Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.
Herr Schneede stellt das Wettbewerbsergebnis anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Frau Petersen-Griem befürwortet das Wettbewerbsergebnis. Ihr komme der Bereich zwischen Gehweg und Straßenraum sehr schmal für das erwünschte Flanieren vor und bittet um eine Verdeutlichung.
Herr Schneede erklärt, dass die unterschiedlichen Verkehre nicht getrennt werden, sondern eine gemeinschaftliche Zone für Radfahrer, Fußgänger und Anlieferungsverkehr vorgehsehen werde. Er zeigt diese in der Präsentation auf.
Herr Krohn begrüßt das Wettbewerbsergebnis. Er hofft auf eine vermehrte Ansiedlung von Geschäften durch die Neugestaltung.
Frau Westberg möchte wissen, ob bei der angesprochenen einheitlichen Ausprägung der Ausgestaltungselemente auch die Pflasterung der Alten Holstenstraße in Bezug auf die Serrahnstraße gemeint sei. Sie vermutet, dass durch das Abschleifen der Pflasterung der Serrahnstraße eine Brüchigkeit der Kanten entstanden sei und diese schwergängig für Fußgänger und Rollstuhlfahrer sei. Sie drückt den Wunsch aus, dass dies bei der Auswahl der Pflasterung der Alten Holstenstraße verhindert werde.
Herr Schneede erklärt, dass es sich hierbei in erster Linie um die allgemeine Ausgestaltung im Planungsraum Alte Holstenstraße und die Harmonisierung der verwendeten Materialien in diesem handele.
Außerdem möchte Frau Westberg wissen, ob es richtig sei, dass bei wirtschaftlichen Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit auch auf den zweiten oder dritten Jurypreisträger zurückgegriffen werden könne.
Herr Schneede erklärt, dass dies grundsätzlich in dem weiteren Verfahren auf der entsprechenden Vergaberegularien so vorgesehen ist. In Kürze würden die Gespräche mit dem ersten Preisträger aufgenommen und man gehe davon aus, dass man sich auf eine Zusammenarbeit verständigen werde.
Frau Lühr erkundigt sich nach den Ansätzen für das Regenwasserkonzept.
Herr Schneede zeigt anhand der Präsentation mögliche Flächen zur Regenwasserzurückhaltung und -versickerung auf. Dies seien noch grobe Ansätze, die in der weiteren Bearbeitung weiterentwickelt werden.
Frau Strehlow fragt, wie angesichts der geplanten einheitlichen Pflasterung verhindert werden soll, dass Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern auftreten. Sie spricht eine mögliche Beschilderung an.
Herr Panz führt aus, dass im freiraumplanerischen Wettbewerb zunächst Funktionen zugeordnet wurden. Für den geplanten Flanier- und Erlebnisboulevard ist keine baulich abgesetzte Fahrradstraße geplant. Auf diesem sollen langsames und rücksichtsvolles Fahrradfahren, vereinzelte Anlieferungsverkehre und der Fußgängerverkehr parallel stattfinden. Die Beschilderung werde im Laufe der weiteren Umsetzung mit dem Polizeikommissariat und in Abstimmung mit einzelnen Maßnahmen, wie Bepflanzung und Möblierung, erarbeitet.
Herr Froh begrüßt das Wettbewerbsergebnis und die damit verbundene Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Wasserzugänglichkeit. Er hebt die Rolle des Denkmalschutzamtes hervor, welcher sich im Rahmen der Zwischenpräsentationen und Jurysitzungen sehr kompromissbereit gezeigt habe.
Frau Brodbeck weist im Chat auf die Befahrbarkeit der Alten Holstenstraße für Kinderwagen hin.
Herr Krohn möchte wissen, ob die Anzahl der Sitzmöglichkeiten erhöht werde, was Herr Panz bestätigt.
Frau von Redecker erkundigt sich, ob die Installation eines Trinkwasserspenders geplant sei.
Herr Schneede kündigt an, dies zu überprüfen und nimmt den Hinweis für die weitere Überplanung auf.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
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Herr Panz stellt das Wettbewerbsergebnis anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Frau Petersen-Griem bewertet den Entwurf aufgrund der guten Einbindung in die Umgebung als sehr gelungen. Sie hebt die Konzentration auf zwei Gebäude und die damit einhergehende optische Öffnung zum Werner-Neben-Platz als sehr geschickt hervor. Auch die geplante Raumaufteilung der Wohnungen sei außerordentlich gelungen. Sie hofft auf eine schnelle Umsetzung, um die Akzeptanz im bestehenden Quartier zu erhöhen.
Herr Krohn befürwortet das Konzept. Er fragt nach dem Stellplatzschlüssel.
Herr Panz zeigt den Stellplatzschlüssel von 0,45 - 0,5 aus der Auslobung auf und erklärt, dass die Kirche überdies in Verhandlung mit dem benachbarten Immobilienentwickler (für das Quartierszentrum) zur Teilinanspruchnahme des geplanten Mobility Hub stehe.
