Der Investor gibt bekannt, dass der Baubeginn für das Hotel am Veritaskai in diesem Jahr erfolgen solle. Die lange Suche, die richtige Konstellation zu finden und für Harburg ein repräsentatives Hotel zu realisieren, sei nunmehr abgeschlossen.
Es hätten an dem Projekt aus wirtschaftlichen Zwängen leichte Modifikationen durchgeführt werden müssen. Die Fassade und die Außenanlagen würden genauso hergestellt, wie sie im Wettbewerb festgelegt worden seien.
Der damals eingereichte Bauantrag habe als Betreiber die Best Western Premier-Hotel der Raphael Hotelgesellschaft aus Hamburg vorgesehen. Die Planungen seien mit der Betreiberin eng abgestimmt gewesen. Insgesamt sei sie zwar sehr gut aufgestellt, betreibe jedoch nur 10 Hotels und sei damit für internationale Investoren nicht interessant. Daher sei im Oktober 2019 ein Wechsel vorgenommen worden und mit der PLAZA Hotelgroup als neue Betreiberin ein Vertrag geschlossen worden. Die Planung werde derzeit an die Anforderungen der PLAZA Hotelgroup angepasst, die in Deutschlang und Europa bereits über 40 Hotels betreibe. Die PLAZA Hotelgroup sei eine international aufgestellte Gruppe und sei auch von internationalen Investoren akzeptiert. Dieses 4-Sterne Hotel wolle sie unter der eigenen Premiummarke betreiben.
Es sei gegenüber der Ursprungsplanung die Zimmerzahl um 60 Zimmer auf 266 Zimmer erhöht worden (2 Geschosse mehr). Dafür werde der Turm 1 Meter tiefer und 3 Meter länger. Eine Befreiung werde nicht erforderlich, da man sich nach wie vor im Baufeld des Bebauungsplanes befände. Im Gegenzug sei der Konferenzbereich im 1. Obergeschoss mit einem Saal für bisher 400 Personen auf 200 Personen reduziert worden. Der Grund dafür sei, dass ein Hotel am internationalen Markt nur nach der Anzahl der Zimmer bewertet werde. Der Vorteil sei auch, dass der Sockel eingekürzt worden sei und für die Sichtachse von der Theodor-York-Straße zum Wasser hin mehr Fläche gewonnen werde. Damit werde auch der Abstand zwischen Hotel und Gastronomie etwas großzügiger. Ein zusätzlicher ausdrücklicher Wunsch des Hotelbetreibers sei die Herstellung einer „Skybar“ im 19. Obergeschoss mit einem Gastraum für über 200 Personen. Diese werde auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein und dafür ein gläserner Fahrstuhl außen an den Hotelturm angebracht. Die notwendige höhere Anzahl von Parkplätzen für die Hotelzimmer werde größtenteils durch die Verringerung der Konferenzräume kompensiert. Eine ausreichende Anzahl von Kfz-Stellplätze werde sichergestellt.
Das Hotel werde durch ein externes Blockheizkraftwerk (Gas) versorgt, das bereits bei seiner Entwicklung so ausgelegt worden sei, dass der Bedarf des Hotels gedeckt werde. Die Südfassade mit Photovoltaik auszustatten sei nicht vorgesehen, da es sich bis heute nicht rechne.
Abschließend zeigt er die kaum sichtbaren äußerlichen Veränderungen anhand eines Lageplans und den letzten Bearbeitungsstand der Grundrisse auf. Die Hauptanlieferung sowie Ver- und Entsorgung würden von der Seite geschehen. Der Gastronomiebetrieb werde dadurch nicht behindert, da ausreichend Platz für beiden Bereiche vorhanden sei.
Eine erneute Einreichung des Bauantrages sei zum 01.04.2020 geplant. Im April 2020 werde mit der Altlastensanierung begonnen. Voraussichtlich könne dann im Mai 2020 mit den Bodenarbeiten begonnen werden. Fertigstellung sei für das IV. Quartal 2022 vorgesehen.
Auf Nachfrage erklärt Herr Lied, dass er eine belastbare Aussage, wann nach Einreichung mit der Genehmigung des Bauantrages zu rechnen sei, nicht machen könne.
