Eine Vertreterin der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) stellt eingangs die Holdingstruktur mit ihren Zweigen Wirtschaft und Tourismus vor. Die HIE gehöre, wie auch die Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (HIW) und die Hamburg Invest Service GmbH zum Fachbereich Wirtschaft, für die in 2017 die neue Dachmarke „Hamburg Invest, One Stop Agency für Ansiedlungen & Investitionen“ gegründet worden sei.
Der HIE seien die zwei Geschäftsfelder „Entwicklung der städtischen Gewerbeflächen“ und die Entwicklung der „Forschung- und Entwicklungsparks“ – heute Innovationsparks - zugeordnet worden. Dazu gebe es die Drucksachen 21/8486 vom 28.03.2017 und 21/12248 vom 06.03.2018.
Innovationsparks seien Einrichtungen und Gewerbeflächen für den Technologie- bzw. Wissenstransfer. Er bestehe aus drei Stufen:
In der Verantwortung der HIE lägen vier Innovationsparks (Altona, Finkenwerder, Harburg, Bergedorf) mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die mit den im Umfeld befindlichen Universitäten und dem Fraunhofer Institut kooperieren.
Der noch zu entwickelnde Innovationspark in Harburg werde die Schwerpunkte Green Tech, Medizintechnik, Luftfahrt / Maritimes, Digitalisierung und Materialwissenschaften abdecken. Harburg sei mit seiner Gewerbeflächenstruktur großräumig verteilt, wobei eine der Herausforderungen darin bestehe, die vorhandenen Flächen miteinander zu vernetzen.
In 2019 sei eine gutachterliche Bedarfsanalyse für Hamburg erstellt worden, mit folgenden Kriterien:
Der Gutachter habe zunächst die Wertschöpfungsketten im lokalen, regionalen und nationalen Vergleich erstellt. Er habe einer Unternehmensbefragung in den unterschiedlichen Clustern in Hamburg durchgeführt und Expertengespräche geführt. Außerdem habe er eine Konkurrenzanalyse der Technologiezentren im Umfeld durchgeführt.
Die Ergebnisse seien (auch übertragbar auf Harburg):
Die Analyse zeige einige Grundlegende Entwicklungen:
Die Einschätzungen für Harburg seien:
Daher werde für Harburg empfohlen:
Flächenbedarfe Harburg:
Vorgeschlagene beispielhafte??? Aufteilung der Flächen im TZ:
Aufteilung der Nutzfläche – 5.540 m² |
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Büro |
1.745 m² |
31,5 % von NF |
Labor, Produktion, Logistik |
2.617 m² |
47,2 % von NF |
Büro TZ |
58 m² |
1 % von NF |
Besprechungsräume |
340 m² |
6,1 % von NF |
NF Umlagefläche (Cafeteria) |
155 m² |
2,8 % von NF |
NF Umlagefläche (Toiletten, Teeküchen) |
625 m² |
11,3 % von NF |
Anhand eines Planes zeigt die Vertreterin der HIE die Lage der Perspektivfläche Am Radeland auf, die nunmehr für ein Technologiezentraum entwickelt werden solle. Diese Fläche befände sich zurzeit noch im Hafenentwicklungsgebiet, solle jedoch daraus entlassen werden. Weiterhin befänden sich darauf ein vor kurzem kartiertes Naturschutzgebiet, eine Privatfläche, eine Kleingartenfläche sowie ein Grüngürtel, der zum Grünen Ring gehöre. Es gebe diverse Restriktionen. Neben der noch bevorstehenden Entlassung aus dem Hafengebiet auch eine Ölleitung, die nicht überbaut werde dürfe und momentan auch nicht verlegt werden könne. Weiterhin eine 380 Volt KV-Freileitung, Achtungskreise mit einem Radius von den Hafenstraßen, ein geplanter Radschnellweg, etc.
Daher sei augenblicklich nur eine Teilfläche entwickelbar. Dazu gehörten die Flächen von B&K und die Containerfläche, die relative kurzfristig verfügbar seien. Im weiteren Schritt sei zu überlegen, ob die Naturschutzfläche als Naherholungsfläche geplant werde. Der Bedarf der Kleingärten bzw. eine Umstrukturierung müsste geprüft werden. Perspektivisch werde man sich mit den Teilbereichen I + II auseinandersetzen.
Sie betrachtet mit Hilfe einer Karte die Innovationslinie von Harburg und teilt mit, dass ein Mobilitätskonzept für die Erreichbarkeit der Arbeitsstätten in Auftrag gegeben worden sei. Es seien daneben auch alternative Ideen entwickelt worden. Der Anspruch sei, CO2 einzusparen und die Klimaziele in Hamburg zu erreichen.
