Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses - via Skype - unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom 01.02.2021

Ö 1 - 19-1383.11

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wilstorf 37 (Winsener Straße 32-50)- Zustimmung zum Auslegungs- und Aufstellungsbeschluss (Bericht durch Vertreter/Innen von Evers & Partner)

Eine Vertreterin von dem Büro Evers & Partner berichtet mit Hilfe einer Präsentation zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Wilstorf 37. Sie zeigt den bisherigen und zukünftigen Verfahrensablauf auf. Der Stadtplanungsausschuss habe der Einleitung dieses Planverfahrens bereits im März 2010 zugestimmt, die Aufstellung ebenfalls in 2010 beschlossen und die erste öffentliche Auslegung habe bereits 2012 stattgefunden. Allerdings habe die Aufgabe des Tankstellengrundstücke und das Eintreten der neuen Projektentwicklerin Revitalis zu veränderten Rahmenbedingungen geführt bzw. zu ganz anderen städtebaulichen Zielen. Im Januar 2019 sei deshalb ein städtebauliches Work-Shop-Verfahren durchgeführt worden, um einen neuen städtebaulichen Entwurf für dieses Verfahren zu erarbeiten. Das Ergebnis des Work-Shop-Verfahrens hatte umfangreiche Änderungen zur Folge, so dass die bereits durchgeführten Verfahrensschritte ab der Grobabstimmung in den Jahren 2019 bis 2020 erneut erfolgen mussten. Die erneute Kenntnisnahme-Verschickung habe in der Zeit vom 29.12.20 bis 13.01.21 stattgefunden und die erneute Öffentliche Auslegung werde nun für März/April 2021 vorgesehen, die Durchführung des AK II für Mai 2021 und die Vorweggenehmigungsreife für Juni/Juli 2021 angestrebt.

 

Die Vertreterin vom Büro Evers & Partner zeigt die Lage des Plangebietes auf und erläutert das bestehende Planrecht. Es handele sich um drei Pläne, die sich teilweise überlagerten:

 

  • Baustufenplan Harburg:

      Mischgebiet, 4 Geschoss, geschlossene Bauweise

      Wohngebiet, 1 Geschoss, offene Bauweise

 

  • Änderung des Baustufenplans:

      Ausschluss von Gehwegüberfahrten für Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr

 

  • Teilbebauungsplan 1135:

      26 Meter breite Straßenverkehrsflächen an der Winsener Straße

      Ausweisung neuer Straßenverkehrsflächen

 

Die Planungsziele dieses Bebauungsplanes seien nun wie folgt:

 

  • Revitalisierung und Neuordnung der brachliegenden Flächen
  • Abbruch der Tankstelle
  • Sicherung des Nahversorgungsstandortes
  • Konzeption eines neuen, gemischt genutzten Quartiers
  • Entwicklung von Wohngebäuden mit Einzelhandels- / gewerblichen Nutzungen sowie einer Kita
  • Schaffen einer wohnortnahen Versorgung und von Freiräumen im Quartier
  • Aufwertung des Stadtbildes durch moderne Architektursprache und die Schaffung qualitativ hochwertiger Freiume auf dem überwiegend brachliegenden Gelände.

 

Anschließend beschreibt sie den Vorhaben- und Erschließungsplan so, wie er in den Kenntnisnahmeverschickung dargestellt worden sei.

 

  • Verwirklichung von 9 Baukörpern mit 4-6 Geschossen
  • Berücksichtigung der sehr bewegten Topografie
  • Einzelhandel und Gewerbeeinheiten im Sockelgeschoss
  • Kita mit ca. 80 Betreuungsplätzen im Sockelgeschoss
  • Ca. 310 Wohneinheiten, davon ca. 8 % geförderter Wohnraum
  • Integration des denkmalgeschützten Gebäudes Winsener Straße 32
  • Verkehrsberuhigter/autofreier Innenbereich
  • Tiefgarage mit ca. 300 Stellplätzen für Bewohner, Besucher und Kita
  • Ca. 700 Fahrradstellplätze ober- und unterirdisch

 

Außerdem sei eine Verkehrsflächenerweiterung r die Winsener Straße entlang der gesamten Länge des Plangebietes auf einen Querschnitt von 29 Metern vorgesehen.