Im Zusammenhang mit dem Baubeginn teilt der Investor mit, dass mit den Gründungsarbeiten voraussichtlich im Juni begonnen werden können, die dann einige Wochen in Anspruch nehmen würden.
Im Weiteren teilt er auf Nachfrage mit, dass der beabsichtigte Gastronomiebetrieb an bisheriger Stelle verbleibe. Ein Betreiber sei noch nicht bekannt, jedoch gebe es bereits Anfragen. Man sei sehr zuversichtlich, dass mit Fertigstellung des Hotels ein adäquater Betreiber ausgesucht werden könne, weil der Standort sehr interessant sei und die Entwicklung des Binnenhafens erheblich an Attraktivität gewonnen habe.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
- Konkurrenz zwischen Hotelgastronomie und benachbarter Gastronomie werde nicht gefürchtet. In erster Linie werde das Hotel Frühstück und Snacks anbieten.
- Die Skybar befände sich in einem geschlossenen Raum. Auf der Dachfläche befände sich die Gebäudetechnik. Sie eigne sich nicht als Dachterrasse für die Skybar.
Ein Vertreter von SBI erinnert an die Vorstellung der Parkraumuntersuchung Neugrabener Zentrum in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 22.10.2018 (Drs. 20-3627) und geht kurz erläuternd auf den Inhalt ein. Anschließend berichtet er ausführlich über die nachträglich geforderte Erhebung des Parkraums an einem Samstag. Siehe ausführliche Ausarbeitung der Parkraumuntersuchung Stand 06.01.2020 (Drs. 21-0412).
Fazit sei, dass erwartungsgemäß am Samstag das Pendlerparken reduziert sei, dafür sei das Anwohnerparken erhöht. Kurzzeitparken fände am Samstag durchaus statt. Allerdings habe sich ein angenommener erhöhter Parkdruck am Samstag nicht bestätigt.
Die vorgegebene Auslastung des Park & Ride Parkhauses am Neugrabener Bahnhof habe laut Angabe von P&R in der 1. Jahreshälfte 2018 unter 60 % gelegen. Die aktuelle Nutzung sei nur für HVV-Kunden zugelassen. Da das gesamte Untersuchungsgebiet weniger als 700 Meter von dem P & R Gebäude entfernt liege, sei eine „öffentliche Nutzung“ (in Abstimmung mit P&R) möglich. Das Potenzial liege bei rund 250 Stellplätzen. Insofern sei es denkbar, dauerparkende Pendler dorthin zu verlagern. Auch mit der baulichen Verkleinerung des P&R Parkhauses werde dort ausreichend Parkraum zur Verfügung stehen.
Für Kunden der Einzelhandelsgeschäfte sei das P&R Gebäude nicht geeignet.
Die Feststellung von der letzten Berichterstattung habe sich bestätigt. Der Parkraum werde zwar – auch unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklungen – reduziert sein (1096 gegenüber 1300 Parkplätze). Letztendlich bliebe jedoch noch ein Überangebot an Parkraum.
Mögliche Maßnahmen seien
Auf die Nachfrage, ob ein P&R-Parkhaus bekannt sei, bei dem Anwohner nachts dort parken könnten erklärt der Vertreter von SBI, dass P&R an einem anderen Standort versucht habe mit einem privaten Betreiber eine gemeinsame Nutzung herbeizuführen. Dies sei jedoch gescheitert. Der Grund sei ihm nicht bekannt. Aus seiner Sicht sei es in dem P&R-Gebäude in Neugraben durchaus machbar, eine gemeinschaftliche Nutzung für HVV-Kunden und Privatkunden zu organisieren.
Siehe Ausführungen unter Drs. 21-0412.
Herr Rook stellt mit Hilfe einer Präsentation die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 04.11.2019 wie folgt vor:
Es gehe um die vorhandene Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Gordonstraße und Radickestraße. Anlass sei gewesen, dass in dem Bereich Langenbeker Feld eine Unterversorgung des Öffentlichen Personen Nahverkehres (ÖPNV) bestehe. Dort sei der teilweise außerhalb des städtischen Raumes übliche Haltestelleneinzugsbereich von 400 Metern nicht einzuhalten. Deswegen sei von die Hamburger Hochbahn (HHA) eine Streckenführung für eine Bustrasse überlegt worden, die über die Radickestraße, Gordonstraße und Rönneburger Straße führen solle und die Winsener Straße verbindet. Anhand eines Planes zeigt er die Planung der HHA auf.
