Antrag CDU betr. Neue Entwicklungschancen am Neugrabener Markt
Letzte Beratung: 17.02.2020 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3.1
Nach jahrelangem Einsatz von Kommunalpolitik und Bürgern in Süderelbe ist es endlich gelungen, das für den Stadtteil identitätsstiftende Gebäudeensemble Neugrabener Markt (ehemaliges Ortsamt, PK47 und Bücherhalle mit Altentagesstätte) dauerhaft zu erhalten. Das zuständige Denkmalschutzamt ist der Anregung gefolgt, das Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen. Damit wird verhindert, dass die auch nach Ansicht des Oberbaudirektors architektonisch gelungensten Gebäude am Marktplatz Neugraben zum Abriss freigegeben werden.
Da die Bezirksverwaltung bei der Bekanntgabe dieser Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss keinerlei Einzelheiten über die Beschlussfassung des Denkmalschutzamtes nennen konnte, ist es erforderlich, weitere Informationen einzuholen.
Die Erhaltung des Gebäudeensembles am Neugrabener Markt gibt dem Bezirk neue und spannende Aufgaben hinsichtlich stadtplanerischer Entscheidungen. Von dem Umfang der Feststellungen des Denkmalschutzamtes wird zukünftig abhängig sein, welche Nutzungsmöglichkeiten für die Gebäude bestehen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die sachkundigen Vertreter des Denkmalschutzamtes in den Stadtentwicklungsausschuss einzuladen. Zu der Sitzung soll der Regionalausschuss Süderelbe zugeladen werden.
Dort soll im Einzelnen erläutert werden, welche Feststellungen das Denkmalschutzamt hinsichtlich der Denkmalwürdigkeit des Gebäudekomplexes am Neugrabener Markt getroffen hat und inwieweit sich diese Feststellungen auf die äußere Gestaltung der Gebäude sowie auch innere Gestaltungsmerkmale beziehen. Dabei soll auch erläutert werden, welche Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung der Gebäude aus Sicht des Denkmalschutzes bestehen.
Hamburg, am 08.01.2020
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Lars Frommann
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