Anpassung des Entschädigungsleistungsgesetzes: Faire Regelungen für Vertreterinnen und Vertreter des Jugendhilfeausschusses
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.2
Stellungnahme der Finanzbehörde zur Empfehlung der Bezirksversammlung Bergedorf, gem. § 27 BezVG, zu Drs. 22-0371
Die Bezirksversammlung Bergedorf bittet die zuständigen Behörden nach § 27 BezVG das EntschädLG umgehend zu ändern und sicherzustellen, dass
Die für Bezirke zuständige Behörde prüft aktuell, inwieweit Regelungslücken beim Entschädigungsleistungsgesetz bestehen und wird dabei auch den Beschluss bei der Prüfung berücksichtigen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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