Grundgedanken für die Flächen Am Radeland seien:
Daher empfehle die HIE auf der Fläche am Radeland einen Technologiepark mit Praxisbeispielen und Anwendungsflächen für die Themen Mobilität, Logistik und Innovatives Bauen zu entwickeln.
Nachdem die Vertreterin der HIE „Best-Practice-Quartier“ nach nationalen und internationalen Beispielen genannt hat, stellt sie die geplanten nächsten Schritte vor:
Abschließend geht die Vertreterin der HIE auf die weitere Entwicklung der Dreifaltigkeitskirche als Zukunftsort in Harburg ein. Der Abgabetermin zum Interessenbekundungsverfahren für die Dreifaltigkeitskirche sei der 14.02.2020 gewesen. Ein Auswahltermin habe es noch nicht gegeben. Bei diesem Projekt trete die HIE jedoch nur als Vermittler auf und würden an dem Verfahren beteiligt.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Auch der grüne Ring, der perspektivisch über das Gebiet verlaufen solle, müsse in die Betrachtung zur Entwicklung des Technoparks mit einbezogen werden.
Herr Lied ergänzt, dass es aufgrund der bereits genannten Restriktionen bis zur Entwicklung des Technoparks ein noch sehr langer Weg zu begehen sei. Aus seiner Sicht werde auch in Zukunft noch ein Anteil Kleingärten in der bislang genutzten Weise weiterhin betrieben werden.
Die Vertreterin der HIE geht auf den Appell von Frau Herrmann, die Kleingärten und die vorgestellt Grünfläche zu erhalten, ein. Nach Abschluss der Kartierung werde mit der BUE über Nutzungsmöglichkeit Gespräche geführt. Sie macht deutlich, dass Parkflächen als Naherholungsbereich notwendig seien. Es müssten Abwägungen getroffen werden, wie die Belange des Naturschutzes mit den Belangen der Bevölkerung zusammengebracht werden könnten. Eine Versiegelung sei nicht vorgesehen.
Für Herrn Penner ist es nicht vorstellbar, dass nach Entwicklung des Areals weiterhin so viele Grünanteile verblieben, wie momentan noch vorhanden. Denn das Ziel sei, den Hit-Technopark mit der Hit-Technopark-Erweiterung zu verbinden. Es müsste außer der Fläche mit dem Containerlager und der Brachfläche noch weitere Bebauungsmöglichkeiten weiter westlich geben. Der jetzt geltende Bebauungsplan sehe ausschließlich Bauflächen und keine Grünflächen vor.
Die stellvertretende Leiterin des Denkmalschutzamtes gibt einen Sachstandsbericht zum Industriedenkmal „Hilke Likörfabrik“ wie folgt ab:
Nachdem vor etwa 5 Jahren sich zuletzt ein Nutzungskonzept zerschlagen habe, befände man sich in der Phase des mühsamen Ringens, um dieses Gebäude in Stand zu setzen und langfristig für eine sinnvolle Nutzung zu sichern. Zunächst stehe der Eigentümer in der Verantwortung, dieses Denkmal im Rahmen des Zumutbaren zu unterhalten und zu sichern. Erst dann, wenn diese Verantwortung nicht übernommen werde, sei die Behörde gefordert und habe auch eine Gesetzesgrundlage, die helfe den Eigentümer zu verpflichten.
Es sei festzustellen, dass der Eigentümer rudimentäre Maßnahmen ergriffen habe. Am 22.01.2020 habe die Behörde das Gebäude auch von Innen besichtigen können. Es sei festgestellt worden, dass das Gebäude trotz des langen Leerstandes weder einsturzgefährdet noch in großer Gefahr sei. Es seien jedoch dringend Maßnahmen notwendig. Der Eigentümer sei aufgefordert worden, das mit einer Plane gesicherte Dach an einer offenen Stelle zu sichern und weitere Sicherungen vorzunehmen. Bis heute Nacht habe er die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Sollte dies nicht erfolgen, könne eine Anordnung ausgesprochen werden, die Maßnahmen durchzuführen auf Rechnung des Eigentümers.
Aus Sicht des Denkmalamtes sei es zunächst wichtig, dass das Denkmal nicht verfällt. Mittelfristig sei man jedoch an einer Instandsetzung interessiert und dass ein sinnvolles Nutzungskonzept umgesetzt werden könne.
Herr Penner ergänzt den Vortrag und teilt mit, dass Gespräche mit dem vom LIG beauftragen Projektentwickler und dem Eigentümer zum Ankauf der Immobilie durch die Stadt Hamburg geführt worden seien. Die Verhandlungen würden jedoch erst nach Abschluss des Verfahrens des Abbruchantrages im konzentrierten Verfahren vom 13.09.2019 weitergeführt. Das Denkmalschutzamt sei in dem Verfahren des Abbruchantrages auch zu beteiligen.
