Der Vorsitzende, Herr Richter, weist auf die Sitzungsordnung hin. Er ruft im Anschluss die Mitglieder des Ausschusses namentlich auf und stellt damit die Beschlussfähigkeit fest.
Die Vertreterin des beauftragten Stadtbaubüros Raumwerk erinnert an ihre Vorstellung des Rahmenplanentwurfs in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.01.2020 und stellt die inhaltlichen Änderungen der Rahmenplanung mit Hilfe einer Präsentation vor.
Sie zeigt den Betrachtungsbereich auf und weist darauf hin, dass darüber hinaus die Historie von Harburg bei der Entwicklung des Rahmenplans berücksichtigt worden sei. Dazu gehörten auch der Harburger Binnenhafen und die Schloßinsel, da sie aus historischer Sicht ein wichtiger Aspekt bei der Betrachtung der Harburger Innenstadt seien. Aufgrund der Trennung beider Bereiche durch die Bahngleise würden die Harburger ihre Innenstadt von dem Harburger Binnenhafen und der Schlossinsel getrennt wahrnehmen. Daher müsse das Ziel für eine stärkere Vernetzung sein, diese Trennung aufzuheben. Auch der Harburger Bahnhof habe eine wichtige Funktion für die Innenstadt.
Ziel sei es, die historische Wegeverbindung von der Schloßinsel über die Harburger Schloßstraße, dem Schloßmühlendamm und der Lüneburger Straße bis zum Bahnhof zu stärken und damit die Verbindung zwischen Schloßinsel, Binnenhafen und Innenstadt zu ermöglichen.
Neben dieser zentralen Ader gebe es noch die wichtige Verbindung zwischen dem Binnenhafen und dem Bahnhof. Hier gelte es, entlang des Seevekanals und dem sogenannten neuen Seevequartier, eine neue Vernetzung zu ermöglichen.
Im Vergleich zur Historie, der Bebauungsstruktur von 1936 und dem heutigen Bestand sei zu erkennen, dass durch die erweiterte Verkehrsader Buxtehuder Straße sowie dem neu hergestellten Harburger Ring eine Rückseitensituation eingetreten sei, da sie nicht dem historischen Stadtgepräge entsprechen. Die Zielsetzung sei, diese Rückseitensituation bestimmter Blöcke in der Harburger Innenstadt zu schließen und durch Ergänzungsbauten neue Straßenkanten und Achsen zu schaffen.
Ein weiteres Thema sei die Grünvernetzung. Die bereits heute existierenden wichtigen übergeordneten Grünverbindungen (Außenmühle, Schwarzer Berg und Lohmühle), sollten attraktiv mit dem Harburger Innenstadtbereich verknüpft werden. Daneben gebe es noch den Seevekanal, der mit seiner begleitenden Uferzone ebenfalls eine Grünverbindung sei. Er könnte gut für die gewünschte Verbindung zwischen Bahnhofsbereich und dem Binnenhafen attraktiv gestaltet und genutzt werden. Neben der Berücksichtigung der übergeordneten Grünräume sei es auch wichtig, eine Aufwertung von Plätzen Grünflächen und Straßenräumen vorzunehmen, um damit eine stärkere Durchgrünung für das Wohnen in der Innenstadt herbeizuführen.
Im Fokus stehe auch der Alte Friedhof mit einem neuen Stadtplatz als Eingangsbereich und als Verbindung zum Harburger Rathaus und der Lüneburger Straße. In diesem Bereich könne weiterhin Autoverkehr stattfinden. Allerdings sei eine Verkehrsberuhigung geplant.
Abschließend stellt sie die Idee dar, wie die Moorstraße über die Lüneburger Straße, in den Schloßmühlendamm und die Harburger Schloßstraße hinein als Boulevard ausgebildet werden könne. Der Schloßmühlendamm mit einer Breite von 26,3 Metern sei ein großer Straßenraum und sei mit seinem großen Potenzial prädestiniert für eine sinnvolle Zonierung. Der übergeordnete Verkehr sollte herausgenommen werden, wobei Anwohnerverkehr weiterhin erlaubt sei. Auch der Busverkehr könne nach einer konzeptionellen qualifizierten Überprüfung gemeinsam mit den Verkehrsplanern auf Rahmenplanebene weiterhin vorgesehen werden. Trotzdem könne mit dem Boulevard eine hohe Qualität erzeugt werden. An den Straßenkanten, entlang der Bebauung und in der Mitte des Straßenbereichs können Mischverkehrsflächen für Fußgänger und Fahrradfahrer hergestellt werden. Ziel sei, eine Flanier- und Gastronomiemeile als echten, barrierefreien Aufenthaltsraum zu erzeugen.
