22-0090.01

Nachnutzung des HAW-Geländes Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.10.2024

Mitteilung

Letzte Beratung: 02.04.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat am 10.10.2024 einen Beschluss zur Nachnutzung des HAW-Geländes in Lohbrügge gefasst (Drs. 22-0090) und eine entsprechende Berichterstattung bis zur Aprilsitzung 2025 des Stadtentwicklungsausschusses beschlossen.

Das Bezirksamt berichtet hiermit wie folgt:

Ausgangssituation

Das Gelände der HAW befindet sich im südlichen Teil des Stadtteils Lohbrügge in fußufiger Entfernung zum Lohbrügger Zentrum und zum Bahnhof Bergedorf und weist daher eine hohe Lagegunst auf. Das Umfeld ist in wesentlichen Teilen von Wohnbebauung in Form von großformatigeren Ein- und Zweifamilienhäusern, teils in villenartiger Form geprägt.Das Gelände selbst liegt in einer Hanglage, die zur südlich liegenden B5 (Bergedorfer Straße) abfällt. Das Grundstück umfasst knapp 6 ha und ist mit bis zu fünfgeschossigen Zeilen bebaut, die untereinander verbunden sind und den Charakter eines zusammenhängenden Gebäudekomplexes vermitteln. Das Gebäude wurde zwischen 1967 und 1972 errichtet und steht unter Denkmalschutz.

Der Bebauungsplan Lohbrügge 11 vom 29.05.1964 setzt das Gelände als Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Ingenieurschule fest.

Im Rahmen der Entwicklung des neuen Stadtteils Oberbillwerder ist geplant, diesen Standort der HAW dorthin zu verlagern. Es ist davon auszugehen, dass eine Verlagerung frühestens zum Ende des Jahrzehnts erfolgen kann.

Beschluss der Bezirksversammlung

Die Bezirksversammlung hat beschlossen, dass das Bezirksamt Gespräche mit der zuständigen BWFGB zur Nachnutzung des Gebäudes aufnehmen soll. Hierbei sollen die Machbarkeit und Marktfähigkeit möglicher Nutzungen geprüft werden.

Zudem ist ein Verfahrens- und Beteiligungskonzept zu entwickeln und mögliche Synergieeffekte mit dem Körber-Areal zu prüfen.

Sachstand der Abstimmung und Prüfung

Das Bezirksamt hat Kontakt zur Leitungsebene der BWFGB aufgenommen und sich nach den dortigen Verwertungsabsichten des Geländes erkundigt. Dem Bezirksamt wurde mitgeteilt, dass seitens der BWFGB die Aufgabe des Geländes erst geplant wird, wenn der Standort in Oberbillwerder entwickelt wird bzw. umgesetzt wurde. Eine Nachnutzung sei nicht vor Ablauf dieses noch längerfristig angelegten Zeitraums möglich. Sobald die BWFGB den Standort aufgibt, erfolgt zunächst eine Übertragung des Verwaltungsvermögens wie üblich an den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG).

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Bezirksamt, nähere Überlegungen zu Nachnutzungen und zu einem Verfahrens- und Bürgerbeteiligungskonzept parallel zur Entwicklung des neuen Standortes der Hochschule in Oberbillwerder bzw. mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf aufzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass sich bis dahin neue Erkenntnisse zu Verwertungsmöglichkeiten ergeben bzw. sollten die Überlegungen und Prüfungen hierzu vor dem Hintergrund der sich dann darstellenden Verhältnisse vorgenommen werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass allzu frühzeitig erarbeitete Nutzungsideen fragwürdig werden.

Die Nachnutzungsüberlegungen würden denkmalrechtliche Fragestellungen, planungsrechtliche Aspekte, eine Zustandsbeurteilung der Bausubstanz und eine Entwicklungsfähigkeit der Immobilie zugrunde legen. Auch verkehrliche Aspekte sind zu beleuchten. Ggfls. bieten es sich an, auf dieser Basis im Rahmen mit der BWFGB und dem LIG gesetzter Leitplanken einen Ideenwettbewerb o.ä. durchzuführen. Eine Aufgabenstellung würde in bewährter Weise im Vorwege mit dem Stadtentwicklungsausschuss abgestimmt werden..

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Die Bezirksamtsleitung wird beauftragt, die Gespräche mit der BWFGB und ggfls. dem LIG fortzusetzen und bei neuen Erkenntnissen zur Standortperspektive den Stadtentwicklungsausschuss zu informieren und eine Vorgehensweise darzustellen.

Bera­tungs­reihen­folge
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Anhänge

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Lokalisation Beta
Lohbrügge Bergedorfer Str. Billwerder

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