Bebauungsplanverfahren Bergedorf 129 (Schule am Schilfufer) hier: Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion
Letzte Beratung: 10.09.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
Der Stadtentwicklungsausschuss hat nach seinem Beschluss vom 02.04.25 am 16.06.25 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Plandiskussion durchgeführt.
Einzelheiten können der beigefügten Anlage entnommen werden.
In der Plandiskussion wurden insbesondere folgende Themen angesprochen, zu denen die Verwaltung hiermit Stellung nimmt:
Mobilitätskonzept / Elterntaxis
Das Mobilitätskonzept sieht vor, dass die Erreichbarkeit der Schule zu Fuß und mit dem Fahrrad gefördert wird und PKW-Stellplätze nur für unvermeidliche Zwecke geschaffen werden. Einige Teilnehmende der Öffentlichkeit äußerten die Sorge, dass Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für Kinder, die mit dem Elterntaxitransportiert werden, fehlen könnten. Die ausschließliche Anreise zu Fuß oder mit dem Fahrrad wurde hinterfragt. Bedenken bestanden, dass das Parkangebot in der Umgebung nicht ausreichend sei mit der Folge eines höheren Parkdrucks und illegaler Parkvorgänge.
Das Bezirksamt wies u.a. darauf hin, dass die räumliche Situation am Weidenbaumsweg anders ist als an anderen Schulen mit einer Elterntaxi-Problematik, da im Bereich der neuen Schule keine Abstell- oder Haltemöglichkeiten vorgesehen sind und das Verkehrsgeschehen auf den Hauptverkehrsstraßen Eltern davon abhalten wird, Kinder mit dem Auto zu bringen oder abzuholen. Dies unterscheidet die Lage der neuen Schule z.B. von Schulen in den Glasbläserhöfen und in Nettelnburg.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Grundschule „Am Schilfufer“ um eine autoarme Umweltschule, um Verkehrsbelastung und Parkdruck gering zu halten. Die notwendigen Stellplätze stehen ausschließlich für zwingend erforderliche Zwecke (z. B. für Menschen mit Behinderung) zur Verfügung. Die Lage der Schule bietet einen besonderen Standortvorteil für einen attraktiven Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Mit dem Schleusengrabenweg entsteht eine attraktive Route abseits des Kfz-Verkehrs, über die die Schule aus den umliegenden Quartieren auf kurzem Wege erreichbar ist. Auch aufgrund der vorgesehenen Abbiegeverbote an der Zu- und Ausfahrt zum Schulgrundstück sowie der bestehenden Halteverbote am Sander Damm und Weidenbaumsweg wird die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad direkter und einfacher zu erreichen sein als mit dem Kfz.
Die Anfahrt für Elterntaxis ist mangels Haltemöglichkeiten nicht nur unattraktiv, sondern soll im erforderlichen Fall durch bauliche Maßnahmen (z. B. eine Schranke) verhindert werden. Stellplätze für Lehrkräfte ohne eine Behinderung sollen nicht angeboten werden. Der Einsatz von Lastenrädern kann den Transport von Unterrichtsmaterialien ergänzen.
Das Mobilitätskonzept soll frühzeitig und fortwährend insbesondere mit Eltern, Lehrkräften und außerschulischen Nutzenden aktiv kommuniziert werden. Notfallsituationen, in denen Kinder mit dem Auto abgeholt werden müssen, sollen durch die Stellplätze für unvermeidliche Zwecke abgedeckt werden.
Kreuzung Geh- und Radweg
Ein Diskussionspunkt in der Veranstaltung war die Kreuzung des Geh- und Radwegs mit dem Schulhof, die als potenzielle Gefahrenstelle für Kollisionen zwischen Radfahrenden und Kindern eingeschätzt wurde. Das Bezirksamt wies darauf hin, dass ein Freianlagenplan erarbeitet wird, der bauliche Lösungen zur Konfliktvermeidung aufzeigen wird. In Frage kommen z.B. Maßnahmen wie Aufpflasterungen, Sperren und Schilder.
Überdachte Fahrradstellplätze
In der Plandiskussion wurde die Notwendigkeit von überdachten Fahrradstellplätzen angesprochen, die in der Planung nicht dargestellt waren, jedoch als wichtig für die Attraktivität des Radverkehrs und als Beitrag zur Umweltschule angesehen werden. Bezirksamt und teilnehmende Öffentlichkeit waren sich einig, dass überdachte Fahrradstellplätze förderlich für den Radverkehr sind, v.a. vor dem Hintergrund, dass eine Umweltschule geschaffen wird.
Weiteres Verfahren / Prüfaufträge
- Im Rahmen der verkehrstechnischen Untersuchung wird die Sorgein die Betrachtung einbezogen, dass Elterntaxis in angrenzenden Wohngebieten und auf Gewerbegrundstücken parken und dadurch Konflikte entstehen könnten.
- Geprüft wird, wie das Mobilitätskonzept auch mit außerschulischen Nutzenden außerhalb der Schulöffnungszeiten kommuniziert werden kann, um eine alternative Erreichbarkeit der Schule zu fördern. So wird geprüft, ob in der o.g. Vereinbarung geregelt werden kann, dass Schulbau Hamburg sich verpflichtet, das Mobilitätskonzept an die Schulleitung zu geben mit der Verpflichtung, es mit außerschulischen Nutzenden zu kommunizieren.
- Am 24.07.25 beschloss die Bezirksversammlung den Antrag „Überdachte Fahrradabstellplätze mit Solar- oder Grünbedachung bei neuen Schulbauten“(Drucksache Nr. 22-0437).Das Bezirksamt setzt sich für Fahrradstellplätze mit Überdachung, Solaranlagen und Begrünung ein. Geprüft wird, ob diese Maßnahmen in einer Vereinbarung zum Bebauungsplan Bergedorf 129 gesichert werden können, die mit Schulbau Hamburg abgeschlossen werden soll.
- Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, dass Stellplätze für Lastenräder vorgesehen werden.
- Die Frage, obdie maximal zulässige Geschwindigkeit im Sander Damm und Weidenbaumsweg auf 30 km/h begrenzt werden kann, wurde an die zuständige Verkehrsdirektion zur Beantwortung gegeben.
- Seitens der Verkehrsdirektion soll ebenfalls geprüft werden, ob und wie an der Kreuzung Sander Damm / Weidenbaumsweg durch eine Optimierung der Lichtsignalschaltung der Verkehrsfluss verbessert werden kann.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Niederschrift über die Öffentliche Plandiskussion zur Kenntnis und stimmt mit Verweis auf die o.g. Prüfaufträge der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zu.
1 – Niederschrift über die Öffentliche Plandiskussion
2 – Präsentation zur Öffentlichen Plandiskussion als pdf
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