 

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sehe die Festsetzung von Verkehrsflächen am Eigenheimweg und an der Winsener Straße sowie die eines Vorhabengebietes für Nahversorgung und Wohnen vor. Dazu ergänzend weitere Festsetzungen zur Geschossigkeit, Gebäudehöhen, GRZ, usw.

 

Da es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele, rde ein sogenanntes Vorhabengebiet mit nachfolgenden Regelungen festgesetzt:

 

  • dass das Vorhabengebiet überwiegend dem Wohnen und der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben diene.
  • zentrenrelevante Randsortimente begrenzt bis maximal 10 % der Verkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebs.
  • Oberhalb von 12,3 m über Normalhöhennull (NHN) seien nur Wohnungen und Räume für freie Berufe zulässig. Unterhalb von 12,3 m NHN seien Wohnungen unzulässig, dies gelte nicht für denkmalgeschützte Gebäude.
  • Baukörperbezogene Baugrenzen
  • Verkehrsfläche
  • Straßenverkehrsfläche, Gehrecht
  • Flächen für Tiefgaragen
  • Fläche für Aufschüttungen
  • Erhalt und Pflanzung von Bäumen und Sträuchern
  • Anpflanzung von Einzelbäumen

 

Nachdem sie auf den § 2 der Verordnung mit seinen Festsetzungen eingegangen ist (siehe Folie Seite 23) stellt sie die notwendigen Anpassungen nach der Kenntnisnahmeverschickung dar, die vor der öffentlichen Auslegung erfolgten müssten.

 

Redaktionelle Anpassungen der Begründung

 

  • zu Altlasten
  • zur Regenwasserversickerung
  • zu Kita-Außenflächen
  • zur Verkehrsflächenerweiterung Winsener Straße
  • zur Feuerwehrzufahrt am Eigenheimweg.

 

Anpassungen der Darstellungen im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEPL)

  • zur Darstellung von Aufzügen und Treppenhäusern,
  • zur Anpassung der Feuerwehrzufahrt am Eigenheimweg (auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme eines Baumsachverständigen)

 

Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für den Eigenheimweg i.V.m. einer Anpassung des VEPL und der Begründung zum Bebauungsplan

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Rook, dass die Verkehrsbehörde für eine zukünftige Erweiterung der Fuß- und Radwegeerweiterung diese Verkehrsflächenerweiterung gefordert habe. Die Realisierung sei noch in weiter Zukunft und ein Radweg würde zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll sein. Weil jedoch Bebauungspläne in der Regel 30 bis 50 Jahre gelten, werde bereits heute diese Verkehrsfläche festgesetzt und sei gängige Praxis. Vorteilhaft wäre bis zur möglichen Realisierung des Radweges, dass dieser freizuhaltende Bereich als zusätzliche öffentliche Fläche genutzt werden könne.

 

Herr Lied ergänzt, dass wichtig sei eine Baumreihe mit großen Bäumen vor den neuen Gebäuden anzupflanzen. Dafür könne dieser verbreiterte Raum genutzt werden. Begrüßenswertre es, wenn mit dem Eigentümer des Nachbargebäudes Einigung über eine Begrünung der vorhandenen Brandwand erzielt werden könne.

 

Eine Vertreterin des Investors teilt mit, dass die vier Punkthäuser im Bereich der Verbindung zwischen Eigenheimweg und dem Plangebiet zweigeschossig mit Staffel errichtet würden und die Abstandsflächen zur Nachbarbebauung entsprechend der Hamburger Bauordnung eingehalten würden. Für die Abschirmung zur Nachbarbebauung werde auf der südlichen Seite des Baugrundstücks ein Sichtschutz mit einer 4 Meter hohen Hecke geplant. Auf der nördlichen Seite zur Einfamilienhausbebauung hin, bestehe bereits eine sehr dichte begrünte Abschirmung.

 

Im Hinblick auf die Feuerwehrzufahrt wolle sich ein Baumsachverständiger die Situation vor Ort betrachten. Sollte er zu dem Ergebnis kommen, dass die Feuerwehrfahrzeuge zu dicht an die Kronen der vorhandenen Bäume heranreichten, bestehe die Option des Vorhabenträgers, die Feuerwehrtrasse ein Stück weiter Richtung Südosten zu rücken.

 

Eine Lichtsignalanlage für die Fußngerquerung der Winsener Straße in Höhe Walter-Koch-Weg sei im Arbeitskreis II verworfen worden, zumal sie nicht Gegenstand des Planverfahrens sei. Es sei jedoch weiterhin ein offener Punkt, der gegebenenfalls unabhängig vom des Planverfahren erneut betrachtet werden könnte.

