22-0090

Nachnutzung des HAW-Geländes

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.10.2024
Ö 12.4
Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Kramer, Jarchow und SPD-Fraktion

 

Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) wird voraussichtlich Ende der 2020er Jahre ihren jetzigen Standort in Lohbrügge aufgeben, da er nicht mehr ausreichend Platz für die Zukunftsplanung der Hochschule bietet. Ein Ausbau des jetzigen Standortes ist ebenso wie ein Umbau nicht möglich.

 

Damit ist absehbar, dass ein Konzept für die Nachnutzung des jetzigen HAW-Standortes erforderlich ist. Da das Bestandsgebäude als Beispiel für den Beton-Brutalismus der 1960er und 1970er Jahre unter Denkmalschutz steht, kommt eine umfangreiche Neunutzung des HAW-Areals nicht in Frage. Vielmehr muss geklärt werden, wie Denkmalschutz und eine sinnvolle Nachnutzung des Bestandsgebäudes in Einklang gebracht werden können. Auch Fragen des Klimaschutzes, der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes und der Entsiegelung von Teilen des HAW-Areals werden eine Rolle spielenssen.

 

Klar ist, dass es vieler Ideen und kluger Köpfe bedarf, um eine gute Lösung für die Nachnutzung des HAW-Areals nach dem Auszug der Hochschule zu finden. Daher sollten sich Verwaltung und Politik schon jetzt darüber Gedanken machen und die notwendigen Prozesse einleiten. Hierbei ist die zuständige Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) einzubeziehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

 

  1. mit der BWFGB als zuständiger Behörde Gespräche hinsichtlich einer möglichen Nachnutzung des Gebäudes aufzunehmen bzw. zu klären, ob die BWFGB das Gelände im Verwaltungsvermögen behalten wird.

 

  1. in Abstimmung mit der BWFGB und ggf. weiteren beteiligten Dienststellen in der Hamburger Verwaltung prüfen zu lassen, welche Voraussetzungen (z. B. energetische Sanierung) zu erfüllen sind, damit das denkmalgeschützte Bestandsgebäude sinnvoll nachgenutzt werden kann und wie das zu finanzieren ist. Erst auf dieser Grundlage kann eine Machbarkeit und Marktfähigkeit möglicher Nutzungen beurteilt werden.

 

  1. ein grobes Verfahrenskonzept und einen Zeitplan zur möglichen Entwicklung des Areals zu erstellen, welche Vorschläge für ein geeignetes Format eines Beteiligungsverfahrens enthalten.

 

  1. eine umfangreiche Bürgerbeteiligung sicherzustellen, zum Beispiel über die Einbeziehung des Stadtteilbeirates Lohbrügge und eine Stadtwerkstatt.

 

  1. zu prüfen, ob es Synergieeffekte bei den Nachnutzungen des Körber-Areals und der HAW-Fläche geben könnte.

 

  1. dem Stadtentwicklungsausschuss bis April 2025 Bericht zu erstatten.

 

Anhänge

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