Ziele des Bebauungsplanverfahrens (Textplanänderungsverfahren) seien im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 des Baugesetzbuches die planungsrechtliche Sicherung der Trasse zwischen Radicke- / Gordonstraße für den Busverkehr. Bedingung sei, dass die Verbindung ausschließlich für den ÖPNV genutzt werde. Die Nutzung Dritter solle durch bauliche Maßnahmen ausgeschlossen werden. Eine Notüberfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge bleibe erforderlich.
Nachfolgend aufgeführte Themen, die die Bürger/innen bewegten seien beantwortet worden:
Thema Umwelt, Emissionen
Thema Verkehr und Stellplätze
(Fragen / Anregungen)
(Antworten)
Thema Sicherheit
(Fragen / Anregungen)
(Antworten)
Thema Zufahrtsbeschränkung für die Bustrasse
(Fragen / Anregungen)
(Antworten)
Thema Erschließung, Erreichbarkeit und Fahrzeit
(Contra)
(Pro)
(Antwort)
Künftige Linienführung
Contra
Pro
(Reaktion, Antworten der Verwaltung und Politik)
Herr Rook teilt mit, dass innerhalb des Bebauungsplanverfahrens grundsätzlich die Fragen nach Alternativen gestellt werden müsse. Für dieses Bebauungsplanverfahren stelle sich die Frage, ob es statt der nun beabsichtigten Buslinienführung im Langenbeker Feld Alternativen gebe. Anhand von Plänen zeigt Herr Rook die von den Bürger/innen angeregten Alternativrouten auf, deren Prüfung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorgenommen würde und auch nachgewiesen werden müsste, ob sie als Alternative machbar bzw. nicht machbar seien.
Als weiteres Vorgesehen sei beabsichtigt:
Herr Wiesner erklärt, dass Herr Rook die Diskussion mit seinen Ausführungen sehr gut wiedergegeben habe. Die SPD-Fraktion unterstützt außerordentlich, dass die gesamte Linienführung untersucht werde. Ebenso die Überlegungen zu alternativen Buslinien, obwohl aus seiner Sicht Probleme in ähnlicher Form dann auch wieder auftreten würden.
Anschließend spricht Herr Wiesner die Absicht der Hochbahn an, Busse mit Immissionen sukzessive bis 2030 auszumustern. Er regt an, die Hochbahn dazu zu bewegen, diese Linie vorzeitiger mit immissionsfreien Bussen auszustatten.
Herr Bliefernicht begrüßt die Überprüfung von Alternativrouten, da die Bevölkerung doch erhebliche Einwendungen gegenüber der jetzigen Planung geäußert habe. Denn grundsätzlich bestehe dem Bürger/der Bürgerin gegenüber die Verpflichtung, ehemaligen Zusagen einzuhalten. In diesem Fall sei es die Sperrung der Straße für den Verkehr gewesen, zu dem auch der HVV zähle.
Herr Fleischer stimmt Herrn Wiesner in dem Punkt zu, dass andere Alternativen ebenfalls Probleme verursachten. Er pflichte jedoch auch Herrn Bliefernicht bei und sie halten eine Streckenführung gegen den Willen der Bürger für nicht sinnvoll. Er kenne andere Linienführungen im Bezirk Harburg, bei denen die Fußwege zu den Haltestellen ähnliche Dimensionen aufwiesen. Die AfD-Fraktion vertrete auch die Meinung, dass die Umsetzung dieser Planung mit nur unverhältnismäßigem Aufwand betrieben werden könne. Die AfD-Fraktion lehnt dieses Projekt ab.
