Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Für paritätisch besetzte Wahllisten zu Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Bürgerschaft und Bezirksversammlungen
Letzte Beratung: 28.01.2020 Bezirksversammlung Harburg Ö 8
2018 haben wir 100 Jahre aktives und passives Frauenwahlrecht gefeiert. Das Wahlrecht musste hart erkämpft werden.
Vor 25 Jahren, am 27. Oktober 1994, wurde das Grundgesetz in Folge der deutschen Wiedervereinigung geändert. Dabei erhielt Artikel 3 Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ eine wesentliche Ergänzung: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Gleichstellung ist ein Grundrecht und seitdem auch ein Verfassungsauftrag. Doch diesem Auftrag wird der Staat nicht gerecht. Die fortlaufende Benachteiligung von Frauen in allen Lebensbereichen ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Wir haben eine repräsentative Demokratie, daher sollten unsere Parlamente die Zusammensetzung des Wahlvolkes in etwa widerspiegeln.
Aber wie sieht es heute aus?
Der Anteil von Frauen in den Parlamenten geht immer mehr zurück. Der Anteil der Frauen im Bundestag ist auf 37,4 % gesunken, es sind nur 32 % Frauen in den Landtagen und nur 25 % in den Kommunen. Der Frauenanteil ist nach den Wahlen in Bayern und Hessen weiter gesunken. In der Hamburger Bürgerschaft sind 46 Frauen und 75 Männer, in der Bezirksversammlung Harburg 18 Frauen und 33 Männer.
„50% Frauen in die Parlamente!“
Das ist die Forderung des Bundesfrauenrats und des Deutschen Frauenring, #MehrFrauenindieParlamente heißt die Kampagne. Diese zielt auf die paritätische Besetzung von Listen- und Direktmandaten im Bundestag und in allen Parlamenten auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene.
Der Landesfrauenrat Hamburg hat 2018 die Fraktionen aufgefordert, sich für eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und des Wahlrechts für die Bürgerschaftswahl einzusetzen.
„Frauen und Männer sollen bei der Aufstellung der Wahllisten der Parteien zur Bezirkswahl gleichmäßig repräsentiert sein. Politische Gleichberechtigung ist eine Demokratiefrage und verlangt gleichberechtigte Partizipation beim Zugang zu Ämtern und Mandaten. Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sind Parteien aufgefordert, Geschlechterparität herzustellen.“
Die Landesparlamente in Brandenburg und in Thüringen haben das Paritätsgesetz inzwischen in ihrer Verfassung aufgenommen.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 26.2.2019 mit der Drucksache 21/16385 „Betr.: Die Hamburgische Bürgerschaft setzt sich für paritätische Wahllisten ein und diskutiert die Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes“ den Beschluss mit dem folgenden Wortlaut gefasst:
Die Bürgerschaft
1. strebt in Ansehung des Auftrags aus Artikel 3 Absatz 2 Sätze 3 und 4 der Hamburgischen Verfassung an, dass auch in der Hamburgischen Bürgerschaft Frauen und Männer gleichberechtigt vertreten sind,
2. ersucht daher die Hamburger Parteien, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, ihre Listen zur Bürgerschaftswahl 2020 paritätisch zu besetzen und so ein vielfältiges personelles Angebot zu machen.
3. empfiehlt daher der 22. Hamburgischen Bürgerschaft, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen sowie Möglichkeiten zu erörtern, ob und wie zur Bezirksver- sammlungswahl 2024 sowie zur Bürgerschaftswahl 2025 eine Regelung für ein Paritätsgesetz eingeführt werden könnte.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksversammlung Harburg begrüßt und unterstützt den Beschluss der Hamburger Bürgerschaft vom 26.2.2019 mit der Drucksache 21/16385 „Betr.: Die Hamburgische Bürgerschaft setzt sich für paritätische Wahllisten ein und diskutiert die Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes“
und beauftragt die Bezirksverwaltung im Rahmen der im Bezirks geplanten Veranstaltung zum Internationalen Frauentag Vertreterinnen des Deutschen Frauenrats und /oder des Landesfrauenrats Hamburg zum Paritätsgesetz für Hamburg einzuladen.
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