 

Die Errichtung einer Bushaltestelle sei bisher nicht geprüft worden.

 

Auf Nachfrage einer Vertreterin von Revitalis erklärt Herr Richter, dass die Bezirksversammlung Harburg vor dem Weiterführen des Planverfahrens die heutigen Beschlüsse zwingend nachvollziehen müsse.

 

Ö 2 - 20-3758.04

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Eißendorf 48 (Bremer Straße) - Zustimmung zur Schlussabwägung vor Feststellung (Bericht durch Vertreter/Innen von Claussen Seggelke)

Ein Vertreter des Stadtplanungsbüros Claussen und Seggelke geht erläuternd mit Hilfe einer Präsentation auf den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eißdendorf 48 ein. Er teilt mit, dass der Stadtentwicklungsausschuss der Einleitung dieses Bebauungsplans im Mai 2018 zugestimmt habe. Anschließend sei ein städtebauliches Workshop-Verfahren für den Neubau des Eisenbahnerbauvereins durchgeführt worden. Als Sieger aus dem städtebaulichen Wettbewerb sei der Entwurf von Gerber Architekten hervorgegangen. Das Plangebiet setze sich aus 2 Teilen (Bremer Straße/Gottschalkring, Bremer Straße 116-124 unter Einbeziehung der Gebäude Bandelstraße 2) zusammen. Dazwischen würden die Gebäude des Eisenbahnerbauvereins aus der 1920er Jahren in Abstimmung mit dem Denkmalamt erhalten bleiben. Dieser Bebauungsplanentwurf sei Gegenstand der weiteren Vorhaben- und Erschließungsplanung geworden, der sich gegenüber dem Wettbewerbsentwurf nicht wesentlich verändert habe.

 

Geplant seien insgesamt im Neubau 143 Wohneinheiten (WE) geplant. Im Bestand auf den Baufeldern seien bereits 69 WE vorhanden. Somit gebe ein rechnerischer Zuwachs von 74 WE innerhalb des Plangebietes. Insgesamt gebe es 67 geförderte Wohnungen, die sich auf verschiedene Gebäude wie folgt aufteilten:

 

  • 35 geförderte WE an der Ecke Bremer Straße/Gottschalkring
  • 17 geförderte WE im Bereich des sogenannten Torhauses an der Bandelstraße. An dieser Stelle sei ein Durchgang geplant, um die vorhandene Wegeverbindung aufrechtzuerhalten.
  • 15 geförderte WE im östlichen Teil des großen Baukörpers.

 

Die geförderten WE im Bereich des Torhauses seien geplant als besondere stationäre Wohnform für Menschen mit Einschränkungen.

 

Es seien 1240 qm Kinderspielfläche nachgewiesen, davon 280 qm im Vorhabengebiet.

 

Es sei weiterhin eine Kindertagesstätte am Gottschalkring mit 45 Plätze vorgesehen. Außerdem seien 285 Fahrradabstellplätze geplant sowie 45 Stellplätze, die sich bereits im Bestand des Eisenbahnerbauvereins befänden.

 

Die öffentliche Auslegung habe im August / September 2020 stattgefunden. Es habe eine Stellungnahme von einer Bürgerin gegeben, die darauf hingewiesen habe, dass die helle freundliche Fassadengestaltung unbedingt weiterverfolgt werden solle.

Ö 3 - 21-0116

Antrag der CDU betr. Langfristige Bindung von CO2 durch Steigerung des Holzanteils bei Bauprojekten (Berichterstattung durch einen Vertreter der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

Ein Vertreter der Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) geht auf den Inhalt des Antrages ein und berichtet ausführlich zum Thema Klimaschutz durch Holzbau mit Hilfe einer Präsentation.

 

Er gibt Informationen über den Lebenszyklus eines Gebäudes. Anhand der nachfolgenden Aufstellung werde nachhaltiges Bauen dokumentiert.

