Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses - Unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom 22.06.2020

Ö 1 - 21-0717

Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren unter Corona-Bedingungen

Herr Rook informiert ausführlich zur Mitteilungsvorlage.

Ö 2 - 21-0716

Bebauungsplanverfahren Eißendorf 50 (Netto Weusthoffstraße) - Wettbewerbsverfahren, Benennung der politischen Vertreter im Preisgericht. (Bericht durch einen Vertreter des Büros C-S)

Ein Vertreter der Firma Ratisbona (Eigentümerin des Netto Marktes) erinnert an die Vorstellung des Projektes in den Sitzungen des Ausschusses vom 21.10.2019 und 18.11.2019. Er teilt mit, dass nunmehr das Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden solle.

 

Ein Mitarbeiter des Stadtplanungsbüros Claussen-Seggelke geht mit Hilfe einer Präsentation auf den Standort des Projektes mit seinem Umfeld ein und erläutert die heutige Situation. Nachdem er auf den Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm hingewiesen hat, weist er auf den Durchführungsplan Eißendorf 1 von 1960 hin, der Grundlage des heutigen Bestandes sei. Die dargestellte Situation mit den Stellplatzanlagen und Gnflächen sei in dieser Art und Weise nicht mehr zeitgemäß und werde weiterentwickelt. Dafür sei u. a. ein Lärmgutachten erforderlich, da die Weusthoffstraße Verkehrslärm verursache. Ein Lärmtechniker sei beauftragt worden, die Fahrzeugstärken bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende abzufragen und dann ein digitales Modell zu errechnen, um zu erkennen, welche Lärmschutzmaßnahmen gegebenenfalls erforderlich seien. Auch ein Verkehrsgutachter werde mit einbezogen.

 

Ziel sei die Konkretisierung der Vorplanung mit den Planungsgrundlagen:

 

  • Flächiger Sockel in dem ein Discounter und ein cker integriert würden.
  • Auf dem Sockel Wohnbebauung mit 5-7 Geschossen
  • Rund 1.800 m² Bruttogeschossfläche (BGF) für den Sockelbereich
  • Rund 3.000 BGF Wohnen
  • Planung einer Tiefgarage
  • 30 % der Wohneinheiten als geförderter Wohnraum
  • Die Dachflächen des Sockelgeschosses dienen der Erschließung und als Freiflächen der Wohngeschosse, für deren Gestaltung die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten angestrebt werde.
  • Eine Freitreppenanlage führe auf das Sockeldach, um die Treppenhäuser für die Wohnbebauung und die Tiefgarage erreichen zu können. In dem Bereich gebe es zusätzlich eine barrierefreie Erschließung.

 

Im Weiteren werde eine Baumbestandskartierung und bewertung beauftragt.

 

Als nächster Schritt sollen nach Abstimmung der Auslobungsbroschüre mit den Dienststellen des Bezirksamtes und der Fachbehörde vier Architekturbüros aufgefordert werden, im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens Entwürfe zu erstellen.

 

Nach Aufforderung benennt der Ausschuss, jeweils drei stimmberechtigte Vertreter und drei Stellvertreter als Sachpreisrichter wie folgt:

 

   Stimmberechtigt: Stellvertreter

SPD-Fraktion:  Herr Richter   Herr Schinkel-Schlutt

GRÜNE-Fraktion: Frau Ehlers   Herr Finkler

CDU-Fraktion:  Herr Fischer   Herr Schneider

 

Ö 3 - 20-3758.03

Bebauungsplanverfahren Eißendorf 48 (Bremer Straße) - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung (Bericht durch einen Vertreter des Büros C-S)

Ein Vertreter des Planungsbüros Claussen & Seggelke erläutert, dass der jetzt vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf der Grundlage des städtebaulichen/ hochbaulichen Realisierungsverfahren basiere, aus dem das Büro Gerlach Architekten als Sieger hervorgegangen waren Die Grundidee dieses Vorhabens sei, an diesem Standort am Eingangstor zur Harburger Innenstadt die städtebauliche Bedeutung durch eine geschlossene, straßenbegleitende mit einer bis zu 5-geschossigen Bebauung hervorzuheben. Zusätzlich zu der Zeilenstruktur gebe es ein Punkthaus am Eingang des Gottschalkrings in Nachbarschaft der unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäude.

Mit Hilfe des Vorhaben- und Erschließungsplanes erklärt er die Weiterentwicklung des Entwurfs durch Gerlach Architekten. Es seien ca. 143 Wohneinheiten im Mietwohnungsbereich geplant, davon über 30 % als öffentlich geförderte Wohnungen.

 

Der Vertreter des Planungsbüros erinnert daran, dass die Öffentliche Plandiskussion am 22.10.2018 stattgefunden habe.