Weiterhin sei sehr wichtig, eine neue barrierefreie Unterführung für die Überwindung der Bahngleise vorzusehen. Wesentlich sei dabei, diese mit einer attraktiven Höhe und Breite herzustellen ohne einen Angstraum zu schaffen. Gemeinsam mit den Landschaftsplanern und Architekten sei die Machbarkeit überprüft worden. Mit einer lichten Höhe von 3,5 Metern und einem 12 %igen Gefälle sei sie für Fußgänger und Radfahrer sehr gut nutzbar. Um die Barrierefreiheit sicherzustellen, müsse die Unterführung durch Aufzüge ergänzt werden. Außerdem wäre die Möglichkeit gegeben, die Unterführung mit Lichtbändern auszustatten und in Sequenzen aufzuteilen, um damit die Attraktivität zu steigern. Nach Prüfung der Frage, ob eine Brücke nicht die bessere Lösung ist, sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass für diesen Bereich eine Unterführung aufgrund des vorhandenen Straßenraumes mit den Einmündungen die weitaus attraktivere Alternative sei.
Die Buxtehuder Straße selbst werde zukünftig als Magistrale mit einer maximalen Begrünung ausgebildet. Grundsätzlich bleibe die Buxtehuder Straße jedoch immer ein hoch frequentierter, intensiv genutzter Verkehrsraum mit übergeordneter Bedeutung. Daher werde sie niemals ein Boulevard mit attraktiven Freibereichen für Fußgänger und Radfahrer sein. Allerdings gebe es auch hier Möglichkeiten und Potenziale, die ausgeschöpft werden könnten. Denkbar wäre es neue Stadtkanten zu definieren, mit Baumalleen eine intensive Begrünung vorzunehmen und die eher als Rückseiten wahrgenommenen Gebäude zu Vorderseiten auszubilden. Mit der Begrünung könne auch ein aktiver Beitrag zum Klima (Aufheizung der Stadt, Feinstaubbelastung) geleistet werden. Bezüglich der Bebauung entlang der Magistrale werde von der ursprünglichen Planung nach Absprache mit dem Oberbaudirektor abgesehen. Hochpunkte würden mit maximal 8 Geschossen eher an den Eckpunkten vorgesehen.
Neben der wichtigen Achse am Schloßmühlendamm gebe es noch weitere historische Wegeverbindungen in Nordsüdrichtung, die momentan noch nicht mit dem Harburger Binnenhafen verknüpft seien. Ziel des Rahmenplans sei es, die vorhandenen Spuren der Wegeverbindungen - wo möglich.- durch qualitativ hochwertigen Brückenverbindungen bzw. Unterführungen wieder aufzugreifen.
Neben den bekannten Innenstadtquartieren gebe es zwei neue Quartiere. Zukünftig hinzukommen würden das Bahnhofsquartier gemeinsam mit dem jetzigen Postareal und das Binnenhafen Quartier am Seevekanal.
Das Quartier Seevekanal werde eine attraktive Fuß- und Radwegeverbindung direkt an den Bahnhofsvorplatz mit dem ZOB und dem Fahrradparkhaus erhalten. Insgesamt solle in diesem Quartier eine Mischung aus Freizeit, Gewerbe und Wohnen entstehen, was die denkmalgeschützten Bestandshallen der Harburg Freudenberger einschließen würde. Auch hier sei es sinnvoll Verbindungen zu schaffen, sobald es neue bauliche Entwicklungen in diesem Bereich gebe. Die Prüfungen hätten gezeigt, dass es vor allen Dingen sinnvoll sei mit Rad- und Fußgängerbrücken zu arbeiten.
