Bebauungsplanverfahren Eißendorf 49 (Lichtenauerweg) - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Eißendorf 49
(Lichtenauerweg)
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eißendorf 49 sollen die im Plangebiet gelegene Sportplatzanlage sowie die Bestandsbebauung (Vereinsgebäude und Umkleidekabinen) überplant und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohnquartiers mit einer Kita geschaffen werden.
Der derzeit geltende Bebauungsplan Eißendorf 9 vom 12. November 1968 weist an dieser Stelle eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „privater Sportplatz“ aus und sieht somit für die Planungsabsichten nicht die erforderlichen Voraussetzungen vor.
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB sollen gemäß § 13a BauGB die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens im beschleunigten Verfahren geschaffen werden. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt.
Es wird ein Durchführungsvertrag mit der Vorhabenträgerin abgeschlossen, in dem unter anderem die architektonische und städtebauliche Qualität gesichert wird.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. Dennoch werden die umweltrelevanten Belange im Rahmen der Abwägung im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren behandelt.
Änderungen des Flächennutzungsplans sind nicht erforderlich. Für das Landschaftsprogramm einschließlich der Fachkarte Arten- Biotopschutz ist aufgrund der Abweichungen ein Änderungsverfahren durchzuführen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Einleitung am 04. Februar 2019 zugestimmt (einstimmig). Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls am 26. Februar 2019 bestätigt. Die Grobabstimmung erfolgte am 04. März 2019. Die ÖPD hat am 18. März 2019 stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 20. August bis zum 21. September 2020. Der AK I wurde am 12. Oktober 2020 durchgeführt
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Auslegung zuzustimmen und den Vorgang der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
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Hans Christian Lied
Dezernent Wirtschaft, Bauen, Umwelt