Herr Lohmann sehe die zügige Einsetzung von immissionsfreien Bussen als zielführend an. Er halte es jedoch zunächst für wichtig, mit einem Gutachten den Nachweis zu führen, dass die geplante Trasse realisiert werden könne. Die Befürchtungen der Bürger/innen würden sehr ernst genommen. Aus diesem Grunde habe man sich auch entschieden, den gesamten Bereich zu untersuchen. Die Relation zwischen dem Anlass (Öffnung der kleinen Trasse) und dem Betrachtungsraum mag misslich erscheinen. Sie vertreten jedoch die Meinung, dass es unumgänglich sei, wenn der Eingriff vorgenommen werde, die Machbarkeit gutachterlich zu untersuchen.
Frau Herrmann gibt bekannt, dass es für sie darum gehe eine gute Lösung zu finden unter Berücksichtigung der Einlassung der Bürger/innen. Auf Herrn Bliefernichts Bemerkung kommend weist sie daraufhin, dass sich die Zeiten ändern und Bestandsgarantien könnten nicht auf ewig gegeben werden. Die Themen, die in der Stadt Hamburg eine Rolle spielten müssten auch im Bezirk Harburg wieder gespiegelt werden.
Der Projektentwickler erinnert an die Sitzung vom 18.11.2019, in der das Siegerergebnis aus dem Wettbewerbsverfahren vorgestellt wurde. Er teilt mit, dass es sich um die Erweiterung des bestehenden HIT Technoparks handele, um den Standort in Harburg zu stärken und gleichzeitig den heterogenen Bereich (zwei Wohnhäuser, ein Vereinsheim, einzelne (ca. 6-8) Kleingärten sowie eine öffentlich rechtliche Unterkunft für Flüchtlinge bis 2024) neu zu ordnen. Auch vor dem Hintergrund, dass die derzeitigen Nutzungen nur temporär bestünden.
Ansonsten gebe es zwei Gewässer, die in den Radelandgraben abgeleitet würden. Es müsse im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Entwässerungsgutachten erstellt werden, das Aussagen zur Wasserrückhaltung und Oberflächenentwässerung trifft. Das Gebiet sei verkehrlich gut über den Straßenverkehr angebunden als auch über die Veloroute, die in konkreter Planung sei. Ein Haltepunkt für die südlich des Vorhabengrundstücks gelegene Bahn sei wünschenswert und es gebe darauf eine Option. Er könne jedoch mit dem Bebauungsplan nicht eingefordert werden.
Er geht abschließend auf den noch geltenden Bebauungsplan Heimfeld 2 ein, der noch andere Ziele verfolge (z. B. umfangreiche Verkehrsflächen, Flächen für Gemeinbedarf). Die beabsichtigten Gewerbeflächen stünden auch im Widerspruch mit dem Landschaftsprogramm. Daher könne dieser Bebauungsplan für das nunmehr geplante Projekt nicht angewendet werden und die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes werde erforderlich.
Nach bisheriger Abstimmung mit der Verwaltung solle festgesetzt werden:
Der Ablauf des Verfahrens werde wie folgt vorgesehen:
Für den Zeitablauf werde angestrebt,
Herr Penner gibt bekannt, dass die IBA Hamburg GmbH die Gutachten bisher nicht wie gefordert offengelegt habe. Bei einer Untersuchung durch den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen sei seinerzeit festgestellt worden, dass sich die Verlegung dieser Hochspannungsleitung nicht rechnen würde und auch nicht dazu führen würde, dass sich die Grundstücke besser vermarkten ließen. Die Bezirksversammlung habe dann zur Kenntnis genommen, dass die Grundstücke mit Hochspannungsleitung vermarktet würden.
Herr Fischer erklärt, dass sie inhaltlich nach wie vor der Meinung seien, diese Hochspannungsleitung aus städtebaulichen Gründen – wie auch in anderen Bundesländern erfolgt– müsse entfernt werden. Insbesondere nach den umfangreichen Bautätigkeiten sei diese Forderung noch dringlicher geworden.
Herr Penner sieht eine Verwirklichung dieses Projektes auch nicht in weiterer Zukunft und schlägt vor, den Antrag für erledigt zu erklären.
Frau Herrmann möchte an dem Antrag festhalten, da es immer wieder Bewegungen, die in diese Richtung gehen, gebe.
Herr Penner teilt mit, dass die uneingeschränkte Schiffbarkeit von Seiten der Verwaltung für nicht realistisch gehalten werde.
