Bebauungsplanverfahren Eißendorf 48 (Bremer Straße) - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Eißendorf 48 -Bremer Straße
1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 3 BauGB
2. Aufstellungsbeschluss
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eißendorf 48 sollen im Bereich nordöstlich der Bremer Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, eine Wohn-bauentwicklung mit dem Ziel der Errichtung von bezahlbarem Wohnraum unter Einbindung sozialer Institutionen wie einer Sozialstation, behindertengerechten Wohnungen und einer Wohnpflegegemeinschaft geschaffen werden.
Die Flächen des Plangebiets befinden sich vollständig im Besitz der Eisenbahnbauverein Harburg eG und weisen einen Gebäudebestand aus den 1920er Jahren auf, welcher teilwei-se unter Denkmalschutz steht.
Im Bereich des Geltungsbereichs des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans Eißendorf 48 sollen zwei Vorhabengebiete ausgewiesen werden. Das Vorhabengebiet im Südwesten beinhaltet die Grundstücke Bremer Straße 136 und den Gottschalkring 2 mit der anschließenden Garagenanlage, das Vorhabengebiet im Nordosten die Grundstücke Bre-mer Straße 114, 116, 118, 120 und 124 sowie die Grundstücke Bandelstraße 1 und 2. Es ist vorgesehen im Rahmen einer Ausweisung als allgemeines Wohngebiet, die Zahl der Vollge-schosse im nordöstlichen Vorhabengebiet mit fünf, im südwestlichen Vorhabengebiet mit vier bis fünf Vollgeschossen als Höchstmaß auszuweisen. Die überbaubare Fläche soll über eine GRZ und baukörperähnliche Festsetzungen definiert werden. Das Bebauungskonzept soll durch seine markante Gestaltung mit wechselnden und zueinander versetzten Fenster-formaten in Verbindung mit verschieden geneigten Dachflächen neue Akzente für den Stadtteil setzen.
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB sollen gemäß § 13a BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorha-bens im beschleunigten Verfahren geschaffen werden. Es wird ein Durchführungsvertrag mit dem Investor geschlossen.
Eine Umweltprüfung sowie ein Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind nicht erforderlich. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich Fachkarte zum Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.
Der Stadtplanungsausschuss hat der Einleitung am 22. Mai 2018 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls am 29. Mai 2018 bestätigt. Die Gro-babstimmung erfolgte am 02. Juli 2018. Die ÖPD hat am 22. Oktober 2018 stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte bis März 2020 durchgeführt. Coronabedingt erfolgte der AK I auf schriftliches Stellungnahmeverfahren.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss und der öffentli-chen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfas-sung weiterzuleiten.
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Hans Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt