21-0490

Antrag AfD betr. Ampelschaltung im Bezirk

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
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28.01.2020
Sachverhalt

Fußgänger und Fahrzeugverkehr in Einklang zu bringen, ist eine Herausforderung für das Straßenmanagement. Einerseits erwarten Autofahrer „grüne Welle“, andererseits wollen Fußgänger nicht ewig auf „grün“ warten müssen. Eine gelungene Kombination, beiden Erwartungen zu genügen, ist der Straßenverkehrsbehörde auf der B 73 gelungen mit Einführen der „grünen Welle“ in jeweils eine Richtung während der Rushour.

Doch außerhalb der Hauptverkehrszeiten sowie nachts besteht das Problem, dass viele Kreuzungsbereiche durch Ampeln geregelt werden, bei denen gar keine Regelung notwendig wäre, weil weit und breit kein oder nur wenig Verkehr existiert. Dies betrifft einige Ampeln, insbesondere entlang der B73, aber auch im Harburger Stadtgebiet. Würde man diese Ampeln zu Bedarfsampeln für den Fußgänger umfunktionieren, dann wäre der Fußgängerverkehr über die Straße geregelt, und die Autofahrer müssten nicht turnusgemäß und grundlos Abbremsen und wieder Anfahren.

Vor allem außerhalb der Hauptverkehrszeiten sowie nachts wäre dies eine sinnvolle Maßnahme gegenüber Anwohnern und Umwelt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt, dass die zuständige Stelle ermittelt,

- welche Lichtzeichenanlagen entsprechend zu Bedarfsampeln umgebaut werden könnten,
- welche Kosten dafür anzusetzen wären und
- bis wann eine solche Maßnahme umzusetzen wäre.

Über die Ergebnisse soll bis zum Oktober diesen Jahres im Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden, um anschließend über die Umsetzung zu entscheiden.