Eine weitere wichtige Zielsetzung sei es, den Bahnhof mehr zur Innenstadt zu rücken, stärker zu vernetzen und die Qualität des Ankommens für Reisende zu verbessern. Das solle durch einen neuen großzügig dimensionierten Bahnhofsvorplatz und einem neuen Bauwerk (ZOB im Norden) erreicht werden. Dadurch entstehen gemeinsam mit einem neuen Baufeld im Süden Platzkanten, die den Bahnhofsvorplatz dort einfassen. Dieser Platz öffne sich dann in Richtung Seeveplatz und mit einer freiräumlichen Fuß- und Radwegeverbindung über die Moorstraße, in die Lüneburger Straße und den Schloßmühlendamm hinein.
Im östlichen Bereich entstehe ein neuer Stadtteil direkt an den Bahnhof angrenzend. Es gebe neue Baufelder, die das jetzige Park & Ride-Haus ergänzen. Damit schaffe man eine westliche und östliche Seite des Bahnhofs, die zusammen das neue Quartier ergebe. Im Norden gebe es noch ein Baufeld als Möglichkeit für die Erweiterung des Fernbusbahnhofes.
Abschließend erläutert sie anhand der Präsentation kurz den Fachplan und das Arbeitsmodel.
Herr Lied weist ergänzend darauf hin, dass es sich um eine Rahmenplanung handeln würde und nicht mit einer Planung zur Umsetzung verwechselt werden dürfe. Es gebe zwar bereits konkrete Ideen, die sich zur Umsetzung eigneten. An vielen Stellen handele es sich jedoch bisher nur um Angebote. Er geht kurz auf die von der Vertreterin von Raumwerk vorgestellten langfristigen Möglichkeiten für die Entwicklung des Schloßmühlendammes ein. Um bereits in den nächsten 10 Jahren erste Maßnahmen zu ermöglichen, werde beabsichtigt ein großes Verkehrsgutachten auszuloben, um die Auswirkungen einer Verkehrsberuhigung insgesamt auf den Verkehr zu untersuchen.
Anschließend gibt Herr Lied bekannt, dass die Verwaltung, neben einer Unterführung zur Überwindung der Barriere B73 mit den Gleisanlagen vom Schloßmühlendamm in den Binnenhafen, auch eine Brücke prüfe. Berechnet worden sei sie mit einer Rampensteigung von 12 % und 5 % ab Einbau der beabsichtigten Fahrstühle zur Sicherstellung der Barrierefreiheit. Sowohl eine Brücke als auch eine Unterführung seien auf öffentlicher Fläche machbar. Das Ziel im nächsten Schritt sei, die sogenannte Landschaftsbrücke und die Querung zwischen Schloßmühlendamm und Schloßstraße einer Machbarkeitsstudie (einschließlich der Ermittlung eines Kostenrahmens) zu unterziehen.
Die erforderlichen verkehrlichen Voraussetzungen seien, dass der Schloßmühlendamm möglicherweise um eine Spur verringert werde. Im Bereich der Schloßstraße müsse Einbahnstraßenverkehr eingerichtet werden. Dies käme jedoch der Absicht entgegen, in der Schloßstraße den Fuß- und Radverkehr in den Mittelpunkt zu stellen und die Aufenthaltsqualität vergrößern.
Auf Anregung von Herrn Wiesner sichert Herr Lied zu die Idee einer Bustrasse durch die Unterführung in den Harburger Binnenhafen zu führen zu betrachten. Die Verwaltung habe bereits Überlegungen angestellt, wie eine Bustrasse trotz teilweise Einbahnstraßenführung umgesetzt werden könne.
Die Planung eines neuen Bahnhof im Falle des Baus der so genannten Harburger Kurve (längerer Tunnel durch dessen Bau Züge ohne Fahrtrichtungswechsel vom Hamburger Hauptbahnhof nach Cuxhaven fahren könnten) sei nicht Teil der Aufgabe gewesen und sei ein Aspekt, der neu hinzugekommen sei. Die Verwirklichung der Harburger Kurve sei jedoch sehr kostspielig und nicht gesichert.
Fragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt beantwortet:
Einzig die großräumige Verlegung des gesamten Bahnverkehrs könne zu einer optimalen Straßenverkehrsachse führen. Aber auch hierfür gebe es keine Anzeichen, dass dies in den nächsten 20 Jahren gelingen könnte. Daher sollte alles daran gesetzt werden, eine erhebliche Verbesserung durch qualitativ hochwertige Unter- und Überführungen zu planen und damit den Harburger Binnenhafen näher an die Harburger Innenstadt zu bringen.
