Nachnutzung des Körber Areals Hier: 2. Sachstandsbericht zum Beschluss der Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 10.09.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Die Bezirksversammlung Bergedorf hat das Bezirksamt in ihrer Sitzung am 26.09.2024 (Drs. 22-0065) beauftragt, für den Altstandort des Maschinenbauunternehmens Körber Technologies („Körber-Areal“) an der Kurt-A.-Körber-Chaussee und für umliegende Bereiche einen Planungsraum zu definieren, ein Verfahrens- und Beteiligungskonzept zu entwickeln sowie Abstimmungen mit betroffenen Dienststellen hinsichtlich eines Zeitplans und anzuwendender bodenpolitischer Instrumente durchzuführen und in der März- und Julisitzung dem zuständigen Ausschuss zu berichten. Über die bisherigen Prüfergebnisse und den aktuellen Bearbeitungsstand hat das Bezirksamt den Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung am 02.04.2025 informiert (vgl. Drs. 22-0065.01). Nach Vorstellung des Verfahrens- und Beteiligungskonzeptes im April erfolgt hiermit ein aktueller Sachstandsbericht.
Sachstand Vergabeverfahren
Wie in der Sitzung am 02.04.25 dargelegt, sieht das abgestimmte Verfahrenskonzept vor, für den 45 ha großen Planungsraum die planerischen Zielsetzungen über einen Rahmenplanwettbewerb zu erarbeiten. Ergänzt werden soll der Rahmenplan um einen zeitlich eingeschobenen separat durchzuführenden Masterplanwettbewerb für das 12 ha große Firmengelände von Körber Technologies (vgl. Drs. 22-0065.01). Begleitend zum Rahmenplanprozess ist ein umfassendes Beteiligungskonzept sicherzustellen, da diesem Punkt in diesem Planungsraum eine besondere Gewichtung zukommt.
Zur Vorbereitung des Wettbewerbs muss im ersten Schritt eine gebiets- und grundstücksbezogene Bestandsaufnahme und -analyse erarbeitet werden, um eine solide Grundlage für die Auslobung des Wettbewerbs zu haben.
Für diesen umfassenden Planungsprozess ist ein Betreuungsbüro / Konsortium mit der Vorbereitung (inkl. Bestandsaufnahme und -analyse), Durchführung und Nachbereitung des städtebaulich freiraumplanerischen Wettbewerbs für den Gesamtraum einschließlich der erforderlichen Betroffenen- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu beauftragen. Im Rahmen des hierfür notwendigen und derzeit laufenden Ausschreibungsverfahrens werden Konzeptideen für die Beteiligung von den anbietenden Büros abgefordert, um aus einem möglichst breiten Spektrum auswählen zu können. Unabhängig davon wurden grundlegende Rahmenbedingungen und Prozessschritte definiert, die nach Ansicht des Bezirksamtes und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zwingend erforderlich sind und in das Ausschreibungsverfahren aufgenommen wurden.
In den vergangenen Monaten hat das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen die Ausschreibung für das Betreuungsbüro vorangetrieben und im Bieterportal der Freien und Hansestadt Hamburg am 18.07.2025 veröffentlicht. Die Vergabe der Leistung erfolgt aufgrund des Umfangs als europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 der Vergabeverordnung bzw. § 17 der Vergabeverordnung. Interessierte Büros hatten nach Veröffentlichung der Ausschreibung von Mitte Juli bis Mitte August die Möglichkeit, ihre Teilnahmeanträge einzureichen. Seit Ablauf der Frist werden die Anträge ausgewertet. Im Anschluss, voraussichtlich Mitte September, erfolgt die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hieran schließen sich im Oktober und November die Auswertung der Angebote sowie Verhandlungsgespräche an, bevor die Bewerbenden zur finalen Angebotsabgabe aufgefordert werden. Anvisiert wird ein Auftragsbeginn im Februar 2026. Das Bezirksamt wird den Stadtentwicklungsausschuss über das Ergebnis der Ausschreibung und das konkrete weitere Vorgehen informieren.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Berichterstattung zum BV-Beschluss 22-0065 zur Kenntnis und beauftragt die Bezirksamtsleiterin, nach der erfolgten Vergabe den Stadtentwicklungsausschuss über das Ergebnis zu informieren.
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