22-0415

Service- und Handwerkerstellplätze bei Mehrfamilienhäusern

Antrag

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.9

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Pelch, Capeletti, Froh, Garbers, Woller und Fraktion der CDU

der BAbg Jarchow und Fraktion der SPD

Das Handwerk stellt für den Bezirk Bergedorf einen bedeutenden Wirtschaftszweig dar.
Gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfordern geeignete Arbeitsbedingungen, die es zu unterstützen und zu fördern gilt. Ein wesentliches Hindernis für Handwerksbetriebe ist die zunehmende Parkplatznot.

Obwohl es bereits Initiativen gibt, die das Genehmigungsverfahren für Parkausweise an Baustellen vereinfachen, bleibt das Kernproblem bestehen: Oftmals stehen in der Nähe von Einsätzen bei Kunden keine Parkplätze zur Verfügung. Dieses Problem betrifft nicht nur das Handwerk, sondern auch Servicedienstleister wie z.B. Pflegedienste, die aufgrund der alternden Gesellschaft vermehrt benötigt werden und ebenfalls unter fehlenden Parkmöglichkeiten leiden.

Daher soll zukünftig für den Bezirk Bergedorf sichergestellt sein, dass bei Bauvorhaben von größeren Mehrfamilienhäusern dauerhaft ausgewiesene "Service- und Handwerkerstellplätze" eingeplant werden. Diese Stellplätze sollen Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens sein, sich idealerweise in unmittelbarer Nähe des Gebäudes auf dem Gelände befinden (z. B. neben der Feuerwehrzufahrt, Rasengitterplatz neben dem Haus) und sowohl Handwerksbetrieben als auch z.B. sozialen Pflegediensten bei Einsätzen im Gebäude zur Verfügung stehen.

Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass notwendige Dienstleistungen ohne vermeidbare Verzögerungen erbracht werden können. Gleichzeitig trägt sie zur Entlastung der allgemeinen Parksituation im Bezirk bei.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert,

  1. nftig in B-Plan-Verfahren und bei Städtebaulichen Verträgen dafür zu sorgen, dass im Sinne der Allgemeinheit und zur Sicherstellung einer guten Instandhaltung der technischen Infrastruktur in und an Gebäuden ab 20 Wohneinheiten mindestens ein Stellplatz für Handwerker und Servicedienstleister (z.B. Pflegedienste) vorzusehen und auf Dauer zu erhalten ist.
  2. sich beim Senat im Rahmen der nächsten Novellierung für eine Änderung bzw. Ergänzung der HBauO einzusetzen, um im Sinne der Allgemeinheit und zur Sicherstellung einer guten Instandhaltung der technischen Infrastruktur in und an Gebäuden ab 20 Wohneinheiten mindestens einen Stellplatz auf dem Gelände für Handwerker und Servicedienstleister vorzusehen und auf Dauer zu erhalten.
  1. den Stadtentwicklungsausschuss über den Ergebnisstand in Bezug auf Nr 1 zu unterrichten.
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