Herr Lied ergänzt, dass diese Brücke aus dem Investitionsprogramm herausgefallen sei, aufgrund von Prioritätensetzung an anderer Stelle. Wenn die Brücke irgendwann saniert werde, müsse eine Abwägung getroffen werden, welche Mehrkosten mit der Offenbarkeit der Brücke verbunden seien und in welcher Weise sie dann geöffnet werden könne. Seitens des Bezirks werde dann eine Empfehlung abgegeben und man müsse dann abwarten, ob die BWVI ihr folge.
Die IBA Hamburg GmbH habe bereits über die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens berichtet. Erste Bauanträge lägen vor.
Herr Lied teilt mit, dass es zwei Zielrichtungen gebe.
Dieses Thema werde im Rahmenplan für die Harburger Innenstadt bewegt und sei noch nicht abgeschlossen.
Das DRK und die IBA Hamburg GmbH hätten sich zwischenzeitlich geeinigt. Das DRK habe sich durchgesetzt und der zweitplatzierte Entwurf aus dem Wettbewerbsverfahren werde nunmehr realisiert. Dass die Bautätigkeiten bisher nicht begonnen wurden, hätte andere Gründe.
Der Ausschuss erwartet vom DRK und der IBA einen Sachstandsbericht.
Es habe einen ständigen Wechsel der Schulplanungen gegeben. U. a. auch Erweiterungsplanungen auf dem Gelände der vorhandenen Grundschule „Ohrnsweg“. Es gebe u. a. konkrete Überlegungen ein soziales Zentrum an das Gelände anzubinden. Sobald sie vorstellungsreif seien, würde die Verwaltung einen Sachstandsbericht abgeben.
Der Investor sei aufgefordert worden, in den denkmalgeschützten Gebäuden Seniorenwohnungen zu realisieren. Durch den Denkmalschutz sei jedoch unklar, ob der Investor überhaupt noch Investitionen an dieser Stelle tätigen wolle.
Das angekündigte Multifunktionsfeld für Sport im Harburger Binnenhafen in schwimmender Form zu realisieren solle nunmehr konkretisiert werden. Es sei beabsichtigt, die Finanzierung zu beantragen. Im Zuge der Mittelbereitstellung könne die Planung von Seiten der Politik noch abgelehnt werden.
Ein ähnliches Parkraumgutachten, wie für das Zentrum Neugraben, werde es im Zusammenhang mit dem Rahmenplan Harburg Zentrum geben. Zunächst werde der Kfz-Verkehr beauftragt. Die Erweiterung für den Fahrradverkehr erscheine erst im zweiten Schritt für sinnvoll.
Ein Konzessionär für die Wärmeversorgung der Fischbeker Reethen sei zwischenzeitlich gefunden worden. Die IBA Hamburg GmbH und der Konzessionär würden am 20.01.2020 vortragen. Es wird vorgeschlagen, den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz hinzuzuladen.
Die Anmeldung für die Zuladung erfolgt im nächsten Hauptausschuss.
Zunächst müsste die Park & Ride Gesellschaft für ein automatisches Fahrradparkhaus gewonnen werden. Man stelle sich jedoch die Frage, ob statt der S-Bahnhaltestelle „Fischbek“, den Bahnhof „Neugraben“ für dieses Anliegen in den Fokus zu stellen.
Herr Richter teilt mit, dass die Antragsteller für die Wohngebiete „Heidbrook“ und „Fischbeker Reethen“ mit diesem Antrag eine Option für eine moderne Mobilität mit Modellcharakter geben wollten.
Herr Penner weist darauf hin, dass P & R im Zuge des beschlossenen neuen Busbahnhof Fahrradabstellanlagen ergänzend vorsehe. Die Größe entspreche in etwa der Fahrradabstellanlage, die jetzt am Harburger Bahnhof entstehen solle. In weiterer Ferne, sei eine Abstellanlage am S-Bahnhof Fischbek durchaus denkbar. Zum jetzigen Zeitpunkt würde diese jedoch kaum genutzt und P & R würde dem auch nicht zustimmen. Aus diesem Grund sieht er momentan die Reihenfolge der Herstellung zunächst am S-Bahnhof Neugraben und dann am S-Bahnhof Fischbek.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.