 

Er geht auf die Beschlussvorlage ein, erläutert das Planungsgebiet und teilt mit, dass das Vorhabengebiet in zwei Teilgebieten ausgewiesen werde. Das Vorhabengebiet im Südwesten beinhalte die Grundstücke Bremer Straße 136 und Gottschalring 2. Das Vorhabengebiet im Nordosten die Grundstücke Bremer Straße 114, 116, 118, 120 und 124 sowie die Grundstücke Barlachstraße 1 und 2. Dies sei die aus der Beratung des Denkmalamtes entstandene Kompromisslösung.

 

Aufgrund einer beabsichtigten Fuß- und Radewegverbreiterung und des Straßenumbaus durch die BVMsse der Eisenbahnbauverein entlang der Bremer Straße einen Streifen von ca. 65 cm Breite von seiner Grundstückfläche an die Stadt abgeben. Weiterhin solle eine Bushaltestelle mit Fahrgastunterstand eingerichtet werden.

 

Das Vorhaben weise keine eigenen Stellplätze nach. Allerdings sei beabsichtigt, die langjährig nicht vermieteten 45 Stellplätze von den angrenzenden Liegenschaften des Eisenbahnbauvereins für dieses Wohnbauvorhaben zu nutzen.

 

Im Weiteren erklärt er, dass die Fassadengestaltung aus seiner Sicht weitgehend erhalten geblieben sei. Außerdem sei man sehr bemüht, die Bestandsbäume zu erhalten und in den Entwurf mit zu integrieren.

 

r die Neubaugebiete sei im Bebauungsplanentwurf die Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet in geschlossener Bauweise“ geplant. Sämtliche Wohnungen, die neu entstünden, würden aus Gründen des Lärmschutzes entweder „durchgesteckt“ oder nach Nordwesten ausgerichtet.

 

r die Bandelstraße, die vom Vorhabenträger übernommen werden solle, wird ein Gehrecht zu Gunsten der Öffentlichkeit festgesetzt.

 

Auf Nachfrage erklärt der Vertreter von Claussen & Seggelke, dass es für die geförderten Wohnungen Vorgaben für die Gestaltung (Ausstattung, Grundrisse) durch die Investitions- und Förderbank gebe. Der Eisenbahnbauverein werde die geförderten mit den gleichen Qualitätsstandards errichten wie die freifinanzierten. Das sei auch daran erkennbar, dass in Bezug auf die Lage die öffentlich geförderten Wohnungen nicht an einer Stelle konzentriert seien, sondern auf das gesamte Plangebiet verteilt würden.

Ö 4 - 21-0728

Wall can Dance - Gestaltung Parkhausspindel Karstadt (Bericht durch die Initiative "wall can dance")

Ein Vertreter der Initiative „Wall can dance“ erinnert an seine erste Vorstellung des Projektes in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 26.11.2016. Die Initiative verfolgt das Ziel mit einer großen Outdoor-Galerie den Harburger Binnenhafen mit der Harburger Innenstadt zu verbinden. Dazu sollten nstler weltweit eingeladen werden, mit großformatigen Bildern die Stadtteile zu verschönern und Stadtteilkultur herzustellen. Bisher seien fünf Kunstwerke realisiert worden. Weitere sechs (drei im Binnenhafen und drei in der Innenstadt) seien geplant, die mit RISE-Mitteln und Bezirkssondermitteln finanziert würden.

 

Mit Hilfe einer Präsentation weist er auf die geplanten Kunstwerke mit Fertigstellung im September 2020 hin. Er stellt das Motiv für das Parkhaus Buxtehuder Straße / Küchgarten vor, das mit großer visueller Wirkung, an der Auffahrtsspindel entstehen soll. Ein weltbekannter spanischer Künstler aus dem zeitgenössischen Artbereich sei für dieses Projekt gewonnen worden. Nachdem er Referenzarbeiten dieses Künstlers gezeigt hat, erläutert er den Entwurf und macht darauf aufmerksam, dass der Künstler die vorhandene Fassadenstruktur in seinem Werk aufgreifen wolle. Als Material werde hochwertige, langlebige Fassadenfarbe eingesetzt.

 

Der Eigentümer des Parkhauses leiste einen hohen Anteil der Kosten. Genau könne er es nicht beziffern, allerdings befände sich die Fassade trotz ihres Alters in einem guten Zustand, so dass Ausbesserungsarbeiten möglicherweise nicht erforderlich würden.

 

Er halte es für sicher, dass diese kunstvolle Fassadengestaltung optisch ein Aushängeschild für Harburg werde, da sie sehr sichtbar sei und der in die Jahre gekommenen Architektur ein neues Gesicht verleihen werde.