Herr Froh begrüßt das vorgestellte Wettbewerbsergebnis, in dem aus seiner Sicht alle Vorgaben erfüllt wurden und welches allen Ansprüchen und Vorgaben der Aufgabenstellung gerecht werde. Er hebt das ausreichende Stellplatzangebot und die Gestaltung der Außenflächen hervor.
Frau Westberg befürwortet das Wettbewerbsergebnis, insbesondere die Lösung der Bring- und Holsituation der Kita-Kinder und die Ausgestaltung der Wohnungsgrundrisse.
Herr Emrich fragt, ob gewährleistet sei, dass der im aktuellen Gebäude ansässige Arzt im Quartier verbleiben kann.
Herr Panz erklärt, dass in den Räumen der Christophorusgemeinde kein Arzt angesiedelt sei. Die ärztliche Grundversorgung befinde sich in Gebäuden des benachbarten Grundeigentümers, der hier ein neues Quartierszentrum plant. Die Auslobung für den dortigen Wettbewerb hat zur Anforderung gemacht, dass durch eine etappierte Umsetzung die u. a. ärztliche Grundversorgung durchgehend sichergestellt werden kann.
Herr Polkowski lobt den Entwurf ausdrücklich. Er hebt die Aufenthaltsqualitäten in den Wohnbereichen, den Laubengängen und den Balkonen hervor.
Frau von Redecker erkundigt sich nach dem Bau von Katastrophenschutzräumen, etwa eines Schutzbunkers unter der Kita.
Herr Panz erklärt, dass dieser Aspekt bisher nicht vorgetragen wurde, nicht in der Aufgabenstellung zum Wettbewerb enthalten war und entsprechend in den Planungen nicht berücksichtigt wurde. Er stellt heraus, dass hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projekts und aufgrund der lokalen Bedingungen des Baugrundes kein Kellergeschoss vorzusehen war. Man könne das Thema jedoch an den Kirchenkreis herantragen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
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Herr Panz stellt den Sachstand anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.
Frau Westberg befürwortet das vorgestellte Verfahren. Aus ihrer Sicht sei die Fläche auch für das Thema Wohnen interessant. Sie spricht die Möglichkeit der Integration von Baugemeinschaften und alternativen Wohnformen an.
Herr Polkowski befürwortet ebenfalls das vorgestellte Verfahren sowie die Wahl des Planungsraumes. Er möchte wissen, inwieweit Stadt und Körber AG bei der Auslobung und Steuerung des Wettbewerbsverfahrens zusammenarbeiten.
Herr Panz erklärt, dass das Ergebnis der Analyse und die Auslobung selbst im Ausschuss vorgestellt und abgestimmt werden. Zu unterscheiden ist die Aufgabenstellung des Rahmenplanwettbewerbs für den Gesamtraum von derjenigen der Auslobung, die Körber für die eigenen Liegenschaften plant. Bei privat ausgelobten Wettbewerben sei es übliche Praxis, dass die Stadt und politische VertreterInnen mitwirken, wenn im Einvernehmen durch den Flächeneigentümer ausgelobt wird. Dies sei auch hier angestrebt. Das Einvernehmen bezieht sich dabei auf Ziele und Anforderungen der Aufgabenstellung sowie den Verfahrensteil mit Teilnehmerfeld, Jury und so genanntem Auftragsversprechen. Die Rolle von Körber Technologies für die Gesamtraum-Fragestellungen und Aufgabenstellung Rahmenplanwettbewerb ist anders, da das Unternehmen eines von mehreren Unternehmen mit Betriebsflächen ist und im Rahmen der Beteiligung auch andere Unternehmen und Grundeigentümer eingebunden würden.
Herr Emrich befürwortet die Gebietsabgrenzung und den vorgestellten Fahrplan. Seine Fraktion unterstütze die Zielsetzung des Schutzes von ansässiger Industrie und Gewerbe, die Möglichkeit der Schaffung neuer / Weiterentwicklung vorhandener Gewerbeflächen sowie den Wohnungsbau im Norden des Gebietes. Er betont die Bedeutung der Beteiligung der ansässigen Betriebe und Grundeigentümer.
Herr Panz erklärt, dass nach dem geplanten Umzug Ende 2026 Körber noch voraussichtlich bis in das Jahr 2028 benötigen werde, um das Gebiet zu beräumen und schädliche Bodenveränderungen / Altlasten aus früheren Produktionsprozessen zu sanieren. Näheres werden die Analysen und Abstimmungen zeigen. In dem Zeitraum sollen die wesentlichen Weichenstellungen abgeschlossen werden.
Frau Jacobsen betont das Erfordernis des Einvernehmens bei der Überplanung des Gebietes. Sie spricht sich für den Erhalt der innerstädtischen Industrie- und Gewerbeflächen aus.
Herr Jarchow begrüßt das Verfahren und die Ausführungen in der Vorlage ausdrücklich. Er unterstreicht deren Bedeutung für die Entwicklung Bergedorfs.
Herr Krohn befürwortet ebenfalls das Verfahren und spricht sich für die Entwicklung von Wohnungen südlich der Kurt-A.-Körber-Chaussee aus.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
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Herr Wittmann stellt den Sachstand des Bebauungsplanverfahrens und des Bebauungsplanentwurfs dar und zeigt die Möglichkeit auf, eine öffentliche Plandiskussion durchzuführen.
