Gemeinsamer Antrag CDU/SPD betr. Schwimmfähigkeiten
Von Fachleuten wird verstärkt beklagt, dass Schulkinder in immer geringerem Ausmaß über ausreichende Schwimmfertigkeiten verfügen. Dieses wird darauf zurückgeführt, dass der obligatorische Schwimmunterricht reduziert worden ist, ausreichende Lehrmöglichkeiten in Hallen- oder Freibädern nicht zur Verfügung stehen, die Angebote von Sportvereinen durch Kapazitätsgrenzen beschränkt sind und insbesondere bei Kindern mit Migrationshintergrund Schwimmkenntnisse kaum vermittelt werden.
Die Unterrichts- und Traningsmöglichkeiten für Sportvereine sind seit Jahren unzureichend, so dass die Bezirksversammlung sich wiederholt damit beschäftigen mußte (siehe schon CDU-Antrag XIX-1410 vom 03.06.2013, diverse Beschlüsse zum Freibad Neugraben und zuletzt den gemeinsamen Antrag 20-2955 Sportgerechtes Kombibad vom Mai 2017).
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sachkundige Vertreter der DLRG, des Hamburger Schwimmverbandes e.V. sowie der Schulbehörde und von Bäderland Hamburg in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung einladen. Dort soll im Einzelnen berichtet werden, in welchem Umfang Hamburger Kinder über ausreichende Schwimmfertigkeiten verfügen, welche Angebote im Bezirksamtsbereich vorhanden sind, um Schwimmen zu erlernen, welche Einschränkungen durch fehlende Möglichkeiten bestehen und welche Verbesserungen im Bezirk wünschenswert und durchsetzbar sind.
Hamburg, am 02.10.2017
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
Jürgen Heimath Holger Böhm
Fraktionsvorsitzender Beate Pohlmann