 

Phase 1:

  • Rohstoffbereitstellung/-verarbeitung
  • Transport zum Hersteller
  • Herstellung
  • Transport zur Baustelle
  • Einbau in das Gebäude

 

Phase 2:

Betrachtung des Energie- und Wassereinsatzesr

  • Die Instandhaltung
  • Die Reparatur
  • Den Ersatz
  • Den Umbau/die Erneuerung

 

Phase 3:

  • ckbau/Abriss
  • Transport
  • Abfallbehandlung
  • Deponierung

 

Phase 4:

  • mögliche Wiederverwendung- / Rückgewinnung von Baustoffen
  • Recyclingpotenzial

(Bei diesem Schritt könnten nur Annahmen getroffen werden, da er sich auf das Lebensende eines Geudes beziehe und daher in sehr weiter Zukunft liege)

 

Dieser Komplex sei auf internationaler Ebene weitgehend genormt. Problematisch sei, dass die Norm nur beschreibe wie und nicht genau was bilanziert werde. Innerhalb dieser Bilanzen könnten viele Ausprägungen betrachtet werden, welche Phasen jeweils bewertet wurden. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass letztlich mannigfaltige Ergebnisse zu Massiv- und Holzbau vorliegen und nicht genau erkannt werden könne, von welchen Einsparungen bei den CO2-Emission auszugehen sei.

 

Der Vertreter von der BUKEA weist auf eine relativ neue Studie von UBA Potenziale von Bauen mit Holz“ hin. Ein Aspekt dabei sei gewesen, die Wirkung der Holzhausbauweise gegenüber der Massivhausbauweise in Bezug zu der Reduktion von Treibhausgasemissionen zu vergleichen. Die etwas mehr als 90 Studien seien zwischen 2008 und 2020 ausgewertet worden. Im Herstellungsbereich liege die Differenz zwischen Holz- und Massivbau zwischen 12 % und 103 % zu Gunsten für Holz. Zusammen mit Phase 2 ergebe sich ein Wert von 70 bis -8% und mit der Phase 4 sogar -244 %. Dies liege an den vielen Annahmen im Hinblick auf die Verwertung eines Gebäudes, die für die Jahre in 2050, 2080 und 2100 getroffen würden.

 

Eigene Berechnungen unter Zugrundlegung der Phasen 1-3tten eine positive Bilanz für Holz zur Massivhausbauweise ergeben. Im Wesentlichen mache die Konstruktion des Gebäudes bisher nur wenig aus, allerdings könne der Holzbau gegenüber dem Massivbau um 33 % reduziert werden.

 

Um das Ziel den Grenzwert von 2°C bis 2050 erreichen zu können, müssten ca. 0,5-0,66 t CO2 pro Jahr und Person für „Wohnen“ eingespart werden. Das seien ca. 10 Kg CO2 pro Quadratmeter Wohnen pro Jahr. Neben dem Energiebedarf des Gebäudes sei auch die gesamte Baustoffindustrie zu berücksichtigen. Zurzeit läge allein die Konstruktion eines Gebäudes über diesem Niveau. Die Speicherung des CO2 im Gebäude sei bei den Berechnungen nicht relevant, da sie sich nach dem Abriss relativiert habe. Einzig entscheidend seien der Ersatz von Baustoffen wie Beton, Kalksandstein, usw.

 

Zum Themenfeld „Herkunft und Ökobilanz“ Reduktion von Treibhausgasen sagt der Vertreter der BUKEA aus

 

  • Transporte würden bei Ökobilanzen für Bauprodukte berücksichtigt. Es habe sich gezeigt, dass selbst bei einer hohen Transportdistanz bei Holz das Gesamtergebnis entgegen anderer Baustoffe gut sei.
  • Bei EPD (Umweltproduktdeklaration) auch herstellerspezifisch.
  • Die Distanz sei ein schlechter Indikator für die Transportemissionen:

Insbesondere bei Holz, bei dem das Volumen und nicht die Masse zu Grunde gelegt werde, spiele das Transportmittel (Lkw, Schiff, Bahn) eine wesentliche Rolle.

  • Die Transportentfernung zur Baustelle habe bei einfachen Produkten (z. B. Schnittholz) einen großen Effekt. Bei komplexen Produkten (z. B. Fenster) funktioniere dieser nicht mehr, da die großen Transportmengen in den Vorketten passierten. Daher würde mit einer Regulierung bei heimischen Produkten nicht das gewünschte Ziel erreicht.

 

Die Treibhausgasemissionen von Bauprodukten würden durch Ökobilanzen bereits umfangreich bilanziert. Die Eingrenzung „heimisch“ sei wenig greifbar.

