20-1292

Antrag SPD/CDU betr. Harburgs Zukunft gestalten - Neue Bebauungsplanung für Harburger Innenstadt

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.05.2021
19.04.2021
18.01.2021
20.01.2020
06.01.2020
15.04.2019
Sachverhalt

Antrag der Abg. Frank Richter, Jürgen Heimath, Dagmar Overbeck (SPD)

und Fraktion

Antrag der Abg. Ralf-Dieter Fischer, Uwe Schneider, Rainer Bliefernicht,

(CDU) und Fraktion

 

Eines der wichtigsten kommunalpolitischen Ziele ist die Wiederbelebung der Harburger Innenstadt. Dafür ist in den vergangenen Jahren einiges getan worden. Mit dem Business Improvement District (BID) Lüneburger Straße und dem Citymanagement sind zwei Instrumente geschaffen worden, um eine bessere Koordination und Vermarktung der Lüneburger Straße und der dort ansässigen Ladengeschäfte zu erreichen. Mit dem Masterplan City Harburg wurden planerische Überlegungen angestellt, wie eine strukturelle Veränderung und Verbesserung der Harburger Innenstadt aussehen könnte.

 

Mit der Einrichtung des BID am Sand und einem Gebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung in der Harburger Innenstadt/Eißendorf-Ost werden Rahmenbedingungen geschaffen, um strukturelle Veränderungsprozesse zu begleiten und zu unterstützen.

 

Die Entwicklung der Harburger Innenstadt braucht jedoch weitere Impulse. Eine Erkenntnis ist, dass die Harburger Innenstadt gestärkt werden könnte, wenn mehr Wohnungen in dem betreffenden Gebiet existieren würden, deren Bewohner eine stärkere Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen schaffen. Das bedeutet jedoch, dass in diesem Bereich die Schaffung neuer Wohnungen durch Neubau oder Umwidmung bestehender Gebäude notwendig ist, um mit einer Steigerung der Einwohnerschaft den Standort zu stärken. Ein Ziel, das sowohl im Masterplan City Harburg als auch im Koalitionsvertrag von SPD und CDU formuliert ist.

 

Eine Scharnierfunktion hat hierbei das Schippsee-Quartier. An der Einmündung der Straße Großer Schippsee in die Buxtehuder Straße wird sich das eine Ende der Landschaftsbrücke befinden, die in Zukunft den Harburger Binnenhafen mit der Harburger Innenstadt verbinden soll. Hier wird die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Harburger Binnenhafen und Harburger Innenstadt entstehen. Diese Verbindung und ihr Umfeld müssen so attraktiv wie möglich gestaltet sein, um diejenigen, die im Binnenhafen wohnen oder arbeiten, zu veranlassen, in die Harburger Innenstadt zu kommen, um dort ihre Einkäufe zu erledigen. Zugleich ist auch nach den planerischen Überlegungen des Masterplans in diesem Quartier ein erhebliches Potenzial für Wohnungsbau vorhanden.

 

Schaut man sich allerdings die planrechtliche Situation entlang der Lüneburger Straße und im Schippsee-Quartier an, so stellt man fest, dass dort die Bebauungsmöglichkeiten in 5 Bebauungsplänen unterschiedlichen Alters sowie in 2 Durchführungsplänen nach dem Aufbaugesetz von 1957 geregelt sind, von denen der älteste aus dem Jahr 1960 und der jüngste aus dem Jahr 1979 stammen. Keiner dieser Pläne entspricht den heutigen Vorstellungen hinsichtlich des Umfangs und des Maßes einer zeitgemäßen Bebauung. Außerdem war die Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt kein maßgebliches Ziel der seinerzeitigen Bebauungspläne.

 

Diese Plansituation stellt ein erhebliches Investitionshemmnis dar. Da keiner der Bebauungspläne heutigen Vorstellungen von baulicher Nutzung entspricht, sind Investoren nur schwer zu gewinnen, sich innerhalb der bestehenden baurechtlichen Situation zu engagieren. Bei fast jedem Bauvorhaben muss vor der Realisierung im Rahmen eines Bauvorbescheidsverfahrens geklärt werden, welche baurechtlichen Befreiungen möglich sind und ob sich die Vorstellungen der jeweiligen Eigentümer oder Investoren realisieren lassen.

 

Das bedeutet jedoch in jedem Fall ein mitunter langwieriges vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren, bevor feststeht, ob eine bestimmte Art der Bebauung genehmigungsfähig ist, und dennoch eine Ungewissheit über die tatsächlichen Bebauungsmöglichkeiten, die potenzielle Investoren abschreckt.

 

Zudem widerspricht eine Umgestaltung der Harburger Innenstadt ausschließlich mit dem Instrument der Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen der Planungshoheit der Bezirksversammlung, die in letzter Konsequenz durch die Feststellung von Bebauungsplänen die maßgeblichen Vorgaben für Art und Maß der möglichen baulichen Nutzung von Grundstücken zu schaffen hat.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Für den Bereich der Harburger Innenstadt zwischen Krummholzberg, Harburger Ring bis zur Buxtehuder Straße, der bisher in den Bebauungsplänen Harburg 6, Harburg 29, Harburg 33, Harburg 34 und Harburg 41 sowie in den Durchführungsplänen 451 und 455 aufgrund des Aufbaugesetzes vom 12. April 1957 planungsrechtlich geregelt ist, werden vorbereitende Untersuchungen zur Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne eingeleitet. Insbesondere gilt es als Zielbild, den Masterplan Innenstadt geeignet zu konkretisieren und weiterzuentwickeln, das geltende Planrecht und die Veränderungsbedarfe zu analysieren und erforderliche Schallgutachten zu beauftragen.

 

  1. Vorrangiges Ziel der Überplanung dabei ist es, im Bereich der Innenstadt die notwendigen Voraussetzungen für strukturelle Veränderungen und für mehr Wohnen in der Innenstadt zu schaffen.

 

 

Jürgen Heimath                                                          Ralf-Dieter Fischer

SPD-Fraktionsvorsitzender                                       Fraktionsvorsitzender CDU