Es habe eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der Bauprüfung und dem Denkmalschutzamt gegeben. Das Ergebnis stelle sich der Bauprüfung genauso dar, wie von der Vertreterin des Denkmalschutzamtes soeben berichtet. Jedoch vorbehaltlich der abschließenden Untersuchung des Statikers. Die Frist des Denkmalschutzsamtes zur Stellungnahme ende am 16.03.2020. Bis heute sei unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen ein Abbruch des Gebäudes nicht zu rechtfertigen.
Ziel sei, die angrenzenden städtischen Grundstücke gemeinsam mit dem der Likörfabrik gemeinsam zu entwickeln. Zurzeit liege jedoch kein Konzept vor. Vorstellbar sei eine Entwicklung für die Forschung, in Zusammenhang mit der Hochschule oder Unternehmen. Nach Aussage des LIG wolle die Stadt die Likörfabrik nicht dauerhaft behalten.
Siehe Berichterstattung unter der Drucksache 20-3710.
Die stellvertretende Leiterin deDenkmalschutzamtes berichtet, dass ein Projekt ins Leben gerufen worden sei, die Bauten, die aus der Zeit von 1975 bis 1995 stammen systematisch zu prüfen. Diese Gebäude kämen in einen Erneuerungsmodus und man wolle schützenswerte Gebäude erfassen. Das Ensemble am Neugrabener Markt sei mit der Prüfung vorgezogen worden und es sei im Herbst 2019 als Denkmal von Gesetz her eingetragen worden. Dazu hätten verschiedene Gründe geführt und sie geht auf die Kriterien, die zur Beurteilung herangeführt werden müssten ein.
Das Gebäudeensemble mit der Polizeiwache, dem Ortsamt (Fertigstellung 1975/1976) und der Bücherhalle (Fertigstellung etwas später) bereits 1979 ausgezeichnet worden sei. Der Bebauungsplan von 1962 habe bereits die Dreiteilung des Gebäudes mit seiner Konzeption (z. B. Dachschräge, Materialien) festgesetzt.
Besonderheiten dieses Gebäudes seien:
Auch die Baubehörde habe 1979 die außergewöhnliche Eigenarten des Ensembles in ihren Unterlagen gewürdigt und wie es in die Umgebung eingebunden ist. Weiterhin sei der Bezug zur Fußgängerzone betont worden.
Das seit 40 Jahre bestehende Gebäude sei von außen betrachtet in einem sehr guten Erhaltungszustand. Im Inneren seien die Gebäude Polizeiwache und Ortsamt mit seinen Leichtbauwänden auf Flexibilität angelegt, so dass auch einer anderen Nutzung als der jetzigen nichts im Wege stünde. Das Gebäude der Bücherhalle sei prädestiniert dafür, weiterhin Bücherhalle zu sein, bzw. öffentliche Zentrumsfunktionen zu haben.
Frau Waschull hält die Bücherhalle weiterhin für sehr zeitgemäß. Sie sei erst vor kurzem modernisiert worden und sei für Neugraben als sozialer Treffpunkt ausgesprochen wichtig. Insofern begrüßt sie die, dass für das Gebäude die Weiternutzung als Bücherhalle vorgeschlagen wurde.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Herr Penner erklärt, dass er nach dem Bekanntwerden der Unterschutzstellung mit dem Eigentümer gesprochen habe. Er habe sich nicht sehr erfreut über diese Entwicklung gezeigt und halte sie auch für sinnlos. Über eine Lösung müsse nun nachgedacht werden.
Auf das Gebäude der Bücherhalle kommend stellt er dar, dass man aus städtebaulicher Sicht wegen seiner Eingeschossigkeit durchaus darauf verzichten könne. Er schlägt vor, mit dem Denkmalschutz Einigung zu erzielen, dieses Gebäude zur Disposition zu stellen. Die Nutzung Bücherhalle und auch der Seniorentreff müssten jedoch an diesem Standort verbleiben. Abschließend erklärt er, dass dieses Gebäude einen anderen Eigentümer habe als die Polizeiwache und das ehemalige Ortsamt.
