Auskunftsersuchen
der BAbg. Garbers, Froh, Zaum, Wegner, Bentin und Fraktion der CDU
Landwirte, Gärtner und weitere Grundstückbesitzer sind verpflichtet, ihre Gräben in Ordnung zu halten, damit die Ent- und Bewässerung gewährleistet ist, die Niederschläge geordnet abfließen können und es zu keiner Überschwemmung und vollgelaufenen Kellern kommt.
Auch nach vielen Bemühungen (Schwanzprämie, Lebendfallen)die Nutria Population zu regulieren, gibt es weiterhin große Schäden an den Gräben. Besonders im Landgebiet sind diese zu beobachten. Durch die Unterhöhlung der Uferbereiche, wo die Nutrias etwa 5-7m tiefe Höhlengänge graben, kommt es leicht zu Absackungen der Grabenkante und somit zur Versandung und Verlandung der Gräben. Dies ist besonders gut am Graben 28 zu sehen, der das Grundstück der neuen Stadtteilschule in Kirchwerder zur östlichen Seite abgrenzt. Hier wurde 2024 ein Zaun gesetzt, der mittlerweile zum großen Teil direkt an der Grabenböschung steht und zu erheblichen Teilen neu verlegt werden muss.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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Sind der BUKEA die Schäden am genannten Graben 28 bekannt? Wenn ja, seit wann und in welchem Umfang?
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Wer kommt für die Schäden am Graben 28 auf?
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Wer ist grundsätzlich für die Instandsetzung der Schäden an den staatlichen Entwässerungsgräben zuständig?
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Ist hierfür ein eigenes Budget vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe?
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Sind bereits staatliche Entwässerungsgräben, die Schäden durch Nutria aufwiesen, instandgesetzt worden? Wenn ja, in welchem Umfang?
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Welche weiteren Maßnahmen plant die BUKEA, um eine weitere Ausbreitung der Nutrias zu verhindern?
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Im Dezember 2024 kündigte die BUKEA an, Informationen, z.B. an private Grundstückseigentümer und die Bevölkerung über die negativen Auswirkungen der Fütterung von Nutria bereit zu stellen. Was ist hierzu bereits umgesetzt worden?
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Wie viele Fütterungsverbotsschilder wurden wo aufgestellt?
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Bestehen seitens der BUKEA Überlegungen, die Flächen und das in Jahrhunderten gewachsene und gepflegte Grabensystem in den Naturzustand zurückzuversetzen?
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Wie setzt sich die BUKEA dafür ein, die Grabeninfrastruktur in den Vier- und Marschlanden zu erhalten?
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Ist die BUKEA schon von Seitens des Ent- und Bewässerungsverbandes auf die Schäden durch Nutrias an den Entwässerungsgräben aufmerksam gemacht worden? Wenn ja, wann und in welchem Umfang
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Ist der Personenkreis, der Nutria bejagen darf, zwischenzeitlich vergrößert worden? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
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Wie ist der Sachstand bezüglich einer Änderung des Hamburgischen Jagdgesetzes bezüglich der Bejagung der Nutria mit Fallen?
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Wie ist der Sachstand bezüglich einer Änderung des Hamburgischen Jagdgesetzes bezüglich Reduzierung oder Aufhebung der Schonzeit?
- Wurden zwischenzeitlich weitere Lebendfallen angeschafft? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
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Im Mai 2025 sollte eine umfassende Auswertung über das erfolgte Monitoring und die Evaluierung der umgesetzten Maßnahmen vorgelegt werden. Ist dies bereits erfolgt? Wenn ja, wo ist die Auswertung einzusehen? Wenn nein, warum nicht und wann ist damit zu rechnen?
- Wie viele Nutria wurden im Jagdjahr 2024/25 im Bezirk entnommen?
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Wie viele Nutria wurden im Jagdjahr 2024/25 in befriedeten Gebieten entnommen?
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Gab es Genehmigungsanfragen, Nutria auch in Bergedorfer Naturschutzgebieten zu bejagen? Wenn ja, für welche Gebiete und wurden die Genehmigungen erteilt?
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Mit Stand Ende 2024 wurde seitens der BUKEA mitgeteilt, dass über eine temporäre Aufhebung des Elterntierschutzes zwischen den zuständigen Behörden kein Einvernehmen erzielt werden konnte.
a) Um welche weiteren Behörden handelte es sich dabei?
b) Gab es zwischenzeitlich weitere Gespräche zu diesem Thema? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
c) Wie ist hierzu der Sachstand?