22-0325.01

BV-Antrag Fritz-Reuter-Sportplatz hier: Zwischenbericht

Mitteilung

Letzte Beratung: 10.09.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 7

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat am 24.04.25 die Drs. 22-0325 (Fritz-Reuter-Sportplatz) beschlossen. In dieser Drucksache wurden Prüfaufträge an das Bezirksamt formuliert, die sowohl die Planung eines neuen Platzes am heutigen Standort als auch die mögliche Verlagerung des Hockeyplatzes betreffen. Zudem wurde das Bezirksamt beauftragt, den Stadtentwicklungsausschuss mit Zwischeninformationen auf demLaufenden zu halten. Ein erster Zwischenbericht soll mit dieser Drucksache erfolgen.

Grundsätzliche Hinweise zu Umfang und Größenordnung eines neuen Hockeyplatzes

Benötigt wird ein multifunktionaler Hockey- und Fußballplatz mit Kunststoffrasen in folgender Größe:105 x 68 m (DFB-Standard); Wunschgröße wäre 120 x 90 m

Hinweis: das heutige Spielfeld hat eine Größenordnung von 100 x 60 m.

Zusätzlich werden ein Umkleidehaus (4 Umkleiden) und ein Technikgebäude in der Größenordnung 30 x 10 m (Minimum) benötigt.

Weiterhin besteht ein Mindestbedarf von 27 PKW-Stellplätzen und 72 Fahrradstellplätzen.

Dies vorausgeschickt wird zu den einzelnen Petitas wie folgt berichtet:

1) Das Bezirksamt wird um Prüfung gebeten,

a.)ob in Abstimmung mit der TSG Bergedorf eine Fche zeitnah verfügbar ist, auf die der Sportplatz verlagert werden könnte; benannt wird als Beispiel für eine zu prüfende Fläche der Innovationspark.

Zwischenbericht:

Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit bereits Ersatzstandorte gesucht und geprüft. Der Suchraum ist allerdings aufgrund der Größenordnung des Projektes und des seitens der TSG eingeschränkten Suchradius deutlich begrenzt. Ein möglicher Standort in Neuallermöhe-West kommt aus Vereinssicht beispielweise nicht infrage.

Der Innovationspark kommt ebenfalls nicht infrage, da hier die Planungen schon weit vorangeschritten sind und ein Hockeyplatz in dieser Größenordnung die Grundstruktur des Innovationsparks mit der Lifeline und den geplanten Baufeldern grds. verändern würde bzw. erhebliche Freiraumflächen nicht mehr dem Innovationspark und seinem Freizeit- und Erholungsbedarf zur Verfügung stehen würden. Ein Hockeyplatz würde einen Großteil des im Westen geplanten Campusparks in Anspruch nehmen. Dieser ist u.a. Gegenstand eines geplanten Freiraumwettbewerbs (s. SEA-Befassung am 02.07.25).

Die Ersatzflächensuche ist seitens des Bezirksamtes noch nicht abgeschlossen. Eine abschließende Berichterstattung erfolgt im Anschluss an die Prüfungen.

b.) wie ggf. ein Neuerwerb einer Sport-Ersatzfläche durch Mittel aus dem Verkauf des Fritz-Reuter-Sportplatzes finanziert werden kann

Zwischenbericht:

Die Prüfung dieses Petitums kann zuverlässig erst erfolgen, wenn eine konkrete Ersatzfläche vorhanden sein sollte.

c.) in welchem Umfang bei Verbleib des Sportplatzes bzw. Umbau zum Multifunktionssportplatz in den Maßen 100m x 60m die sich südlich anschließende freie Fläche entlang der Schulenbrooksbek für eine bauliche Nutzung (z.B. Seniorenwohnungen inkl. Kita oder für ein Mobility Hub) genutzt werden kann.

Zwischenbericht:

Die notwendigen Flächenbedarfe für einen Multifunktionssportplatz sind größer als der derzeitige Platz, s.o. Das Bezirksamt hat die notwendigen Flächenbedarfe grob verprobt. Die Fläche ist durch die Lage zwischen den Straßen Schulenbrooksweg und Justus-Brinckmann-Straße sowie der steil abfallenden Böschung zur Schulenbrooksbek stark eingeschränkt. Ein vergrößertes Spielfeld und die notwendigen Nebenflächen würden zum Teil in die Böschungsbereich hineinreichen. Somit verbleiben keine Flächen für Wohnungsbau bzw. andere Nutzungen.

d.) ob und wie der Bebauungsplan Bergedorf 8 in den beiden Varianten (Sportplatz bleibt, Sportplatz wird verlagert) geändert werden müsste und jeweils einen Zeithorizont zu allen Varianten zu skizzieren.

Zwischenbericht:

Der Bebauungsplan Bergedorf 8 aus dem Jahr 1965 setzt für die Fläche des Hockeyplatzes eine öffentliche Grünfläche fest. Sportplätze sind auf öffentlichen Grünanlagen grds. genehmigungsfähig, wenn die Flächen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Aufgrund der bisherigen Nutzung, die nicht grds. verändert wird, ist von einer Genehmigungsfähigkeit auf der Grundlage des heutigen Planungsrechts auszugehen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Hockeyplatz nicht völlig für Vereinszwecke abgeschirmt wird. Wenn der heutige Platz wesentlich verändert wird, wird u.a. der Lärmschutz zu prüfen sein.

Im Falle einer Verlagerung und Umnutzung des Geländes für Wohnungsbau o.ä. ist von der Aufstellung eines Bebauungsplans auszugehen. Für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist grds. von mehreren Jahren auszugehen. Vorteilhaft wäre die Bereitschaft eines Vorhabenträgers zur Realisierung eines Projektes.

2) Das Bezirksamt wird gebeten, in Gesprächen mit dem Bethesda Krankenhaus, der Behrmannstiftung und der Bergedorf Bille in der Rolle als Impuls- und Ideengeber möglichst viele der o.g. Bedarfe in den zwei möglichen Optionen (Sportplatz bleibt, Sportplatz wird verlagert) konzeptionell zu skizzieren.

Dabei sind insbesondere auch wechselseitige Kooperationen der o.g. Akteure anzudenken (z.B. Verlagerung der Kita neben den Sportplatz, dafür Mobility auf die Fläche der Kita).

Zwischenbericht:

Der hier angedachten Direktvergabe des Hockeyplatz-Grundstücks an die genannten Akteure sind durch die sehr eingeschränkten Möglichkeiten der Direktvergabe von städtischen Grundstücken deutliche Grenzen gesetzt. Zudem ist derzeit noch keine Ersatzfläche in Aussicht. Das Bezirksamt hat aus diesem Grund noch keine entsprechenden Gespräche geführt.

Wie unter 1c. dargestellt, sind bei Verbleib und Erneuerung des Hockeyplatzes zu einem Multifunktionssportplatz keine weiteren Nutzungen auf diesem Gelände möglich. Insofern kann bei der Variante „Sportplatz bleibt“ nicht davon ausgegangen werden, dass es entsprechende Kombinationsmöglichkeiten gibt.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Drs. 22-0325 (Fritz-Reuter-Sportplatz) zur Kenntnis.

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Justus-Brinckmann-Straße

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