20-3758.04

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Eißendorf 48 (Bremer Straße) - Zustimmung zur Schlussabwägung vor Feststellung

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.02.2021
18.01.2021
Sachverhalt

Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt                                                         05.01.2021

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Bebauungsplanung

 

 

Vorlage für den Stadtentwicklungsausschuss am 18. Januar 2021

 

 

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Eißendorf 48 (Bremer Straße)

hier: 1. Bericht über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschl. Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

2. Zustimmung zur Feststellung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung

 

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eißendorf 48 sollen im Bereich nordöstlich der Bremer Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung mit dem Ziel der Errichtung von bezahlbarem Wohnraum unter Einbindung einer stationären Wohngruppe, Wohngemeinschaftswohnungen für Menschen mit Einschränkungen, einer ambulanten Wohngruppe und Seniorenwohngruppenwohnungen sowie behindertengerechten Wohnungen geschaffen werden.

 

Die Flächen des Plangebiets befinden sich vollständig im Besitz der Eisenbahnbauverein Harburg eG und weisen einen Gebäudebestand aus den 1920er Jahren auf, welcher teilweise unter Denkmalschutz steht.

Im Bereich des Geltungsbereichs des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans Eißendorf 48 sollen zwei Vorhabengebiete gekennzeichnet werden. Das Vorhabengebiet im Südwesten beinhaltet die Grundstücke Bremer Straße 136 und den Gottschalkring 2 mit der anschließenden Garagenanlage, das Vorhabengebiet im Nordosten die Grundstücke Bremer Straße 114, 116, 118, 120 und 124 sowie die Grundstücke Bandelstraße 1 und 2. Es ist vorgesehen, im Rahmen einer Ausweisung als allgemeines Wohngebiet, die Zahl der Vollgeschosse im nordöstlichen Vorhabengebiet mit fünf, im südwestlichen Vorhabengebiet mit vier bis fünf Vollgeschossen als Höchstmaß auszuweisen. Die überbaubare Fläche soll über eine Grundflächenzahl und baukörperähnliche Festsetzungen definiert werden. Das Bebauungskonzept soll durch seine markante Gestaltung mit wechselnden und zueinander versetzten Fensterformaten in Verbindung mit verschieden geneigten Dachflächen neue Akzente für den Stadtteil setzen.

Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB sollen gemäß § 13a BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens im beschleunigten Verfahren geschaffen werden. Es wird ein Durchführungsvertrag mit dem Investor geschlossen.

Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.

 

Der Stadtplanungsausschuss hat der Einleitung am 22.05.2018 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls am 29.05.2018 bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 02. Juli 2018. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 22.10.2018 in öffentlicher Sitzung statt. Die Trägerbeteiligung erfolgte vom 25.01.bis 25.02.2020. Coronabedingt erfolgte der AK I im schriftlichen Stellungnahmeverfahren bis März 2020. Die Öffentliche Auslegung erfolgte vom 10.08. bis 11.09.2020. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein, so dass auf den Arbeitskreis II verzichtet werden konnte.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, einen Beschluss über die Vorlage und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung herbeizuführen.

Die BV soll den Beschluss erst dann nachvollziehen, wenn der Vorhabenträger mit Ankauf der Bandelstraße das Vorhabengebiet in Gänze im Eigentum hat und der Durchführungsvertrag unterschrieben wurde.

 

 

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Hans Christian Lied

Dezernent Wirtschaft, Bauen, Umwelt

 

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