Wie ist der Sachstand beim Hasse-Haus und wie soll es weiter gehen?
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6
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der BAbg. Garbers, Timmermann, Kumar und Fraktion der CDU
Langsam aber sicher sackt das historische Geburtshaus von dem zu seiner Zeit bedeutendsten Musiker, Johann Adolf Hasse, samt dem anliegenden Turm immer weiter in den weichen Untergrund neben der Bille. Der Verfall des Gebäudes ist offensichtlich und scheint sich zu beschleunigen. Akuter Handlungsbedarf ist gegeben.
Das Haus befindet sich noch im Besitz der Kirche, welche sich nicht in der Lage sieht, für die Erhaltung, geschweigen denn für die Instandsetzung, des Hauses aufkommen zu können.
In einer Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Fraktion bestätigte das Bezirksamt Anfang 2024, dass bereits seit Ende 2020 der Zustand bekannt sei. Inwieweit bereits die zuständige Behörde bzw. das Denkmalschutzamt hierüber unterrichtet sei, entzog sich der Kenntnis des Bezirksamts.
Daraufhin beschloss die Bezirksversammlung im Mai 2024, dass das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde und dem Denkmalschutzamt, die nötigen Sanierungsmaßnahmen und deren voraussichtlichen Gesamtkosten ermitteln möge. Außerdem sollte ein zukünftiges Nutzungskonzept erarbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien:
Das Denkmalschutzamt unternahm im Mai 2024 mit der Leitung des Bezirksamts Bergedorf und dem zuständigen Baudezernenten einen Ortstermin in dem weiterhin genutzten Gebäude. Das Denkmalschutzamt teilt die Wertung in der Fragestellung zu 1. nicht. Die Begehung im Mai 2024 reicht indes nicht aus, um eine abschließende Aussage über den Gebäudezustand zu treffen; darüber könnten entsprechende Bestandsuntersuchungen Aufschluss geben. Auffällig ist am Außenbau und im Innern ein Riss im Mauerwerk, der sich an der Stelle befindet, an der an der Südseite im 1. OG mittig ein Anbau mit Terrasse ergänzt wurde.
Es gab bisher keinen Kontakt mit der Eigentümerin.Das Denkmalschutzamt steht für eine denkmalfachliche Beratung gerne zur Verfügung.
11. Gäbe es rechtliche Möglichkeiten, die aktuelle Eigentümerin zu Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen zu verpflichten? Wenn ja, wie, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen?
Gemäß Denkmalschutzgesetz müsste eine akute Gefährdung des Denkmals vorliegen, um die Eigentümerin zu Instandsetzungsmaßnahmen aufzufordern.
14. Gibt es schon Pläne, wo das Hasse Archiv während der Bauphase gelagert würde? Wenn ja, wo?
Keine Stellungnahme von BKM und FB.
Stellungnahme der Finanzbehörde:
3. Wer genau ist Eigentümerin des Gebäudes?
Das Grundstück ist in privater Hand. Aufgrund von datenrechtlichen Grundlagen, können zu den weiteren Eigentumsverhältnissen keine Angaben gemacht werden.
6. Gab es Gespräche des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) oder anderer städtischer Stellen mit der Eigentümerin bezüglich eines eventuellen Ankaufs des Gebäudes? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt fanden die Gespräche statt?
Nein
7. Ist es korrekt, dass für einen eventuellen Ankauf des Gebäudes durch die Stadt ein langfristiges Nutzungskonzept entwickelt werden muss? Wenn ja, wie ist hierzu der Sachstand und wer ist für die Konzepterstellung zuständig?
8. Ist es korrekt, dass für einen eventuellen Ankauf des Gebäudes durch die Stadt eine Sanierung Voraussetzung ist? Wenn ja, wer wäre hierfür zuständig?
Zu Frage 7 und 8:
Ob und wie eine Sanierung des Objektes aussieht ist mit der Frage verbunden, zu welchen Ergebnissen die weiteren entscheidungsvorbereitenden Untersuchungen, insbesondere ein entsprechendes Gutachten, welches auf die bereits durchgeführte Technical Due Diligance (TDD) aufbaut, ausfallen. Für die Sanierung sind immer die aktuellen Eigentümer zuständig. Für die Entwicklung eines Nutzungskonzeptes ist der Zustand des Gebäudes weiter zu untersuchen und zu bewerten.
9. Wurde bereits ein Gutachten bezüglich der erforderlichen Sanierungsarbeiten erstellt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist mit einer Erstellung und Fertigstellung zu rechnen?
Nein. Es wurde eine TDD beauftragt, die den aktuellen technischen Zustand des Hauses zusammenfasst.
10. Von welcher Stelle wird oder wurde das Gutachten beauftragt?
Die TDD wurde zusammen mit dem BA Bergedorf für eine erste Einschätzung des Zustandes des Gebäudes vom LIG beauftragt.
11. Gäbe es rechtliche Möglichkeiten, die aktuelle Eigentümerin zu Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen zu verpflichten? Wenn ja, wie, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen?
Dazu liegen dem LIG keine Informationen vor.
12. Besteht nach aktuellem Sachstand die Aussicht, dass das Haus durch die Stadt erworben wird? Wenn ja, welche Voraussetzungen sind noch zu erfüllen?
Für ein Ankauf durch die FHH müsste eine Wirtschaftlichkeit gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung gegeben sein. Diese kann nur beurteilt werden, wenn für das Gebäude ein vollständiger Sanierungsplan, ein Erwerbspreis sowie ein potentielles Nutzungskonzept vorliegen. Insofern besteht derzeit nicht die Absicht, das Gebäude zu erwerben.
13. Könnte der Umstand, dass das Gebäude in einem RISE-Gebiet steht, Einfluss auf den Kauf haben? Wenn ja, welchen und in welchem Zeithorizont?
Dazu liegen dem LIG derzeit keine Kenntnisse vor.
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