 

Mit einer Studie sei festgestellt worden, dass die Transporte bei der Fertigbauindustrie bei Holz 8-28 % der Treibhausgas-Herstellung ausmachten. Bei Betrachtung des gesamten Gebäudes inkl. Betonfundament und Gipsplatten, usw. spiele der Transport eine Rolle. Allerdings spiele er überwiegend dann eine Rolle, wenn eine hohe Dichte des Volumens bei den Produkten (Beton, Kalksandstein, usw.) vorhanden sei. Bei Holz relativ wenig.

 

Dazu gebe es eine weitere Studie über das Thema, was Änderungen in Wertschöpfungsketten ausmachten. Welchen Einfluss habe es, wenn man bei einem klassischen Mehrfamilienhaus mit 16 Wohneinheiten und mit ca. 1000 Quadratmeter Nutzfläche die Transportentfernung insgesamt um 200 Kilometern erhöhen würde. Dafür sei ein aus Beton gebautes Haus einem aus Holz gebauten Hauses gegenübergestellt worden. Dabei habe sich gezeigt, dass das aus Beton gebaute zusätzlich in etwa doppelt so viele Emissionen verbrauche, als das Holzhaus.

 

Bei dem Themenfeld „Herkunft und Ökobilanz“ Sicherstellung nachhaltiger Forstwirtschaft sei die beste am Markt etablierte Möglichkeit nur die Nachfrage nach Zertifikaten (z. B. FSC). Wenn man die Siegel weglasse, sei mit dem europäischen Rahmen nur das geregelt, was die Legalität ausmache. Das bedeute, das Holz sei legal nach den Anforderungen des jeweiligen Landes eingeschlagen worden und müsse daher nicht nachhaltig sein. Das einzige Holz was genutzt werden könne, sei Holz aus Deutschland, da hier nur Holz verwendet werde, das nachhaltig eingeschlagen werde. Allerdings sei es schwierig die tatsächliche Herkunft nachzuweisen. Denn die werksspezifische Massenbilanz zeige nur auf, welche Menge eingekauft und welche Menge verkauft worden sei. Bei dem Endprodukt (Rechnung) sei der Nachweis der Herkunft nicht erkennbar.

 

Zusammenfassend führt der Vertreter der BUKEA aus, dass die Treibhausgasemissionen nur bei Verwendung von Holz für die Konstruktion des Hauses reduziert würden. Transporte seien immer CO2-intensiv. Diese zu vermeiden sei ein großes Thema und schwierig umzusetzen. Jedoch verursache Holz aufgrund der geringen Masse am wenigsten Emissionen je gefahrenen Kilometer.

 

Der bereits gut funktionierende EU-Binnenmarkt sollte noch verbessert werden. Besonders r die Etablierung von Nischenprodukten, die auf den großen Markt stießen. Jegliche Eingrenzung, die das verhindere, sorge dafür, dass weniger innovative Produkte am Markt seien. Dies solle im Holzbau abgewendet werden. Hemmnisse die der Holzbau habe, entstünden dadurch, dass man Produkte habe, die den derzeitigen Anforderungen gerecht werden müssten. Das seien nur wenige. Wenn der Markt an dieser Stelle eingeschränkt werde, sei dies sehr kontraproduktiv für den Holzbau.

 

Bei Projekten durch die öffentliche Hand sei das Vergaberecht zu beachten. Nach Rücksprache mit Juristen aus der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen würde bei Großprojekten die Einsetzung von heimischen Materialien schwierig.

 

r die Umsetzung von mehr Holzbau habe die BUKEA keine Instrumente, die sie einsetzen könnte. Klassisch hierr seien städtebauliche Verträge (z. B. München fordere bei der Vergabe von Grundstücken 30 % Holzbau). In Hamburg gebe es die eine finanzielle Unterstützung durch Holzbauförderung der IFB. Voraussetzungen hierfür seien:

 

  • Gebäudetypen:  Wohngebäude (Mietpreisbindung), Nichtwohngebäude
  • rdersatz:   80 Cent/kg Holz
  • Grenzen:   200.000 € bei Nichtwohngebäuden
  • Anforderungen:  Teil der Konstruktion, Nachhaltige Quelle (FSC/PEFC)
  • Qualitätssicherung:  NEU Seit 2021 würden bei der rderung von Nichtwohngebäuden planungsbegleitende Experten für die richtige Umsetzung des Holzbaus vorgesehen.