 

Herr Lied teilt mit, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit - nach Rücksprache mit Frau Dr. Jobmann - dieses Projekt im Stadtentwicklungsausschuss anstatt im Kulturausschuss vorgestellt worden sei.

Ö 5 - 20-4570.02

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 76 (Fischbeker Heuweg) - Ankündigung der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bericht der Verwaltung)

Herr Rook teilt mit, dass die mit der Einleitung des Planverfahrens beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.02.2019 nunmehr wie unter Top 1 beschrieben, als öffentliche Auslegung parallel mit Auslegung im Internet durchgeführt werden soll.

Ö 6 - 21-0131.01

Bebauungsplanverfahren Wilstorf 43 (Hohe Straße) - Ankündigung der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bericht der Verwaltung)

Herr Rook teilt mit, dass die ausgesetzte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren Wilstorf 43 nachgeholt werden solle. Beabsichtigt sei, sie wie unter Top 1 beschrieben, als öffentliche Auslegung mit zusätzlicher öffentlicher Auslegung im Internet durchzuführen. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sei bereits mit der Einleitung des Planverfahrens am 23.09.2019 beschlossen worden.

 

Es werde angestrebt, die öffentliche Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Wilstorf 43 zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung für das Bebauungsplanverfahren Eißendorf 48 durchzuführen.

 

Herr Fischer informiert darüber, dass Erkundigungen bei dem Deutschen Roten Kreuz ergeben hätten, dass bisher keine Einigung mit dem Investor in Bezug auf das Harburg Huus (Wilstorf 43) habe erzielt werden können. Der Vertrag sei durch den Investor gekündigt worden und er habe bislang keine Ersatzvorschläge unterbreitet.

 

Er betont, dass die CDU-Fraktion dem Bebauungsplan nicht zustimmen werde, solange das Harburg Huus und der Verbleib der Alawitischen Gemeinde an dem Standort nicht gesichert ist.

 

Herr Wiesner stimmt den Ausführungen von Herr Fischer zu und ergänzt, dass Rechtssicherheit durch einen städtebaulichen Vertrag geschaffen werden müsse.

 

Die GRÜNE-, LINKE-, AfD- und FDP-Fraktion schließen sich der Forderung an.

 

Herr Lied vertritt die Sichtweise ebenso und macht darauf aufmerksam, dass ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werde, in dem auch der Verbleib des Harburg Huus auf diesem Gelände festgeschrieben werden könne. Zur Umgangsweise mit der Alawitischen Gemeinde könne er momentan keine gesicherte Aussage treffen.

Ö 7 - 21-0687.01

Konkurrierendes Entwurfsverfahren: "Lightywood" (Schlossinsel 1 und 3B) - Bericht Werkstattverfahren (Bericht der Verwaltung)

Der Projektentwickler teilt mit, dass am 17.06.2020 die Jurysitzung des Wettbewerbsverfahrens mit 7 Architekten durchgeführt worden sei. Die Architekten seien aufgefordert worden in einem Stehgreifverfahren ihre Philosophie aufzuzeigen. Die Jury habe sich nach intensiver Diskussion auf zwei Architekten verständigt.

 

Mit Hilfe einer Präsentation zeigt er die beiden Baufelder. Die Entwicklung für das Baufeld 3b sei an zwei Hamburger ros gegangen. Das sehr junge Unternehmen Common Agency UG habe sich mit dem erfahrenen Architekturbüro Heine Architekten in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengefunden. In der Zusammenarbeit sei ein helles Gebäude auf einer Holzmodulkonstruktion entworfen worden. Als besonders werde der sehr transparente Laubengang bewertet, in dem soziale Begegnungen möglich seien. Die Auswahl sei auf dieses Projekt gefallen, weil es sich sehr intensiv mit der Holzmodulbauweise auseinandersetzt und die Weiterentwicklung des Holzmodulbaus am besten umgesetzt werde. Die Jury habe noch diverse Veränderungen protokolliert. Die Politik wollte die abgebildete Auskragung zurückgenommen wissen, um keine Räume entstehen zu lassen, die nicht der sozialen Kontrolle unterliegen. Die Erdgeschosse sollten belebt werden (z. B. Besprechungsräume, gewerbliche, leichte industrielle Nutzung).

 

r die Entwicklung des Baufeldes 1 sei das Büro gmp Architekten aus Hamburg ausgewählt worden. Dieser architektonische Entwurf hebe sich von dem eben vorgestellten erheblich ab. Die Herausforderung für dieses Gebäude seien die benachbarten drei Fassadentypologien gewesen. Zum einen die benachbarte Parkhausfassade sowie das soeben vorgestellte Projekt auf dem Baufeld 3b. Insgesamt sei ein sehr gelungener Entwurf aus dunkelrotem Fassadenmaterial entstanden, der sich dadurch stark von der Architektur auf Baufeld 3b abhebe.