Siehe Ausführungen unter der Drucksache 20-4259
Der für das Projekt Kaimauer Treidelweg zuständige Vertreter des Ingenieurbüros Sellhorn zeigt mit einer Präsentation die Lage im Harburger Binnenhafen auf. Sie habe eine Gesamtlänge von 285 Metern (18 Meter langen Spundwand / 267 Meter historischer Kaimauer) und wurde im Jahr 1919 fertiggestellt. Er erläutert ausführlich anhand eines Kaimauerquerschnitts die Art des Aufbaus mit seinen technischen Daten und weist auf die für Hafengebiete typischen Bodenschichten hin. Anschließend geht er mit Hilfe einer Karte mit Stand von 1875 auf die bereits damals vorhandene Hafenstruktur ein. Er macht darauf aufmerksam, dass die damalige Lage und die Kaimauerlinie für die Abstimmung mit dem Denkmalamt relevant gewesen seien.
Nachdem er die Historie der 1919 errichteten Kaimauer dargestellt hat weist er detailliert auf ihren heutigen Zustand hin, der durch mehrere Begehungen und Untersuchungen festgestellt worden sei:
Die Tragfähigkeit der Kaimauer sei deutlich eingeschränkt und es bestehe ein sehr hoher Sanierungsbedarf.
Von den Holzpfählen als wesentliche Gründungselemente der Kaimauer seien vor 5 Jahren Proben genommen und im Labor untersucht. Die verwandten Holzarten seien die Kiefer, Tanne und Fichte. Im Randbereich sei Bakterienbefall festgestellt worden, sodass die Festigkeit des Holzes nach und nach reduziert werde. Pilzbefall und andere Einflüsse, die einen besonders schnellen Holzverfall verursachten, konnten nicht nachgewiesen werden.
Weitere Untersuchungen seien im Sommer 1919 an vier Stellen mit Schürfen durchgeführt worden. Nach der Freilegung und des Aufmaßes seien deutliche Abweichungen zu den Bestandsunterlagen festgestellt worden. Dadurch könnten bei der späteren Bauausführung weitere Sanierungsnotwendigkeiten auftauchen, die bislang nicht bekannt waren und zu Verzögerungen führen könnten. Die aktuelle Planung werde dadurch aufwendiger und die Ausführung werde etwas teurer. Weiterhin habe man Kernbohrungen am Kaikopf durchgeführt, um sich über die Qualitäten von Beton oder Mauerwerk einen Überblick für Sanierungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Die Sanierung der Kaimauer erfolge nach historischem Vorbild. Mit zwei Varianten (Vorrammung / Hinterrammung) als Sanierungmethode sei man in die Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt gegangen. Nach gemeinsamer Abwägung der Kriterien
habe man sich auf die Variante Hinterrammung geeinigt. Hiermit werde landseitig in die vorhandene Kaimauer eine neue Spundwand mit Rückverankerung eingebaut und sei grundsätzlich für die Endtiefe eines Verkehrshafens ausgelegt. Weiterhin werde der Kaikopf mit Vertikalgründung für die Tragfähigkeit neu hergestellt und die Vorderseite mit Mauerwerksklinker (Oldenburger Format) versehen. Die Wiederverwendung alter Bauteile sei nur bedingt möglich, da es sich relativ schwierig mit den neuen Anforderungen vereinbaren lasse.
Die Kaimauer werde mit Pollern, Haltekreuzen, Reibepfählen an Ketten in Anlehnung an die historische Kaimauer, für die Nutzung als Schiffsliegeplatz ausgestattet. Ergänzend würden Steigeleitern installiert, die für die Nutzung als Liegeplatz unerlässlich seien.
Für die 285 Meter läge man zurzeit bei Gesamtprojektkosten in Höhe von ca. 5,5 Mio. €.
Die weitere Terminplanung sei wie folgt:
(Antrag das Denkmalamt betreffend sei bereits genehmigt)
Damit werde voraussichtlich eine Nutzung der Flächen als Beachclubs ab Anfang 2022 möglich sein.
Fragen werden wie folgt beantwortet:
Herr Lied gibt bekannt, dass der Beachclub sobald die Kaimauer fertiggestellt sei dort entstehen könne. Voraussichtlich zur Beachclub-Saison 2020.
Von Bedeutung ist, dass im Bebauungsplan entlang dieser Kaimauer ein Wegerecht festgelegt sei. Das müsste dringend so erhalten bleiben, damit die Liegeplätze getrennt von den Landflächen vergeben werden können. Der spätere Weg habe eine Tiefe von 6 Metern von denen die ersten 2 Meter jedoch durch die Kaimauereinbauten beeinträchtigt seien. Nach diesen 6 Metern könne sich der Beachclub entwickeln.
Auf Nachfrage erklärt Herr Lied, dass die Ausschreibung für den Beachclub in der Zuständigkeit des LIG liege.
Frau Herrmann und Herr Wiesner bitten darum, dass dies rechtzeitig passiert, um dann in 2022 tatsächlich den Beachclub eröffnen zu können.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.