21-0482

Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens südlich Sander Damm / westlich Schleusengraben

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.12.2020
02.09.2020
12.08.2020
Sachverhalt

Im Bereich des Entwicklungsraumes Schleusengrabenachse befinden sich mit den Glasbläserhöfen und dem Stuhlrohrquartier zwei große städtebauliche Entwicklungen in der Fertigstellung/Umsetzung bzw. in der Planung, die den Bereich nördlich und südlich des Sander Damms zwischen Weidenbaumsweg und Schleusengraben maßgeblich beeinflussen werden. Zwischen diesen Entwicklungsgebieten liegt südlich des Sander Damms im Bereich des Bebauungsplans Bergedorf 110 ein festgesetztes Gewerbegebiet, welches bis zum Mischgebiet der Glasbläserhöfe reicht. Das Gewerbegebiet wurde seinerzeit nicht als Mischgebiet ausgewiesen, da dort funktionierende Gewerbebetriebe ansässig waren. Inzwischen hat sich die Situation jedoch verändert, da das damals ansässige Autohaus den Standort verlassen hat.

 

Der neue Eigentümer des Grundstücks Sander Damm 5 (ehemaliges Autohaus) ist an das Bezirksamt herangetreten, um eine neue städtebauliche Entwicklung anzustoßen. Ziel ist es, auf dem attraktiven Grundstück am Schleusengraben und am Sander Damm ein urbanes Quartier mit Wohnungsbau und gewerblichen Nutzungen zu realisieren.

 

Erste Abstimmungsgespräche fanden zwischen dem Eigentümer und dem Bezirksamt statt, um Rahmenbedingungen und Entwicklungsvorstellungen abzugleichen und zu definieren.

 

Die Entwicklungsabsicht ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht genehmigungsfähig. Ziel des neuen Bebauungsplanverfahrens ist die städtebauliche Entwicklung der Fläche. Das Gewerbegebiet wird dabei überplant.

 

Der vorläufige Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanverfahrens (siehe Anlage 1, schwarze Umrandung) erstreckt sich auf das Grundstück Sander Damm 5 und das westlich angrenzende städtische Grundstück, über das u.a. die Erschließung des neuen Quartiers erfolgen soll. Ergänzend werden hier Flächen für einen möglichen Knotenpunktausbau Weidenbaumsweg/Sander Damm benötigt. Daneben soll geprüft werden, ob weitere Sicherungserfordernisse im Norden und für Erschließungsmöglichkeiten für südlich angrenzende Gewerbeflächen bestehen bzw. ob es Änderungserfordernisse bzgl. der Gebietsausweisung gibt (siehe Anlage 1, gestrichelte Linie).

 

Ein wesentlicher Entwurfsbestandteil (s. Anlage 2) für das ca. 7.700 qm große Grundstück am Sander Damm ist eine klare Raumkante im Bereich des Sander Damms, die eine ruhige Hofsituation entstehen lässt. Des Weiteren schließt das Gebäude im Westen an die südliche Bebauung des Nachbargrundstücks an und begrenzt auf diese Weise die Hoflage. Im Osten öffnet sich die Bebauung zum Schleusengraben und wird durch den Kopfteil des Hauptgebäuderiegels sowie einem im Innenhof liegenden Baukörper flankiert. Die Wohnnutzungen richten sich hauptsächlich zum Hof aus und nehmen knapp 80% der Flächen ein. Der gewerbliche Anteil ordnet sich insbesondere in den Erdgeschosslagen an sowie zum westlichen Vorplatz. Die beiden im Innenhof liegenden Baukörper sind der Wohnnutzung vorbehalten. 

 

In vier Teilbereichen ist ein qualitätssicherndes konkurrierendes Gutachterverfahren parallel zum Bebauungsplanverfahren vorgesehen, um qualitativ hochwertige und vertiefende Lösungen zu erhalten (s. Anlage 2). Der Eigentümer hat die Umsetzung der Verfahren nach dem Einleitungsbeschluss zugesagt:

1.  Zur städtebaulichen und hochbaulichen Gestaltung des Kopfbaus als Entree und Gelenk zu den städtebaulichen Entwicklungen am Schleusengraben;

2.  zur freiraumplanerischen und architektonischen Konkretisierung der Gestaltung und der Funktion (öffentlich/halb-öffentlich/privat) der Freifläche am Schleusengraben;

3. zur freiraumplanerischen und architektonischen Profilierung des westlichen Platzraums (städtebaulichen Fassung als westliches Entree);

4. zur attraktiven Gestaltung und Rhythmisierung der Fassadenabtwicklung entlang des Sander Damms einschl. Klärung der EG-Nutzungen / Qualitäten.

Eine städtebauliche Vertiefung des Gesamtareals über ein konkurrierendes Verfahren wird nicht für notwendig gehalten, da Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt und die Rahmenbedingungen keine wesentlichen abweichenden Lösungen zu lassen. Stattdessen wird die dargestellte Beschränkung auf wichtige Teilbereiche empfohlen.

 

Darüber hinaus beabsichtigt der Bezirk, die Fragen nach einer größeren Freiraumfläche im Bereich Schleusengraben und einer Vorzugstrasse für den Radschnellweg entlang des Sander Damms im Bebauungsplanverfahren zu klären. Durch den Radschnellweg im Norden des Plangebiets und das Freiraumdefizit im südlichen Bergedorf bestehen Anforderungen an das Vorhaben, die Auswirkungen auf den Zuschnitt des Grundstücks Sander Damm 5 haben können. Zur Schaffung einer größeren Freifläche und Vorhaltung der Radschnellwegtrasse wird daher der Bezirk zusammen mit dem Eigentümer eine mögliche Verschiebung des Vorhabens auf das westlich gelegene städtische Grundstück überprüfen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, ein Bebauungsplanverfahren südlich Sander Damm / westlich Schleusengraben einzuleiten. Begleitend zu dem Bebauungsplanverfahren ist ein qualitätssicherndes Verfahren für ausgewählte Teilbereiche durchzuführen.

 

Anhänge

-          Anlage 1: Geltungs- und Prüfbereich

-          Anlage 2: städtebaulicher Entwurf