20-4259

Antrag CDU betr. Erhalt des Gebäudeensembles Neugrabener Markt

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.02.2020
06.01.2020
01.04.2019
08.03.2019
12.02.2019
15.01.2019
Sachverhalt


Es bestehen in der Bezirksverwaltung nach Kündigung der Mietverträge durch den derzeitigen Grundeigentümer offenbar Überlegungen, das Gebäudeensemble des ehemaligen Ortsamtes mit PK 47 und Bücherhalle abzureißen und durch massiven Wohnungsbau zu ersetzen.

Der Gebäudekomplex hat in den letzten 40 Jahren für die Bürger in Süderelbe erheblich zur Wahrnehmung der Identität des Stadtteils beigetragen. Die Gebäude sind 1977 durch die überregional bedeutenden Architekten Gustav Karres und Karlheinz Riecke geplant und errichtet worden. Die beiden Architekten waren Schüler des bedeutenden Hamburger Architekten Werner Kallmorgen und bis zu dessen Ausscheiden 1975 in Bürogemeinschaft mit ihm tätig. 

Es handelt sich um einen bedeutenden staatlichen kommunalen Bau, der durch Gestaltung und Materialverwendung hervorsticht. Die Gebäudegruppe sollte in dieser städtebaulichen Lage innerhalb der ansonsten vorhandenen, aufgelockerten Bebauung durch eine "kräftige" Architektur eine unverwechselbare Eigenständigkeit behaupten. 1979 hat die Baubehörde Hamburg den Komplex besonders ausgezeichnet. Noch heute befindet sich am Hauptgebäude die entsprechende Plakette mit der Würdigung.
Es sprechen gute Gründe dafür, die markanten Gebäude in der bisherigen Art zu erhalten und angemessen zu nutzen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
1. Die Bezirksverwaltung möge sich nachhaltig bei Grundeigentümern und zuständigen
    Fachbehörden dafür einsetzen, dass der Gebäudekomplex am Neugrabener Markt
    in der bisherigen Form erhalten bleibt.

2. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter des Denkmal-
    schutzamtes, der Baubehörde und der Architektenkammer in den Ausschuss für
    Kultur, Sport und Freizeit einzuladen, die darüber berichten, welche Bedeutung der
    Gebäudekomplex städtebaulich für die Region hat, inwieweit Denkmalschutz 
    ausgesprochen werden kann, welche Gründe die Baubehörde seinerzeit veranlasst
    haben, das Gebäude besonders auszuzeichnen und welche Bedeutung dieses
    einzigartige Verwaltungsgebäude der 70er-Jahre aus Sicht der Kammer für die
    architektonische Vielfalt in Hamburg hat.

    Dabei sollte auch berücksichtigt werden, inwieweit die namhaften Architekten, die an
    Planung und Umsetzung beteiligt waren, in Hamburg durch Erhalt auch weiterhin
    gefördert werden können.

Hamburg, am 05.11.2018

Ralf-Dieter Fischer                                   Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender                               Lars Frommann
                                                                 Robert Timmann