Herr Richter antwortet auf durch den Vorsitzenden verlesene Fragen anwesender Bürger (Anlage), für die Einrichtung der LPT in Neugraben müsse eine eigenständige Prüfung durch die Hamburger Behörden erfolgen. Genehmigungen seien Sache des jeweiligen Bundeslandes. Vorerst seien alle Genehmigungsverfahren zu neuen Tierversuchsreihen ausgesetzt worden. Die Behörden würden mit dem Ziel einer Untersagung und einer Entziehung der Genehmigung prüfen.
Frau Dr. Schittek geht auf Haltungsbedingungen und Fälschungen von Versuchen ein, aufgrund derer Anzeige beim Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit erstattet worden sei.
Herr Lohmann erklärt, aus Sicht seiner Fraktion sei das Labor umgehend zu schließen.
Herr Arft stellt fest, in der Knoopstraße hätte es der Bezirk in der Hand gehabt, studentisches Wohnen zu schaffen. Das Bezirksamt habe es jedoch unterlassen, die notwendigen Verträge zu schließen und auch im Nachgang keine vertraglich fixierte Vereinbarung zur Nutzung für Studenten angestrebt.
Herr Lohmann erklärt, seine Fraktion verzichte auf die angemeldete Debatte.
Herr Marek verweist auf bestehende und bereits durchgeführte Projekte, denen ein klares pädagogisches Konzept gemein sei. Der vorliegende Antrag biete keine neuen Erkenntnisse und zeige keine Perspektive auf. Gleichwohl bedürfe es handlungsorientiertem Lernen in realen Lernsituationen, es sollte sich jedoch an bestehende Strukturen anbinden und dort vernetzen und sich an den pädagogischen Konzeptionen der Schulen orientieren. Er beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz und bei Behandlung die Zuladung des Ausschusses für Bildung und Sport.
Herr Richter nennt Ursachen für die Entstehung der im Antrag beschriebenen Situation. Brennpunkte seien durch die Einführung einer Gebührenpflicht von Parkplätzen entstanden, was dazu geführt hätte, dass Parkplatzsuchende, zum Leid der Anwohner, in umliegende Bereiche ausweichen.
Herr Rosenberger erklärt, Parkdruck in Neugraben bestehe nur am Samstag während der Marktzeiten. Er nennt Bereiche in Neugraben, in denen Dauerparken stattfinde und plädiert dafür, die kostenfreie Nutzung des P+R-Gebäudes für Pkw zuzulassen.
Frau Ehlers (FDP) führt aus, man müsse jedes Quartier einzeln und bedarfsgerecht betrachten.
Herr Sander macht deutlich, dass aus seiner Sicht eine kostenlose Nutzung des P+R-Gebäudes für Pkw vor dem Hintergrund der Gebührenerhebung für Fahrradparken nicht angebracht sei. Im Übrigen sei keine Standardlösung gewollt.
Frau Dr. Schittek geht auf Inhalte des Antrags ein und zitiert Bundespolitikerinnen, die mit ihren Aussagen den geringen Frauenanteil als unhaltbaren Zustand und parteiinterne Zielvorgaben als unzureichend bezeichnet hätten. Ziel müsse eine paritätische Besetzung von Wahllisten sein, wie sie in anderen Bundesländern in Koalitionsverträgen verankert sei. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bürgerschaftswahl nennt sie die Besetzungen von Wahllisten der angetretenen Parteien.
Frau Ehlers (FDP) betont, Auswahl müsse aufgrund von Leistung erfolgen. Frauen würden aufgrund ihrer Eignung ausgewählt werden wollen und nicht aufgrund einer Quotenregelung. Das Hamburger Wahlrecht biete die Möglichkeit, mittels Stimmvergabe speziell Frauen zu wählen.
Herr Dhemija erklärt, patriarchale Strukturen müssten auf allen Ebenen aufgebrochen werden.
Herr Fischer stimmt Frau Ehlers zu und führt aus, es würden schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine dem vorliegenden Antrag entsprechende Paritätsbestimmung bestehen. Ein Widerspiegeln der Zusammensetzung des Wahlvolkes erfordere die Berücksichtigung vieler Gruppen, wie z. B eine Quote für ältere Menschen oder eine berufsbezogene Quote. Eine Beschränkung des Ansatzes auf das Geschlecht sehe er kritisch. Für ein Paritätsgesetz wäre eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.
Frau Herrmann wendet ein, die Argumentation zur Berücksichtigung weiterer Bevölkerungsgruppen sei haltlos. Zudem sei es für Frauen weiterhin schwer, aufgrund ihrer Leistungen in der Politik voranzukommen. Paritätisch besetzte Listen würden ein Zeichen setzen.
Frau Ehlers dankt der Geschäftsstelle für die gelungene Umstellung auf das digitale Verfahren. Die Nutzung des Fachverfahrens funktioniere hervorragend. Immer mehr Tablets und Laptops würden in den Sitzungen genutzt. Um die Benutzerfreundlichkeit zu steigern und die mobile Nutzung möglich zu machen wäre eine App zweckdienlich.
Herr Trispel erklärt, eine Verbesserung der Performance für die Nutzung von mobilen Geräten sei zu begrüßen. Eine App sei entwickelt, müsse jedoch für Hamburg wegen der technischen Zugangsbeschränkung durch den Gateway angepasst werden.
Herr Bartels beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss mit der Aufforderung der Überweisung in die Geschäftsordnungskommission zwecks Klärung der rechtlichen Erfordernisse.
Herr Bartels führt aus, es stelle sich die Frage, wie weit eine Umsetzung der Digitalisierung in der Verwaltung erfolgt sei und inwieweit diese genutzt werde, um den Bürgern der erwartete Dienstleister zu sein. Die Verwaltung müsse zukunftsfähig sein und das Thema müsse im Sinne der Bürger weiterentwickelt werden.
Frau Herrmann führt aus, es bedürfe einer umwelt- und klimabewussteren Lebens- und Arbeitsweise. Richtlinie bzw. Orientierungsrahmen für die Arbeit der Bezirke sei der Hamburger Klimaplan. Sie geht auf inhaltliche Aspekte des Plans ein und nennt Möglichkeiten der Umsetzung. Ziel müsse sein, als Bezirk noch mehr Verantwortung zu übernehmen und den Klimaplan noch besser und effektiver umzusetzen.
Herr Rosenberger weist darauf hin, dass Umweltschutz zu Hause beginne, beispielweise durch Verzicht auf Plastiktüten und Laubsauger. Anreize für Dachbegrünung könnten geschaffen werden, indem man die bebaubare Grundfläche erhöht, wenn eine Begrünung erfolgt.
Herr Bliefernicht geht auf gesetzliche Grundlagen zum Datenschutz ein und berichtet von eigenen Erlebnissen im Kundenzentrum. Aufgrund der geringen räumlichen Distanz seien bei Kundengesprächen persönliche Daten nicht geschützt. Der Schutz der Daten sei zu gewährleisten.
Frau Gündogdu wendet ein, die Bearbeitung in einem Raum stelle nicht zwingend eine Verletzung des Datenschutzes dar. Aus Sicht des Datenschutzbeauftragten würden Maßnahmen, wie größere Abstände oder Trennwände zwischen den Mitarbeitern ausreichen. Sie beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz.