Nachnutzung des Körber Areals hier: 3. Sachstandsbericht zum Beschluss der Bezirksversammlung - Erlass einer Vorkaufsrechtsverordnung im Bereich Kurt-A.-Körber-Chaussee
Letzte Beratung: 03.12.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 8
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat in seiner Sitzung am 18.11.2025 eine Rechtsverordnung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach §25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch im Bereich Bergedorf zwischen Kampbille und Bergedorfer Straße erlassen (Vorkaufsrechtsverordnung Kurt-A.-Chaussee).
Im Bereich einer Vorkaufsrechtverordnung hat die Stadt die Möglichkeit, Grundstücke zu erwerben, um die städtebauliche Entwicklung gezielt zu steuern und im Sinne ihrer Entwicklungsziele zu gestalten. Das Vorkaufsrecht kann insbesondere dann ausgeübt werden, wenn durch den geplanten Verkauf Maßnahmen umgesetzt werden sollen, die den städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt entgegenstehen. Im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts zahlt die Stadt den im Kaufvertrag vereinbarten Preis, sofern dieser den Verkehrswert des Grundstücks nicht übersteigt.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.
Geltungsbereich Vorkaufsrechtsverordnung
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