Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wilstorf 37 (Winsener Straße 32-50)- Zustimmung zum Auslegungs- und Aufstellungsbeschluss
Letzte Beratung: 23.02.2021 Hauptausschuss Ö 5.1.1
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wilstorf 37 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufwertung und Neuordnung des teils brachliegenden Areals an der Winsener Straße 32 – 50 als Nahversorgungszentrum für Wilstorf mit Stärkung der Wohnfunktion inklusive einer Kita geschaffen werden.
Aufgrund signifikant veränderter städtebaulicher Rahmenbedingungen (Erweiterung des Geltungsbereichs) sind die Verfahrensschritte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Wilstorf 37 beginnend ab der Grobabstimmung erneut durchzuführen. Entsprechend behandelt die Beschlussvorlage den erneuten Aufstellungsbeschluss sowie die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung.
Innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wilstorf 37 gelten der Baustufenplan Harburg in der Fassung 28. Dezember 1954, zuletzt geändert am 13. September 1960, sowie der Teilbebauungsplan 1135 vom 20. Juni 1961. Der Baustufenplan Harburg setzt für den Geltungsbereich ein Mischgebiet mit viergeschossiger, geschlossener Bebauung entlang der Winsener Straße sowie im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Wohngebiet mit eingeschossiger Bebauung in offener Bauweise fest. Die erste Änderung diente dem Ausschluss von Grundstückszufahrten an der Winsener Straße für Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr. Der Teilbebauungsplan 1135 setzt für den Geltungsbereich entlang der Winsener Straße neue Straßenverkehrsflächen fest, die einen 26 m breiten Straßenverkehrsraum planungsrechtlich sichern sollten. Da auf Grundlage des bestehenden Planrechts die vorgesehene Planung nicht realisiert werden kann, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wilstorf 37 erforderlich.
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB sollen gemäß § 13a BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens im beschleunigten Verfahren geschaffen werden.
Es wird ein Durchführungsvertrag mit der Vorhabenträgerin geschlossen, in dem unter anderem die architektonische und städtebauliche Qualität gesichert wird.
Für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe durch die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wilstorf 37 ist eine Umweltprüfung vorgenommen worden. Ein Ausgleich findet innerhalb des Plangebiets sowie auf externen Ausgleichsflächen statt.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung am 25. März 2010 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum am 25. Mai 2010 bestätigt. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 13. Oktober 2010. Am 03. Dezember 2012 wurde im Arbeitskreis II festgehalten, dass die öffentliche Auslegung aufgrund von erforderlichen Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erneut auszulegen ist. Nach Ankauf von weiteren Grundstücken hatten sich die planerischen Rahmenbedingungen jedoch derart geändert, dass ein städtebauliches Workshopverfahren durchgeführt wurde. Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren begann anschließend mit der erneut durchgeführten Grobabstimmung am 04. März 2019. Die erneute öffentliche Plandiskussion hat am 01. April 2019 stattgefunden. Die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 03. März 2020 bis zum 31. März 2020 durchgeführt. Aufgrund der Pandemiesituation erfolgte der Arbeitskreis I als schriftliches Stellungnahmeverfahren vom 12. Mai 2020 bis zum 27. Mai 2020.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem erneuten Aufstellungsbeschluss und der erneuten öffentlichen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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Hans Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt
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