Ö 4 - 21-1006.01

Städtebauliches-hochbauliches Wettbewerbsverfahren Dorflageweg (- Abfrage von Jury-Teilnehmern aus den Reihen der Bezirksversammlung)

Herr Richter fragt die Jury-Teilnehmer aus den Reihen der Bezirksversammlung ab.

 

Als stimmberechtigte Jury-Teilnehmer werden Frau Britta Ost (GRÜNE), Herr Schinkel-Schlutt (SPD) und Herr Ralf-Dieter Fischer (CDU) benannt.

 

Als Vertreter Frau Heinke Ehlers (GRÜNE), Herr Frank Richter (SPD) und Herr Robert Timmann (CDU)

Ö 5 - 21-0991.01

Wohnungsbauprogramm 2021 - Auswertung der TÖB-Beteiligung und weiteres Vorgehen (Bericht der Verwaltung Siehe bitte Hinweise in der Drucksache)

Herr Stolzenburg teilt den aktuellen Sachstand mit. Nach der Behördenbeteiligung würde heute die Auswertung bekanntgegeben. Bis 03/2021 solle abschließend Überarbeitung und Aktualisierung des Strategieteils erfolgen, mit dem Ziel der erneuten Befassung und der Herbeiführung des Beschluss im März 2021 im Stadtentwicklungsausschuss und anschließender Veröffentlichung.

 

Mit Hilfe einer Präsentation stellt er die Flächenbilanzierung für die Jahre 2020/2021 vor. Entfallene Flächen seien Wallgraben 48 (40 Wohneinheiten (WE)), Milchgrund (24 WE), Musilweg (30 WE), Winsener Straße 192/194 (45 WE), Baererstraße 76 (25 WE) und Hoppenstedtstraße 2a-d (45 WE). Summe WE = 209

 

In das Wohnungsprogramm r die Behördenbeteiligung neu mit aufgenommen wurden die Flächen Dorflageweg (250 WE), Weusthofftraße 35a (30 WE), Winsener Str./Gordonstraße (100 WE), Königswiesen (150 WE) und die Kita Falkenbek (20 WE). Summe WE = 550

 

Im Anschluss geht Herr Stolzenburg kurz auf die Steckbriefe der neuen Flächen ein und erläutert die Rückmeldung aus der Behördenbeteiligung. Wesentliche Anmerkungen seien gewesen:

 

Ergänzungen / Hinweise zu einzelnen Steckbriefen. Diese seien von dem Bezirksamt vielfach berücksichtigt worden.

 

Ergänzungen der Steckbriefe um übergeordnete Ziele der Fachbehörde zur Klimastrategie, Landschaftsplanung, detaillierte Fragen des Boden- und Gewässerschutzes (Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft) und Wohnungspolitik (Sozialbehörde) würden vom Bezirksamt vielfach für zu detailliert eingestuft und seien weitgehend nur teilweise berücksichtigt worden.

 

Eine Anmerkung habe es insbesondere zur Potenzialfläche neu3, Winsener Straße / Gordonstraße bezüglich des Erhalts der Gewerbenutzung (Behörde für Wirtschaft und Innovation; Handwerkskammer), die teilweise mit Einzelhandel überformt sei, gegeben. Weiterhin habe es eine Anmerkung der Behörder Schule und Berufsbildung für einenglichen Schulstandort gegeben. Vom Bezirksamt sei mitgeteilt worden, dass mit der Entwicklung eines urbanen Mischgebietes eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss als Konzeptbaustein gesehen werde. Allerdings gebe es bisher keine Abstimmung mit dem Eigentümer. Die Bedeutung der gewerblichen Nutzungen werde im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

Weiterhin habe es einen Hinweis der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Abstimmungserfordernis der Magistralen (B73, Winsener Straße, Bremer Straße) gegeben. Eine Magistrale von gesamtstädtischer Bedeutung werde vom Bezirksamt nur im unmittelbaren Wirkungszusammenhang der B73 erkannt.

 

Die Nachfrage zum Umlegungsverfahren in Zusammenhang mit dem Steckbrief neu1/2021 teilt Herr Stolzenburg mit, dass dies aus Sicht des Bezirksamtes in diesem Stadium der Planung kein Thema sei und sei auch entsprechend in den Abwägungsvermerk eingeflossen.

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegt nichts vor.

Ö 7

Verschiedenes

Es liegt nichts vor.