Photovoltaik auf Parkplätzen - Sachstand
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1
Kleine Anfrage
des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion
Der Zukunftsentscheid aus dem letzten Jahr, der eine Klimaneutralität Hamburgs ab dem Jahr 2040 vorsieht, macht es umso dringender, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die eine klimaneutrale Energiegewinnung vorantreiben.
Auf Initiative der CDU-Fraktion hat die Bezirksversammlung-Bergedorf daher im Juni 2025 beschlossen, dass sich die Bezirksverwaltung zeitnah mit den Eigentümern, bzw. Betreibern von Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen in Verbindung setzen und darauf hinwirken möge, die Stellplätze im Sinne des §16 Hamburgisches Klimaschutzgesetz mit Photovoltaik-Anlagen nachzurüsten.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Die Bezirksverwaltung hat neben den oben angegebenen Parkplätzen 36 weitere Parkflächen durch Auswertung von Kartenmaterial identifiziert und mit allgemeinen Informationen aus dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auf eine erste grundsätzliche Eignung hin überprüft. Bereits bei dieser Erstprüfung konnte für die Fläche von Lidl am Rahel-Varnhagen-Weg aufgrund einer Hochspannungsleitung sowie für den Parkplatz am Beckerkamp aufgrund des vorhandenen jungen Baumbestands und in der Folge reduzierter Flächenverfügbarkeit keine bzw. nur eine eingeschränkte Eignung festgestellt werden.
Von insgesamt 40 geprüften Flächen stellten sich nur 14 als grundsätzlich gut geeignet heraus. In jedem dieser Fälle wurden potenzielle Eignungseinschränkungen z.B. aus konkurrierenden Verpflichtungen aus Bebauungsplänen, Grünvorrang aus Baugenehmigungen, uneindeutigen Besitzverhältnissen, Auswirkungen auf Orts- und Landschaftsbild oder Prüfungsnotwendigkeiten der Statik bei Parkdecks identifiziert, die eine fundierte Einzelfallprüfung als Voraussetzung für die Einschätzung der Eignung notwendig machten.
Die Bezirksverwaltung konnte der Bezirksamtsleitung daher nicht empfehlen, bei den Flächennutzenden ohne fundierte Einzelfallprüfung eine Investition in eine Parkplatz-PV-Anlage anzuregen, da in keinem der Fälle eine gesicherte Eignung der Fläche garantiert werden kann.
Unabhängig davon verfügen Firmen in der Größenordnung wie Aldi und Lidl in der Regel über ein eigenständiges Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement bzw. über eine eigene Klimastrategie und haben in der Folge bereits unabhängig von einer Anregung der Bezirksverwaltung Investitionen z.B. in PV-Anlagen auf ihren Gebäudedächern getätigt.
Eine Anfrage bei Schulbau Hamburg (SBH) zur Eignung von PV auf Schulparkplätzen vom 18.07.2025 wurde von dort am 25.09.2025 im mit einem erneuten Verweis auf die Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf zu Drs. 22-0437 beantwortet.
Ergänzend zu der Fragestellung von PV-Anlagen auf Parkplätzen wird darauf hingewiesen, dass der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, wie beispielsweise dem Bergedorfer Rathaus, sowie auf Gebäuden, die zu Gartendenkmälern gehören durch die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben erheblich erschwert oder gänzlich unterbunden wird. Dadurch bleibt die Signalwirkung der öffentlichen Verwaltung gegenüber Unternehmen und privaten Eigentümern leider aus.
Das Bezirksamt bemüht sich hier seit längerem um die Installation einer PV-Anlage auf dem Rathaus oder den umliegenden Gebäuden.
Keine. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
SBH hat die Nachrüstung von PV auf Schulparkplätzen abgelehnt und mit fehlender Wirtschaftlichkeit begründet.
Seitens der Bauherren besteht keine Verpflichtung gegenüber dem Bezirksamt mitzuteilen, ob eine Fläche mit PV-Anlagen ausgerüstet wurde. Entsprechende Daten liegen dem Bezirksamt nicht vor, insofern kann die Frage nicht beantwortet werden. Ferner liegt das hamburgische Klimaschutzgesetz nicht in der Zuständigkeit der Bezirke, sondern bei der Fachbehörde, ob dort eine etwaige Dokumentation erfolgt, ist hier nicht bekannt.
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