 

Die Höhen und Achsen würden passgenau ausgerichtet. Für beide Häuser seien zwar sehr unterschiedliche Fassaden beabsichtigt, würden aber trotz ihrer Unterschiedlichkeit architektonisch und städtebaulich miteinander abgestimmt.

 

Ziel sei, an der Stelle zwei „Harburger Originale“ als unverwechselbare Architektur zu entwickeln.

 

Nach der Weiterentwicklung der architektonischen Grundkonzeption würden die Projekte erneut im Ausschuss vorgestellt. Die Fertigstellung für Baufeld 1 werde für Ende 2022 angestrebt.

 

Abschließend bedankt er sich bei den anwesenden politischen Jurymitgliedern für die sehr konstruktive Zusammenarbeit.

 

Herr Fischer merkt an, dass die politischen Jurymitglieder drei Bedingungen gestellt hätten, die von den Investoren aufgenommen worden seien:

 

  • Das Parkhaus sollte so kaschiert werden, dass die Bewohner der dahinter gelegenen Wohnbebauung nicht auf ein unattraktives Gebäude sehen.
  • Um die soziale Kontrolle zu behalten, sollten Auskragungen an den Gebäuden vermieden werden. Dahingehend müsste vom geltenden Bebauungsplan abgewichen werden.
  • Bezüglich der Erdgeschossbelegung solle keine Konkurrenz zur Harburger Innenstadt herbeigeführt werden. Zurzeit werde mit viel Einsatz die Harburger Innenstadt vorangebracht. Dies dürfe nicht zerstört werden.

Ö 8 - 21-0729

Begleitgruppe Harburger Binnenhafen, Wahl neuer Bürgervertreter*innen

Die Wahl wird in geheimer Wahl durchgeführt. Es sind aus der gesamten Wahlliste 7 Personen, davon mindestens 2 Anwohner und mindestens 2 Gewerbetreibende zu wählen. Aufgrund gleicher Stimmzahl von 4 Personen wurde eine Stichwahl durchgeführt.

 

Nach Abschluss der 2 Wahlgänge wurden nachfolgende Personen gewählt:

 

Frau Birgit Przybylski

Herr Werner Pfeifer

Frau Ursula Herbst

Herr Hans-Georg Küchler

Herr Jan Pfiester

Herr Gorch von Blomberg

Frau Dagmar Hoffmann

 

Die Vorgabe, mindestens 2 Anwohner und mindestens zwei Gewerbetreibende zu wählen, wurde eingehalten.

Ö 9 - 21-0729.01

Begleitgruppe Harburger Binnenhafen: Änderung des Verfahrens der Wahl

Herr Lied erläutert ausführlich die vorliegende Beschlussvorlage.

Ö 10 - 21-0619

Letter of Intent (LOI) zwischen der Gemeinde Neu Wulmstorf und dem Bezirk Harburg (Bericht der Verwaltung)

Herr Stolzenburg weist auf den mit der Einladung verschickten Textentwurf des Letter of Intent bezüglich Einzelhandel und Nahversorgung im Bereich Neugraben-Fischbek und Neu Wulmstorf hin, der eine gemeinsame Willenserklärung im Sinne der Stadt-Umlandsverknüpfung zum Inhalt habe. Mit Hilfe einer Präsentation zeigt er die verschiedenen zentralen Versorgungsbereiche, die im Bereich Neugraben und Hausbruch liegen und in einem direkten Wirkungszusammenhang mit der Gemeinde Neu Wulmstorf stehen. Er stellt weiterhin das Grundzentrum Neu Wulmstorf dar, das im Rahmen des Raumordnungsprogramms des Landes Niedersachsen eine Versorgungsfunktion erfülle.

 

Im Wesentlichen gehe es um folgende Inhalte:

 

  • Eine Akzeptanz der NV-L Fischbeker Heidbrook und Ergänzung mit einem Vollversorgung oder Discounter im Bereich Fischbeker Reethen herzustellen.
  • Harburg die Kaufkraftabschlüsse nach Neu Wulmstorf akzeptiere und die Zustimmung zum Verbrauchermarkt auf dem „bel-Meyn-Gelände“ gebe.
  • Neu Wulmstorf akzeptiere Kaufkraftabschlüsse in das Zentrum Neugraben.
  • Bei Unstimmigkeiten werde eine Verständigung unter Einbeziehung der jeweiligen Raumordnungsbehörde verabredet.

 

Der LOI entwickele keine rechtliche Bindungswirkung.

Ö 11

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegt nichts vor.

Ö 12

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.