21-0729.01

Begleitgruppe Harburger Binnenhafen: Änderung des Verfahrens der Wahl

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 23.06.2020 Hauptausschuss Ö 9.4

Sachverhalt

Begleitgruppe Harburger Binnenhafen: Änderung des Verfahrens der Wahl neuer Bürgervertreter / -innen nach der nächsten Wahlperiode

Mit der Festlegung der Fördergebiete Harburger Schlossinsel (inzwischen abgeschlossen) und Harburger Binnenhafen im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) wurde die Beteiligung der Wohnbevölkerung und lokaler Akteure gefordert und 2011 die Begleitgruppe Binnenhafen ins Leben gerufen. Sie wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als Öffentlichkeitsforum anerkannt und mit RISE-Mitteln finanziert.

Zielsetzung ist der Austausch und die Information zwischen Kommunalpolitik, Fachbehörden, Investoren, Bauherren und Vereinen über die laufenden und geplanten Projekte im Harburger Binnenhafen. Ende 2011 wurden im Rahmen eines Aufrufs in den örtlichen Medien drei Plätze an Bürgervertreter/-innen vergeben.

Angesichts der stetig wachsenden Zahl von Bewohnerinnen und Bewohnern im Gebiet wurden die Sitzungen der Begleitgruppe Ende 2013 für Interessierte geöffnet und fanden statt zweimal pro Jahr jetzt viermal pro Jahr statt, um eine größere Aktualität der Themen zu gewährleisten. Zudem wurden weitere Plätze für interessierte Bewohner/-innen, Gewerbetreibende oder andere Akteure aus dem Harburger Binnenhafen zur Verfügung gestellt.

Vor diesem Hintergrund wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 18.01.2016 folgendes beschlossen:

„Mit Ablauf der Wahlperiode von zwei Jahren sollen, wie bereits in den vorangegangen zwei Jahren, sieben Plätze für zwei Jahre von 2016 bis 2017 neu besetzt werden. Mindestens zwei Plätze sollen an Gewerbetreibende und mindestens zwei Plätze an Bewohner/innen vergeben werden. Die übrigen drei Plätze können frei an Personen vergeben werden, die entweder im Binnenhafen wohnen, dort arbeiten oder einen sonstigen Bezug zum Binnenhafen nachweisen können (d. h.: 2 Gewerbetreibende  + 2 Bewohner/innen + 3 freie Vergabe). Die endgültige Auswahl der zukünftigen Mitglieder der Begleitgruppe wird durch den Stadtplanungsausschuss getroffen.“

Durch die Verlängerung der RISE-Förderung für den Harburger Binnenhafen um drei Jahre ist die Finanzierung der Begleitgruppe für die Jahre 2018-2020 gesichert. Eine Fortführung der Finanzierung bis voraussichtlich 2023 wird unter Vorbehalt mit RISE Mitteln voraussichtlich möglich sein.

 

Um zukünftig eine gute Mischung aus langgedienten und neuen Engagierten sicherzustellen, wird seitens des Bezirksamtes vorgeschlagen, durch eine neue ergänzende Regelung eine gewisse Fluktuation unter den gewählten Mitgliedern der Begleitgruppe sicherzustellen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss möge folgendes beschließen:

Nach Ablauf der nächsten Wahlperiode in zwei Jahren sollen bei jeder Neuwahl mindestens zwei neue Mitglieder, die in der vorangegangenen Wahlperiode keinen gewählten Sitz in der Begleitgruppe hatten, in die Begleitgruppe als Bürgervertreter/-innen gewählt werden. Die Regelung gilt ergänzend zu der bisherigen Empfehlung, mindestens zwei Gewerbetreibende und mindestens zwei Bewohner/innen zu wählen. Die zukünftigen Mitglieder der Begleitgruppe werden durch den Stadtentwicklungsausschuss gewählt, dem es vorbehalten bleibt von den vorgenannten Regelungen im Einzelfall abzuweichen.

 
 

Hans Lied
Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

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