Zu Beginn des Erstellungsprozesses des Rahmenplans seien umfangreiche Gespräche mit Vertretern aus dem Bezirk, den Fachbehörden und der Deutschen Bahn geführt worden. Auch sei der Tiefbahnhof angesprochen worden, der Teil des Verkehrswegeplans sei. Allerdings gebe es bis heute keine Unterlagen bzw. einen Ansatz für ein Projekt, so dass diese Planungen im Rahmenplan nicht weiter berücksichtig worden seien.
Herr Richter erinnert an die Diskussion vor 10 Jahren. Neben allen technischen Aspekten sei die Realisierung einer Tieferlegung aufgrund der Kosten in Höhe von einem mindestens dreistelligen Millionenbetrag nicht denkbar.
Herr Stolzenburg geht auf das weitere Vorgehen ein und teilt mit, dass beabsichtigt, sei den Beschluss für den Rahmenplan im Februar 2021 einzuholen. Denn der Rahmenplan solle als städtebauliches Konzept vom Bezirk genutzt werden, um eine Abwägungsrelevanz im Bauleitverfahren erreichen zu können. Die verkehrliche Netzbetrachtung sei ein unabhängiges Einzelgutachten und werde gesondert ausgelobt. Für die konkrete bauliche Ausgestaltung einer Querung Schloßmühlendamm / Schloßstraße müsse darüber hinaus eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden.
Siehe Ausführungen zur Drucksache 20-1292.
Eine Vertreterin des Büros Elbberg stellt mit Hilfe einer Präsentation das Plangebiet, die Rahmenbedingungen, den Bebauungsplanentwurf, Funktions- & Freiflächenplan, Auszug aus den Festsetzungen sowie das bisherige Verfahren & weitere Vorgehen vor. (Die Präsentation liegt der Niederschrift an)
Das Gebiet zeichne sich städtebaulich durch eine besondere Lage aus. Im Norden befände sich eine relativ dichte Zeilenbebauung und im Süden eine kleinteilige Einfamilienhausbebauung. Das Plangebiet werde als Schnittstelle zwischen den beiden Bereichen gesehen und die Gebäudehöhen verringern sich aus diesem Grund von Norden nach Süden. Auch die Staffel sei nach Süden ausgerichtet, um dort den Effekt einer niedrigeren Bebauung zu erzeugen.
Die Weidenkehre im Norden werde im Querschnitt etwas zum Bestand verändert. Für Stellplätze und Baumpflanzungen fände eine Erweiterung Richtung Süden statt. Von der Weidenkehre aus werde die Zufahrt für die großzügige Tiefgarage unter dem Baugebiet vorgesehen. Um eine hohe Wohnqualität zu erhalten, würden oberirdisch keine Stellplätze geschaffen, sondern vollständig in der Tiefgarage untergebracht.
Die westlichen drei Baukörper beinhalteten freifinanzierte Mietwohnungen und der Baukörper neben der Parkanlage (IV+Staffel) sei für geförderte Wohnungen und barrierefreie Wohnungen für Senioren gedacht.
Für die Freiflächenplanung werde der Topografiesprung von 2 Metern innerhalb des Grundstücks genutzt, um den Park erlebbar zu gestalten. Der höchste Punkt sei im Südwesten, in dem die vielen Bestandsbäume erhalten blieben. Den tiefsten Punkt habe man im Nordosten. Für eine bestehende Mulde, die für geplante Gebäude weichen müsse, werde als Ausgleich in der Parkanlage eine gleich große Mulde neu geschaffen, die auch das Starkregenereignisse auffangen könne. Die zukünftige Wegeführung zeichne sich durch ihre Durchlässigkeit und Erlebbarkeit als Stärkung des Parks aus. Weiterhin gebe es zwei großzügige Spielplätze.
Die wichtigsten Festsetzungen gem. § 2 (Auszug) seien:
Nachdem sie die bereits erfolgten Verfahrensschritte genannt hat teilt sie mit, dass nachdem heute der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss erfolgt sei, die öffentliche Auslegung für Februar/März 2021, der Arbeitskreis II für April 2021 und die abschließende Beratung in der Bezirksversammlung für Mai 2021 vorgesehen sei.
