFB-Förderprogramm „Mietwohnungsneubau 3. Förderweg“ (ca. 33 WE)

Dieser Fördermix, vor allem der verhältnismäßig hohe Anteil des 3. Förderweges, wird breiteBevölkerungskreise erreichen, so dass eine entsprechende Durchmischung erreicht wird.

Die Tiefgarage bietet 30 Pkw-Stellplätze, zudem werden hier die Abstellräume nachgewiesen. Die Stellplätze für 142 Fahrräder und 16 Lastenräder werden oberirisch, z.T. überdacht, angeordnet.

r die Außenanlagen wurde ein Freiraumkonzept erarbeitet, welches die Kinderspielfläche nach §10 HBauO mittig zwischen den Gebäuden nachweist und den Umgang mit den Themen Fahrradstellplätze, Müll, Neupflanzungen, etc. aufzeigt. Die Erschließung des nördlich angrenzenden öffentlichen Spielplatzes über den Weg von der Otto-Grot-Straße wird erhalten.

DieFassadengestaltung ist im weiteren Verlauf mit dem Bezirksamt Bergedorf abzustimmen.

Das Vorhaben wurde im Juli 2025 hamburgweit als eines von 13 Pilotprojekten für den „Hamburg-Standard“ ausgewählt (vgl. Hamburg Standard Innovation für kosteneffizientes und nachhaltiges Bauen - https://www.bezahlbarbauen.hamburg/). Ziel der Pilotprojekte ist es, den Ansatz der Hamburger „Initiative kostenreduziertes Bauen“ in der Praxis zu erproben, organisatorische, technische und sonstige Maßnahmen umzusetzen und dadurch nachhaltige sungen für bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, die auch Antworten auf die eingebrochene Neubauproduktion und den anhaltenden Bedarf der Ausweitung der Wohnraumversorgung liefern. Hamburgs Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), die Bezirksämter sowie die „Initiative kostenreduziertes Bauen“ betreuen und beraten die Pilotprojekte. DasInstitut für Bauklimatik und Energie der Architektur“ des Technologietransferzentrums der TU Braunschweig unterstützt die Pilotprojekte zudem bei der Evaluation der Kosten und der Aufstellung eines individuellen Maßnahmenkatalogs.

Hinweis

Das Bebauungs-, Nutzungs- und Freiraumkonzept für die Fläche Otto-Grot-Straße wird in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses unter Hinzuladung des Bauausschusses vorgestellt und erläutert.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der fortgeschriebenen Planung sowie dem geänderten Wohnungsmix zu. Die Projektentwicklung ist gemeinsam mit F&W entsprechend fortzuführen. Der Bauantrag ist zu gegebener Zeit im zuständigen Bauausschuss zu behandeln.

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Anhänge

Plangebiet und Bebauungsplan-Auszug

Lokalisation Beta
Otto-Grot-Straße

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