22-0408

Photovoltaik auf Parkplätzen - korrigierte Fassung

Antrag

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.2

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Zaum, Wegner und Fraktion der CDU

In Hamburg sind seit dem 1. Januar 2024, auf neu errichteten oder erweiterten Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen, Photovoltaikanlagen Pflicht (§ 16a Hamburgisches Klimaschutzgesetz).

Positiver Nebeneffekt: Die in der Stadt knappen Flächen können so mehrfach genutzt werden.

Neben dem Gewinn für die Umwelt stehen Autos künftig geschützt vor Sonne und Regen. Kombiniert mit Ladesäulen, an denen Elektroautos direkt mit Sonnenstrom aufladen können, bieten die Stellflächen einen sinnvollen Mehrwert.

In Bergedorf gibt es viele Stellplatzanlagen, die vor dem o.g. Stichtag errichtet wurden und somit die positiven Effekte nicht nutzen. Beispielhaft seien hier die Parkplätze von Penny am Oberen Landweg, Lidl am Rahel-Varnhagen-Weg, die Stellplätze der Gewerbeschule G20 am Ladenbeker Furtweg und der Parkplatz von REWE/Aldi am Beckerkamp sowie Bauhaus am Curslacker Neuer Deich genannt.

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksamtsleiterin möge

  1. sich zeitnah mit den Eigentümern, bzw. Betreibern von Stellplatzanlagen, mit mehr als 35 Stellplätzen in Verbindung setzen und darauf hinwirken, die Stellplätze im Sinne des §16 Hamburgisches Klimaschutzgesetz nachzurüsten.
  2. über die Ergebnisse dieser Bemühungen im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz fortlaufend berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

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Lokalisation Beta
Oberer Landweg Rahel-Varnhagen-Weg Ladenbeker Furtweg Am Beckerkamp

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