Frau Waschull bittet darum, dass sichergestellt wird, dass die in der Weidenkehre vorhandenen drei Eichen bereits vor Baubeginn besonders geschützt werden. In der Vergangenheit sei beim Abtransport von zurückgebauten Schuppenteilen keine Rücksicht genommen worden. Weiterhin bittet sie darum sicherzustellen, dass bei der Gefahrenerkundung durch den Kampfmittelräumdienst die Bäume nicht gefährdet werden.
Eine Vertreterin der Behrendt Gruppe erklärt, dass die Rückbaumaßnahmen durch die Eigentümer von Pachtflächen erfolgt seien. Die Behrendtgruppe selbst sei immer sehr bemüht, auf die Unversehrtheit der Bäume zu achten. Sie sichert zu, dieses Thema an die zuständige Stelle weiterzugeben.
Fragen der Ausschussmitglieder wie folgt beantwortet:
Die Präsentation wird von der Vertreterin der Behrendtgruppe für die Veröffentlichung freigegeben.
Herr Rook berichtet mit Hilfe einer Präsentation zum Bebauungsplan und gibt eine kurze Verfahrensübersicht ab. Die Öffentliche Auslegung solle im Februar durchgeführt werden. Die Vorweggenehmigungsreife werde bei idealem Bearbeitungsfortschritt II. Quartal 2021 erwartet.
Nachdem er auf den Standort des Vorhabens eingegangen ist, erläutert er kurz das noch geltende Planrecht. Planerisches Ziel mit dem Bebauungsplanverfahren Eißdendorf 49 sei, die Schaffung umfangreicher Wohnbauflächen in ein Wohnquartier.
Herr Rook beschreibt das Vorhaben anhand des Vorhaben- und Erschließungsplans. Das Vorhaben sei differenziert in 4 Einzelbaukörper mit 3-4 Geschossen (gestaffelt von Norden nach Süden) und 218 Wohneinheiten. Vorgesehen sei 1/3 der Wohneinheiten auf dem öffentlichen Förderungsweg herzustellen. Es solle im östlichen Bereich eine Kindertagesstätte mit 110-120 Betreuungsplätzen und umfangreichen Freiflächen sowie ein Café ebenfalls mit Außenbereich auf einer beabsichtigten Platzsituation berücksichtigt werden. Im Weiteren sei eine Tiefgarage mit ca. 260 Stellplätzen für Bewohner, Besucher und die Kindertagesstätte geplant. Diese Stellplätze seien bauordnungsrechtlich nicht erforderlich, sondern seien das Angebot des Bauträgers. Außerdem seien ca. 700 ober- und unterirdische Fahrradstellplätze gem. der Hamburger Bauordnung beabsichtigt.
Es gebe einen Wohnungsmix mit 1-2 Zimmerwohnungen sowie größeren Wohnungen. Herr Rook weist darauf hin, dass die Realisierung einer Einzelhandelseinrichtung geprüft und aufgrund der schwierigen Anlieferungssituation verworfen worden sei. Der Begegnungsverkehr von Lkw sei auf dem Lichtenauerweg nicht darzustellen gewesen. An dieser Stelle werde nunmehr die bereits genannte Kita geplant.
Zum jetzigen Zeitpunkt sei ein allgemeines Wohngebiet geplant. Es handele sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Aus diesem Grund würden die Baukörper festgesetzt. Die Tiefgarage werde räumlich begrenzt. Für die äußere Erschließung werde öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Es gebe Anpflanz- und Erhaltungsgebote für die vorhandenen Baumstandorte. Auch befänden sich im Nordnordwesten umfangreiche Baumstandorte die erhalten bleiben sollen. Es werde von einer GRZ von 0,4 ausgegangen. Damit gehe man konform mit den Regelungen der Baunutzungsverordnung. Allerdings würde für die Tiefgarage die zulässige GRZ von 0,8 nach Baunutzungsverordnung ausgenutzt. Im Norden gebe es noch eine kleine Stellplatzanlage, die dem Bringen der Kinder und der Anlieferung diene.