Herr Dietrich befürwortet die Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion. Er möchte wissen, wie viele Stellplätze für Lehrer und Gäste der Schule angedacht werden.
Herr Wittmann erklärt, dass es Aufgabe des Bebauungsplanverfahrens sei, dies zu konkretisieren. Aktuell gehe man davon aus, dass nur schulbezogene Stellplätze für auf Pkw angewiesene Personen verwirklicht werden. Darüber hinaus soll nur Anlieferverkehr stattfinden.
Herr Dietrich fragt, wie sichergestellt werde, dass Eltern ihre Kinder nicht bis vor die Schule fahren.
Herr Wittmann berichtet, dass Schulbehörde und Schulbau Hamburg ein Konzept der autoarmen Andienung der Schule entwickeln. Die Fläche sei voraussichtlich nicht für mehr als die gesetzlich notwendigen Stellplätze bzw. Anbindungen geeignet. Er gehe davon aus, dass in Folge der Abstimmungen erste Ideen in der öffentlichen Plandiskussion kommuniziert werden können.
Frau Westberg befürwortet die öffentliche Plandiskussion. Bezüglich der angedachten Beteiligung für soziale Zwecke nach der Schulzeit spricht sie sich für die konkrete und frühzeitige Einbindung der Schulbehörde hinsichtlich Zuständigkeiten und Finanzierung aus.
Herr Wittmann merkt an, dass der Bebauungsplan den Raum für außerschulische Nutzungen sichern soll. Im Bebauungsplanverfahren wird die entsprechende Zweckbestimmung abgestimmt. Es obliegt es den jeweils zuständigen Bedarfsträgern, entsprechend einem jeweils anerkannten Bedarf von der Möglichkeit, die der Bebauungsplan schafft, Gebrauch zu mache und die Finanzierung für außerschulische Angebote zu klären.
Frau Westberg möchte wissen, ob der Abstimmungsprozess für den Ausschuss erkennbar werde.
Herr Wittmann führt aus, dass außerschulische Nutzungen erfahrungsgemäß nicht während des Bebauungsplanverfahrens entwickelt werden, sondern im Anschluss daran entsprechend dem jeweiligen Bedarf. Das Bebauungsplanverfahren kann die jeweiligen Bedarfsträger von außerschulischen Nutzungen frühzeitig anregen, entsprechende Räumlichkeiten zu berücksichtigen.
Herr Froh möchte wissen, warum für den geplanten Weg vom Serrahn zum Weidensteg-Quartier ein Bebauungsplanverfahren nötig sei, wenn an dieser Stelle bereits ein Weg vorgesehen war.
Herr Wittmann führt aus, dass für den Bau des Schleusengrabenweges bereits eine Genehmigung erteilt wurde. Das vorliegende Verfahren beziehe diesen planungsrechtlich zulässigen Weg mit ein, um ein planerisches Gesamtbild zu schaffen, vor allem weil der Weg in diesem Bereich durch eine Parkanlage ergänzt werden soll.
Herr Polkowski fragt, warum die Fläche „Geh- und Radwege, Parkplatz, Aufenthalt“ nicht als Schulfläche ausgewiesen werde, wenn auf dieser Schulparkplätze untergebracht werden sollen.
Herr Wittmann erklärt, dass es sich bei der gezeigten Darstellung um einen Arbeitsstand handele. Ziel sei es, zunächst Ansprüche der verschiedenen verkehrlichen und freiräumlichen Nutzungen zu identifizieren, die sich gegebenenfalls in einem differenzierteren Bebauungsplan widerspiegeln können.
Herr Panz ergänzt, dass die konkreten freiraumplanerischen Planungen parallel laufen und mit dem Bebauungsplanverfahren verflochten werden, was zu einer Änderung des hier dargestellten Planbildes führen kann.
Herr Detmer möchte wissen, ob die direkte Verbindung des Fuß- und Radweges zum Sander Damm weiterhin geplant sei, was Herr Panz bestätigt.
Herr Jarchow befürwortet die Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion im Namen seiner Fraktion.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Schneede informiert den Ausschuss zur Nachnutzung des HAW-Geländes.
Herr Emrich erklärt, seine Fraktion könne den Ausführungen zustimmen, da die Immobilie in fachbehördlicher Zuständigkeit stehe, die letztlich die Taktung maßgeblich bewirke und weist darauf hin, dass sich die Fraktion einen schnelleren Auftakt für die Nachnutzungsüberlegungen gewünscht hätten.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Panz informiert darüber,
1) dass der Leitungsausschuss Programmsteuerung RISE das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) beschlossen habe und damit die Fördervoraussetzungen für die Maßnahmenumsetzung vorliegen.
2) dass die Baugenehmigung für den Neubau von Körber Technologies am Curslacker Neuer Deich erteilt wurde.
3) dass die Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse zur Neugestaltung der Alten Holstenstraße im CCB in Kürze beginnt.
Keine Wortmeldungen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 05.03.2025 wird einvernehmlich genehmigt.