Bebauungsplanverfahren Bergedorf 129 - Schule am Schilfufer hier: Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion
Letzte Beratung: 02.04.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5
In seiner Sitzung am 12.08.2020 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans südlich des Sander Damms beschlossen (vgl. Drucksachen 21-0482). Durch diesen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Grundschule, für die Anlage einer öffentlichen Grünfläche am Schleusengraben, für ein Teilstück der „Radroute Plus“ Richtung Geesthacht sowie für den Bau einer Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Schleusengraben und dem Weidenbaumsweg geschaffen werden.
Anlass der Planung sind insbesondere die umfangreichen Wohnungsbauentwicklungen im Umfeld des Plangebiets (Glasbläserhöfe 1 und 2, Quartier am Weidensteg und das geplante Stuhlrohrquartier). Hieraus resultiert u.a. der Bedarf für eine nahe gelegene neue Grundschule, denn dieser Bedarf kann nicht mehr durch umliegende Schulen gedeckt werden. Der Standort der Schule ergibt sich aus einer Untersuchung, die mehrere potentielle Standorte in Bezug auf deren Eignung für eine Schule betrachtet hatte. Der Standort am Sander Damm zeichnet sich im Gegensatz zu den anderen Standorten insbesondere durch seine zentrale Lage in der Schleusengrabenachse aus, deren Schulversorgung zu verbessern ist, sowie durch die Möglichkeit, ihn fuß- und radfreundlich zu erschließen. Zwischen Schleusengrabenweg und Weidenbaumsweg bzw. Sander Damm ist eine Fuß- und Radwegeverbindung vorgesehen, die u.a. sowohl als Schulweg dient als auch der barrierefreien Überwindung des Höhensprungs zwischen Schleusengraben und „Radroute Plus“.
Östlich der Schulgebäude und nahe dem Schleusengraben soll eine Parkanlage entstehen, die sowohl der Schule als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht und zur Attraktion der Schleusengrabenachse und zur Verbesserung des Frei- bzw. Grünflächenangebots beiträgt.
Grundlage für das Bebauungsplanverfahren und die Funktionsplanung sind ein hochbaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb sowie ergänzende Überlegungen zu den Frei- und Erschließungsflächen. Für die Schule wird eine Vierzügigkeit angestrebt.
Für die Erschließung wird das Konzept einer „autoarmen“ Schule verfolgt, um den räumlichen und verkehrlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. Abgestimmt wurde, dass Schulbau Hamburg mit gutachterlicher Unterstützung das Konzept der autoarmen Schule formuliert und in der öffentlichen Plandiskussion sowie während des Schulbetriebs mit allen relevanten Adressaten kommuniziert.
Die beigefügte Skizze für eine Planzeichnung zeigt einen vorübergehenden Arbeitsstand, der Grundlage ist für weitere Prüfungen und Abstimmungen und der zur Öffentlichen Plandiskussion voraussichtlich weiterentwickelt worden sein wird.
Die Ziele der Planung können im Rahmen einer Öffentlichen Plandiskussion nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert werden. Die Plandiskussion kann am 16.06.2025 ab 19.00 h im Körberhaus (Körber-Saal) stattfinden
(Einlass ab 18:30 Uhr).
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung der öffentlichen Plandiskussion zu.
Vorentwurf für eine Planzeichnung (Skizze)
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