Im Rahmen der Trägerbeteiligung und in Rücksprache mit den Fachdienststellen seien bereits Anpassungen erfolgt. Zurzeit sei noch das Entwässerungskonzept in der Schlussbesprechung, für das Dächer als Retentionsdächer vorgesehen würden. Auch die Flächen, unter denen die Tiefgarage liege, seien für die notwendigen Retentionsflächen erforderlich.
Herr Stumpf ergänzt, dass die Verschattung der nördlich vom Ehestorfer Weg gelegenen Bestandsgebäude noch untersucht werde. Weiterhin werde der Lichtenauerweg auf der westlichen Seite innerhalb des Vorhabengebietes gem. den geltenden Richtlinien etwas ausgebaut. Mit dieser Maßnahme würden Parkplätze und mit einer Baumreihe eine attraktive Eingangssituation geschaffen.
Durch Wegfall der Einzelhandelsnutzung habe sich die Anzahl der Wohneinheiten nur leicht um ca. 10 erhöht, da der Großteil der nun zur Verfügung stehenden Fläche für die vergrößerte Kita genutzt werde. Die ursprünglich deutlich kleinere Kita befand sich anfangs im nordwestlichen Planbereich.
Auf Nachfrage teilt Herr Rook mit, dass die Tiefgarageneinfahrt der Gefällesituation des Geländes geschuldet sei. Eine Überprüfung habe ergeben, dass an dem südlichsten Punkt, an dem nun die Garagenzufahrt geplant sei, mit relativ geringen Höhenversätzen gearbeitet werden könne. Im nördlichen Bereich sei der höchste Punkt und es müsste eine umfangreiche Rampenanlage hergestellt werden, um in die Tiefgarage zu gelangen.
Herr Richter gibt bekannt, dass der Tagesordnungspunkt auf Wunsch der Verwaltung vertagt wird.
Ein Vertreter von Claussen-Seggelke Stadtplaner erinnern an den Bericht in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.01.2021 und weisen auf den Restriktionsplan als Grundlage des Verfahrens hin. Die Entwicklung des Gebietes solle in zwei Bauabschnitten verwirklicht werden. Baufeld I befände sich bereits heute im Eigentum bzw. in der Ankaufsphase und das Konzept solle möglichst zeitnah in einem Zuge umgesetzt werden. Gleichzeitig solle auf dem Baufeld II eine Weiterentwicklung ermöglicht werden. Daher würden diese Flächen auch in den Bebauungsplan mit einbezogen. Allerdings befänden sich diese Grundstücke in Privateigentum und eine zügige Entwicklung sei nicht anzunehmen. Die Lärmuntersuchung von Lärmkontor habe ergeben, dass die Realisierung des Konzeptes auf Baufeld I auch ohne die des Baufeldes II möglich sei.
Momentan befände man sich in der Abstimmung des Verfahrens. Erste Gespräche seien mit dem Bezirksamt geführt worden. Weitere Abstimmungen liefen zurzeit mit dem Oberbaudirektor, u. a. welche 5 Teilnehmer an dem Verfahren mitwirken sollten sowie 5 Fachleute und Stellvertreter für die Fachjury. Bei Stimmengleichheit vorgesehen, dass die Entscheidung des Auslobers den Ausschlag gebe, da es sich um einen privaten Vorhabenträger handele,. Anschließend bittet er darum, für die Sachjury 3 Stimmberechtigte und 3 Vertreter aus der Bezirksversammlung zu benennen.
Herr Lied möchte sich mit dem Investor zeitnah darüber verständigen, dass für die Fachjury 6 statt 5 Teilnehmer benannt würden, um ein Patt auszuschließen.
Nachdem die Rahmenbedingungen für die städtebaulich-hochbauliche Entwurfsstudie vorgestellten worden sind (siehe Präsentation), wird kurz auf den zeitlichen Rahmen eingegangen, mit dem Ziel, die Jurysitzung im Juni zu erreichen.
Herr Lied kündigt an, dass die Verwaltung mit der BSW in Verhandlungen für ein neues RISE-Gebiet mit der Ausrichtung Freiräume und Freizeitaktivitäten im gesamten Binnenhafen stehe. Die Zuständigkeit liege beim Fachbereit Sozialraummanagement, dass das Vorhaben zu gegebener Zeit im Stadtentwicklungsausschuss vorstellen werde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegt nichts vor.